Frage zur Änderung Mitversicherung

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Afra
Beiträge: 5
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Frage zur Änderung Mitversicherung

Beitrag von Afra »

Hallo Zusammen,

ich hoffe, dass ich hier im richtigen Bereich schreibe.

Kennt sich jemand mit der Postbeamtenkrankenkasse aus ? Oder kennt sich grundsätzlich aus.

Ich bin mitversichert in der PBeaKK, vorher war ich selber Mitglied, bis ich Teilzeit gemacht habe. Seit 2009 bin ich in DDU.
In der Satzung der PBeaKk steht, dass ich, im Falle einer Scheidung, meine Mitversicherung in eine eigene Mitgliedschaft ändern kann, auf Antrag.

Da ich einige chronische Krankheiten habe und auch ansonsten gesundheitliche Probleme, könnte die KK dann meinen Antrag ablehnen ? Und was mache ich dann ? Habe wirklich Angst ohne KK da zu stehen, denn mich nimmt auch keine andere Versicherung auf, bei den Vorerkrankungen. Mir geht im Moment nichts anderes mehr durch den Kopf, erst nach Antragstellung (was erst nach Erhalt der Scheidungsurkunde möglich ist), werde ich dann erfahren, ob ich keinerlei Versicherungsschutz mehr habe ? Denn an der Hotline sagte man mir, das könne man mir erst dann sagen.

Wenn jemand eine Info für mich hätte, wäre ich mehr als dankbar.
Vielen Dank.
Beamtenberater24
Beiträge: 3
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Re: Frage zur Änderung Mitversicherung

Beitrag von Beamtenberater24 »

Hallo Afra,

zunächst einmal kann ich Dich beruhigen. Es gibt in Deutschland die sog. Krankenversicherungspflicht. Das heißt, jeder muss (und hat auch das Recht) irgendwo krankenversichert sein.

Die Postbeamtenkrankenkasse ist seit 1995 geschlossen, was bedeutet dass keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden. Da Du aber schon Mitglied bist, gehe ich davon aus, dass die Postbeamten Deine Mitversicherung über die Familienversicherung ohne Weiteres in eine eigene Versicherung umwandeln wird, sofern alle anderen Voraussetzungen (vor allem die Einkommensgrenze) erfüllt werden.

Aufgrund des Gesundheitszustandes diesen Umstellungsantrag abzulehnen ist aus meiner Sicht nicht möglich, da Du ja schon versichert bist.

Außerdem steht in der Satzung §20 Abs.4 : Rechtskräftig geschiedene Ehegattinnen und Ehegatten können bei bestehendem eigenem Beihilfeanspruch ihre bisherige Mitversicherung als eigene Mitgliedschaft in der Gruppe A oder B1 fortsetzen. Eine Fortsetzung der Mitgliedschaft in der Gruppe A ist nur zulässig, soweit der Postbeamtenkrankenkasse der in den Sachleistungen der PBeaKK enthaltene Beihilfeanteil vom zuständigen Dienstherrn erstattet wird.

Wenn Du also selbst DDU bist, solltest Du ja Beihilfe bekommen, und die Voraussetzung wäre damit gegeben.

Generell noch ein Tip: Mach solche Dinge immer schriftlich. An der Hotline treffen Mitarbeiter oft schwammige Aussagen, oder sogar grundlegend falsche. Wenn Du aber konkret schriftlich anfragst (mit Angabe alle voraussichtlichen Fakten), wird man Dir auch eher eine konkrete schriftliche Antwort erteilen.
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Torquemada
Moderator
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Re: Frage zur Änderung Mitversicherung

Beitrag von Torquemada »

Es gibt keinerlei Probleme. Mach dir bitte keine Sorgen. Du bist bei der Postbeamtenkrankenkasse und ihr habt die Konstruktion "Mitversicherung" auch nur wegen der Geldersparnis gewählt (deine Einnahmen liehen jährlich unter 18.000 Euro). Du hast als Beamtin in Ruhestand natürlich deinen eigenen Beihilfeanspruch und könntest theoretisch bereits jetzt wieder in die eigene Versicherung wechseln (was aber beitragmäßig unsinnig ist).
Afra
Beiträge: 5
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Re: Frage zur Änderung Mitversicherung

Beitrag von Afra »

Hallo Beamtenberater,

vielen Dank für Deine Antwort. Dass ich nach der Scheidung als Mitglied weiter versichert sein könnte, wusste ich ja, nur war/ist meine Sorge eben, dass man, da es ja ein Antrag ist, diesen auch ablehnen könnte, weil ich ja nun eben schon kein "normaler" Kunde mehr wäre.

Hatte mal bei einer anderen PKV nur angefragt und die sagten mir gleich, dass man mich nicht einmal mit Risikofaktor nehmen würden. Und da wurde meine Angst immer größer, dass auch die PBeaKK meinen Antrag ablehnt und ich dann wirklich unversichert wäre, und bei einer Mindespension, mit der man so grade klar käme, wäre ein Arztbesuch dann ja nahezu unmöglich, weil man eben nicht versichert ist und die Arztrechnungen nicht stemmen könnte.

Hatte ja nichts im Internet und den Satzungen gefunden, ob das rein formell ist, dieser Antrag oder eben auch abgelehnt werden kann. Und da eben selbst seitens der Hotline keine wirkliche Antwort zu bekommen war.
Zuletzt geändert von Afra am 1. Jul 2015, 10:04, insgesamt 1-mal geändert.
Afra
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Re: Frage zur Änderung Mitversicherung

Beitrag von Afra »

Hallo Torquemada,

auch Dir, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das mit der eigenen MItgliedschaft hatte ich schon 2014 versucht, weil ich ja inzwischen (auch mit DDU) über 18000 € brutto liege. (für mich gilt noch die 18000 er Grenze). Doch bei der Bemessung für eine eigene Mitglieschaft gilt nicht dieses Gesamteinkommen, sondern abzüglich des Freibetrages und dann liegt mein Einkommen, für die PBeaKK bei ca 15000 €.
(war 12 Jahre selber Mitglied, dann habe ich Teilzeit gemacht und eben seit 2009 in DDU)

Das habe ich mir damals auch schriftlich geben lassen, weil auch hier immer unterschiedliche Auskünfte erteilt wurden.

Nach einer Scheidung möchte ich ja unbedingt in der PBeakk bleiben, bin mit dieser Krankenkasse immer zufrieden gewesen. Meine Sorge war/ist eben nur, ob man eben diese Umwandlung ablehnen KÖNNTE, weil ich eben einen Antrag stellen muss, und ein Antrag immer den "Beigeschmack" hat, dass man ihn eben auch ablehnen kann. Und DANN hätte ich wieder ein riesiges Problem, und davon habe ich inzwischen mehr als genug und das nicht nur gesundheitlich.

Man verzweifelt manchmal, wenn immer was Neues dazu kommt.
Aber Eure Antworten lassen mich das Ganze nun etwas zuversichtlicher sehen.
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