Kostendämpfungspauschale bei Krebsvor-/nachsorge

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Jooge
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Kostendämpfungspauschale bei Krebsvor-/nachsorge

Beitrag von Jooge »

Hallo,

seitdem ich 2008 an Krebs erkrankte, muss ich alle 9 Monate zu Kontrolluntersuchungen (CT/MRT).
Gelten diese Untersuchungen als Vorsorgeuntersuchungen, auf die die Kostendämpfungspauschale (NRW) nicht angewendet werde darf?

Gruß
Jooge
Adler
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Re: Kostendämpfungspauschale bei Krebsvor-/nachsorge

Beitrag von Adler »

Die KDP hängt bekanntlich auch von Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen ab, allgemein vor Diagnosestellung.


aus VVzBVO
3.1.2.2
Aufwendungen für Leistungen, die im Rahmen von Maßnahmen zur Früherkennung von
Krankheiten und Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden, nicht aber zum Leistungsumfang
nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (s.o. Nummer 3.1.2.1)
gehören, sind grundsätzlich nur dann beihilfefähig, wenn sie im Rahmen einer gesonderten
Diagnosestellung des Arztes erfolgt
sind.
Danach könnte die Leistungen von der KDP befreit sein, wenn der Arzt das als Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen begründet.
Die Beihilfestelle muss dann eigentlich nichts mehr prüfen.

Nebenbei:
Der Bund hat keine KDP, aber er hat auch eine Regelung.
In der VwV Bund heißt es.
1Aufwendungen für Leistungen, die im Rahmen von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und von Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden und über den Leistungsumfang nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses hinausgehen oder nicht in Anlage 13 zur BBhV aufgeführt sind, können nicht als beihilfefähige Aufwendungen der Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen anerkannt werden.
2Es bleibt zu prüfen, ob es sich in diesen Fällen um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt, die auf Grund einer Diagnosestellung erfolgte.
Die Prüfung ist Aufgabe der Beihilfestelle.
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Jooge
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Re: Kostendämpfungspauschale bei Krebsvor-/nachsorge

Beitrag von Jooge »

Hallo Adler,

danke für deine Antwort. Dank ihr bin auf folgenden Punkt in der BVO gestoßen:

"Für Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 und 3) ... entfällt die Kostendämpfungspauschale"

In § 3 Absatz 1 Nummer 2 steht u.a.:
"Früherkennung von Krankheiten und zur Vorsorge bei Personen von der Vollendung des 35. Lebensjahres an für eine Untersuchung in jedem zweiten Jahr zur Früherkennung von Hautkrebs-, Herz-, Kreislauf-und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit".

In meinem Fall handelt es sich um Nierenkrebs, das 35. Lebensjahr habe ich vollendet. Trotzdem bin ich immernoch nicht sicher, ob ich unter diese Regelung falle. Man könnte die Untersuchungen ja auch als Nachsorge bezeichnen...

Gruß
Jooge
Adler
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Re: Kostendämpfungspauschale bei Krebsvor-/nachsorge

Beitrag von Adler »

Man könnte die Untersuchungen ja auch als Nachsorge bezeichnen...
Nachsorge ist Vorsorge nach der Diagnose und Behandlung.

Du hast schon den richtigen § gefunden.
Ich habe nur aus der Verwaltungsvorschrift zu dem § zitiert. Und dort ist "gesonderte Diagnosestellung" ausdrücklich erwähnt; also Nachsorge als Vorsorge.
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Jooge
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Re: Kostendämpfungspauschale bei Krebsvor-/nachsorge

Beitrag von Jooge »

Hallo und vielen Dank für deine erneute Antwort!
Ich konnte mit dem Zitat aus der Verwaltungsvorschrift nicht so richtig etwas anfangen, weil es da ja um die Beihilfefähigkeit von Leistungen geht. Die ist in meinem Fall aber unstrittig. Die Untersuchungen werden seit Jahren ersetzt.
Entschuldige bitte, wenn ich dir nicht richtig folgen kann...
Gruß
Jooge
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