Hallo liebe Leute,
ich habe ein wohl nicht ganz alltägliches Problem:
aufgrund eines Attestes meines Kardiologen, in dem er eine ambulante Kur für dringend erforderlich hält, habe ich einen Antrag auf ambulante Kur bei der Beihilfe NRW gestellt. Der Amtsarzt hat jedoch eine stationäre Rehamaßnahme angeordnet. Hiermit bin ich aber überhaupt nicht einverstanden (auch aus Kostengründen).
Ich war vor 4 Jahren schon einmal zur Kur und der Kurarzt hat die erfolgreiche Durchführung der Kur bestätigt und eine Wiederholung nach 3 Jahren befürwortet.
Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer stationären Rehamaßnahme enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Kann mir jemand weiterhelfen? Wie hoch sind ggf. die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs?
Vielen Dank im voraus!
Widerspruch gegen Reha (statt ambul. Kur)
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Re: Widerspruch gegen Reha (statt ambul. Kur)
Der Amtsarzt ordnet nicht an, er gibt lediglich Empfehlungen, die Auflage ob und welche Maßnahmen du ergreifen solltest, gibt dir dein Dienstherr vor. Von dem müsstest du ein Schreiben diesbezüglich haben. Im übrigen kann man auch ohne Rechtshelfebelehrung solche Schreiben anfechten sprich Widerspruch dagegen einlegen. Die Frist dafür ist meines Wissens 14 Tage.
egyptwoman
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