Auswandern...
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Auswandern...
Auswandern will ein Freund von mir nicht. Zumindest nicht gleich.
Er ist 52 Jahre alt (wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt) und seine Frau soll jetzt beruflich für vier Jahre nach Oslo. Die Familie will ihren Hausstand hier (Mietwohnung) auflösen und nach Norwegen gehen. Das Kind ist fünf Jahre alt.
Weiss vielleicht jemand, wie es mit Beihilfe und PKV aussieht, wenn ein Beamter in ein Land des ERW umzieht.
Ist es im Zweifelsfall für den Beamten nützlicher, hier in Deutschland bei Bruder/Schwester/Freunden weiterhin gemeldet zu bleiben?
Er ist 52 Jahre alt (wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt) und seine Frau soll jetzt beruflich für vier Jahre nach Oslo. Die Familie will ihren Hausstand hier (Mietwohnung) auflösen und nach Norwegen gehen. Das Kind ist fünf Jahre alt.
Weiss vielleicht jemand, wie es mit Beihilfe und PKV aussieht, wenn ein Beamter in ein Land des ERW umzieht.
Ist es im Zweifelsfall für den Beamten nützlicher, hier in Deutschland bei Bruder/Schwester/Freunden weiterhin gemeldet zu bleiben?
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Re: Auswandern...
Norwegen gehört nicht zur EU. Beihilfe gibts deshalb nur bis zu dem Satz, den eine vergleichbare Behandlung bei uns kosten würde. Innerhalb der EU wäre es vollkommen problemlos. Bei der PKV müsste man idividuell anfragen, was und wie alles abgesichert ist.
Re: Auswandern...
Die Beihilfe bleibt bestehen.Torquemada hat geschrieben:Auswandern will ein Freund von mir nicht. Zumindest nicht gleich.
Er ist 52 Jahre alt (wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt) und seine Frau soll jetzt beruflich für vier Jahre nach Oslo. Die Familie will ihren Hausstand hier (Mietwohnung) auflösen und nach Norwegen gehen. Das Kind ist fünf Jahre alt.
Weiss vielleicht jemand, wie es mit Beihilfe und PKV aussieht, wenn ein Beamter in ein Land des ERW umzieht.
Ist es im Zweifelsfall für den Beamten nützlicher, hier in Deutschland bei Bruder/Schwester/Freunden weiterhin gemeldet zu bleiben?
Allerdings sollte sich der Beamte mit seiner PKV kurz schließen.
Unter Umständen wird ein Zusatzbeitrag erforderlich.
Gruß vom Steinbock
Re: Auswandern...
Torquemada hat geschrieben:Auswandern will ein Freund von mir nicht. Zumindest nicht gleich.
Er ist 52 Jahre alt (wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt) und seine Frau soll jetzt beruflich für vier Jahre nach Oslo. Die Familie will ihren Hausstand hier (Mietwohnung) auflösen und nach Norwegen gehen. Das Kind ist fünf Jahre alt.
Weiss vielleicht jemand, wie es mit Beihilfe und PKV aussieht, wenn ein Beamter in ein Land des ERW umzieht.
Ist es im Zweifelsfall für den Beamten nützlicher, hier in Deutschland bei Bruder/Schwester/Freunden weiterhin gemeldet zu bleiben?
Wichtig wäre den § 10 Beihilfenverordnung NRW - BVO NRW zu Rate zu ziehen.. Da steht schon ein bisschen was drin.. Stichwort Wechselkurse, Krankentransporte, Anerkennung der Höhe der Kosten.. Er soll sich an seine Beihilfestelle wenden..
Hinsichtlich PKV dringend dort informieren, wie schon geschrieben wurde können Zusatzbeiträge fällig werden.. Bei mir z.B. bei Aufenthalten über drei Monaten..
Viel Erfolg..
Re: Auswandern...
erloescht nicht pension wenn man wohnsitz in ausland verlegt?
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Re: Auswandern...
Versorgungsbezüge werden auch ins Ausland gezahlt. Früher ruhten die Versorgungsbezüge bei einem Umzug ins Ausland.looser66 hat geschrieben:erloescht nicht pension wenn man wohnsitz in ausland verlegt?
Re: Auswandern...
Ich hatte vor Jahren einen Fahrradurlaub in Norwegen und mußte u.a am Kopf genäht werden. Da hat niemand nach einer Krankenversicherung gefragt, ich zahlte eine einmalige Summe von ca. 10.00 €. Ich meine, dass das Gesundheitssytem in Norwegen anders geregelt ist als in Deutschland.
Vielleicht hilft das hier etwas weiter:
http://www.career-contact.net/laenderin ... wegen.html
http://www.deutsche-im-ausland.org/sozi ... sland.html
http://forum.norwegen-freunde.com/viewtopic.php?t=12900
Vielleicht hilft das hier etwas weiter:
http://www.career-contact.net/laenderin ... wegen.html
http://www.deutsche-im-ausland.org/sozi ... sland.html
http://forum.norwegen-freunde.com/viewtopic.php?t=12900
Re: Auswandern...
zum Thema Auswandern in das außereuropäische Ausland habe ich auch noch zwei Fragen :
1. Wie sieht es denn bei einer kpl. Abmeldung in der BRD aus - entfällt dann auch meine Steuerpflicht oder bleibt man ohnehin als Beamter steuerpflichtig ( meine ich irgendwo gelesen zu haben )
2. Wie kann man denn seine PKV einfach kündigen - geht dies nur bei Abmeldung in Deutschland ?
Der Beihilfeanspruch ( 65 % / 80 % ) würde mir reichen und ich/wir könnten 620.-€ / Jahr sparen !
Gruß
moniire
1. Wie sieht es denn bei einer kpl. Abmeldung in der BRD aus - entfällt dann auch meine Steuerpflicht oder bleibt man ohnehin als Beamter steuerpflichtig ( meine ich irgendwo gelesen zu haben )
2. Wie kann man denn seine PKV einfach kündigen - geht dies nur bei Abmeldung in Deutschland ?
Der Beihilfeanspruch ( 65 % / 80 % ) würde mir reichen und ich/wir könnten 620.-€ / Jahr sparen !
Gruß
moniire
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Re: Auswandern...
Wenn du dauerhaft im Ausland lebst, solltest du unbedingt in Deutschland die "unbeschränkte Steuerpflicht" beantragen. Das ist nämlich viel günstiger als die "beschränkte Steuerpflicht".Moniire hat geschrieben:zum Thema Auswandern in das außereuropäische Ausland habe ich auch noch zwei Fragen :
1. Wie sieht es denn bei einer kpl. Abmeldung in der BRD aus - entfällt dann auch meine Steuerpflicht oder bleibt man ohnehin als Beamter steuerpflichtig ( meine ich irgendwo gelesen zu haben )
2. Wie kann man denn seine PKV einfach kündigen - geht dies nur bei Abmeldung in Deutschland ?
Der Beihilfeanspruch ( 65 % / 80 % ) würde mir reichen und ich/wir könnten 620.-€ / Jahr sparen !
Gruß
moniire
Dringend muss geklärt werden, was das Wohnsitzland steuerlich fordert. Spanien z.B. fordert von Pensionären gar nichts.
Sprich deine PKV an: sobald du dauerhaft im Ausland lebst, werden die ohnehin nach einer gewissen Zeit nichts mehr zahlen. Vielleicht ist ein Ruhendstellen die beste Möglichkeit. So mancher Pensionär ist dann doch zu komplizierten Operationen nach Deutschland zurückgekehrt...
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Re: Auswandern...
Ich glaub hier kann ich ganz gut weiterhelfen, da ich die letzten 3 Jahre im nichteuropäischen Ausland gelebt habe aus Versorgungsempfänger: PKV - zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen, ist nicht immens teurer, ich zahle pro Monat ca. 30 Euro mehr, da du Versorgungsempfänger bist, ist auch diese Auslands-KV auf 30% beschränkt, den Rest übernimmt die Beihilfe (hatte mich damals erkundigt).
Du kannst dich komplett aus Deutschland abmelden, musst aber eine Adresse hinterlassen wo deine Post hingeschickt wird, das kann entweder die Adresse in Norwegen sein (Achtung die Mehrkosten beim Porto trägst du selber, wird mit deinen Bezügen dann verrechnet), oder du lässt die Post an eine Postzustelladresse (kann ein Verwandter oder Bekannter sein der sie dir dann via Scan über E-Mail, FB oder so zuschickt) senden. Wichtig ist, grad was Beihilfe angeht das du vielleicht jemand hast dem du eine Vollmacht ausstellen kannst damit er nötigenfalls für dich tätig wird, ist nicht so ganz einfach den Kontakt vom Ausland aus zu halten.
Steuerpflichtig bist du, von deinen Pensionsbezügen wird automatisch die Lohnsteuer abgezogen, da musst du dich nicht selbst drum kümmern, den Dienstherrn natürlich informieren das du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst solltest du dich komplett aus Deutschland abmelden, da dann eine andere Beihilfestelle und Bezügestelle für dich zuständig sein könnte.
Am einfachsten ist es aber, wenn du eine Person deines Vertrauens hast, bei der du dich mit Wohnsitz (sogenannte Meldeadresse) anmelden kannst, wo dann auch die Post hingeht.
Wichtig auch noch: deine Bankverbindung wo dein Gehalt hin überwiesen wird - du musst bei deiner Bank nachfragen ob du das Konto dort behalten kannst, wenn du dich ganz aus Deutschland abmeldest, die meisten Banken kündigen dir das Konto wenn du deinen ausschließlichen Wohnsitz im nichteuropäischen Ausland hast und du müssest dann ein Konto in deinem neuen Wohnort eröffnen, dies deinem Dienstherrn auch mitteilen und die Kosten für die Überweisung würden dir in Rechnung gestellt. Desweiteren musst du damit rechnen das dein Geld nicht zum 01. eines Monats auf deinem Konto ist, da auch deine Pension erst nach dem Außenhandelsabkommen überprüft werden muss (könnte sich ja um Schwarzgeld oder Geldwäsche handeln, nicht lachen ist tatsächlich so).
Desweiteren muss auch das Finanzamt informiert werden und du dort deine neue Adresse angeben.
Mir fällt im Moment grad nichts weiter ein, solltest du noch Fragen haben, dann beantworte ich sie dir gerne, entweder hier im Forum (könnte ja auch andere interessieren) oder über PN wenn dir das lieber ist.
Wünsche dir auf jedenfall schonmal ne schöne Zeit die du bald in Norwegen verbringen wirst.
LG egyptwoman
Du kannst dich komplett aus Deutschland abmelden, musst aber eine Adresse hinterlassen wo deine Post hingeschickt wird, das kann entweder die Adresse in Norwegen sein (Achtung die Mehrkosten beim Porto trägst du selber, wird mit deinen Bezügen dann verrechnet), oder du lässt die Post an eine Postzustelladresse (kann ein Verwandter oder Bekannter sein der sie dir dann via Scan über E-Mail, FB oder so zuschickt) senden. Wichtig ist, grad was Beihilfe angeht das du vielleicht jemand hast dem du eine Vollmacht ausstellen kannst damit er nötigenfalls für dich tätig wird, ist nicht so ganz einfach den Kontakt vom Ausland aus zu halten.
Steuerpflichtig bist du, von deinen Pensionsbezügen wird automatisch die Lohnsteuer abgezogen, da musst du dich nicht selbst drum kümmern, den Dienstherrn natürlich informieren das du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst solltest du dich komplett aus Deutschland abmelden, da dann eine andere Beihilfestelle und Bezügestelle für dich zuständig sein könnte.
Am einfachsten ist es aber, wenn du eine Person deines Vertrauens hast, bei der du dich mit Wohnsitz (sogenannte Meldeadresse) anmelden kannst, wo dann auch die Post hingeht.
Wichtig auch noch: deine Bankverbindung wo dein Gehalt hin überwiesen wird - du musst bei deiner Bank nachfragen ob du das Konto dort behalten kannst, wenn du dich ganz aus Deutschland abmeldest, die meisten Banken kündigen dir das Konto wenn du deinen ausschließlichen Wohnsitz im nichteuropäischen Ausland hast und du müssest dann ein Konto in deinem neuen Wohnort eröffnen, dies deinem Dienstherrn auch mitteilen und die Kosten für die Überweisung würden dir in Rechnung gestellt. Desweiteren musst du damit rechnen das dein Geld nicht zum 01. eines Monats auf deinem Konto ist, da auch deine Pension erst nach dem Außenhandelsabkommen überprüft werden muss (könnte sich ja um Schwarzgeld oder Geldwäsche handeln, nicht lachen ist tatsächlich so).
Desweiteren muss auch das Finanzamt informiert werden und du dort deine neue Adresse angeben.
Mir fällt im Moment grad nichts weiter ein, solltest du noch Fragen haben, dann beantworte ich sie dir gerne, entweder hier im Forum (könnte ja auch andere interessieren) oder über PN wenn dir das lieber ist.
Wünsche dir auf jedenfall schonmal ne schöne Zeit die du bald in Norwegen verbringen wirst.
LG egyptwoman
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Re: Auswandern...
@moniiere
Du kannst deine PKV nicht kündigen, die Behilfe ist an die PKV gekoppelt, hast du keine KV mehr, bist du auch nicht mehr Beihilfeberechtigt.
Als Ruhestandsbeamter bist du 70% über die Behilfe abgesichert und 30 % trägst du selbst.
Du schreibst du hast im Jahr 620 Euro die du an PKV einsparst? Das wären 51 Euro im Monat, kommt mir sehr wenig vor. Ich zahle mit Auslands-KV im Monat 181 Euro (30%). Im übrigen würde ich die PKV auch so nicht kündigen, denn was passiert wenn du zb. im Ausland ins Krankenhaus musst und das für längere Zeit oder eine Operation über dich ergehen lassen musst, oder unter Umständen zur ärztlichen Behandlung nach Deutschland geflogen werden musst? Da können schnell mal mehrere tausend Euro zusammenkommen, auch wenn man in einem ansonsten recht günstigen land wie zb. Ägypten, Türkei oder so lebt. Ich würde das nicht riskieren.
Du kannst deine PKV nicht kündigen, die Behilfe ist an die PKV gekoppelt, hast du keine KV mehr, bist du auch nicht mehr Beihilfeberechtigt.
Als Ruhestandsbeamter bist du 70% über die Behilfe abgesichert und 30 % trägst du selbst.
Du schreibst du hast im Jahr 620 Euro die du an PKV einsparst? Das wären 51 Euro im Monat, kommt mir sehr wenig vor. Ich zahle mit Auslands-KV im Monat 181 Euro (30%). Im übrigen würde ich die PKV auch so nicht kündigen, denn was passiert wenn du zb. im Ausland ins Krankenhaus musst und das für längere Zeit oder eine Operation über dich ergehen lassen musst, oder unter Umständen zur ärztlichen Behandlung nach Deutschland geflogen werden musst? Da können schnell mal mehrere tausend Euro zusammenkommen, auch wenn man in einem ansonsten recht günstigen land wie zb. Ägypten, Türkei oder so lebt. Ich würde das nicht riskieren.
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Re: Auswandern...
Wenn ein sich dauerhaft im Ausland lebender Deutscher hier odch eine Meldeadresse unterhält (ist das nach dem Melderecht überhaupt erlaubt?) dürfte das mit der Bank kein Problem sein, weil diese schleißlich eine deutsche Adresse hat.egyptwoman hat geschrieben: Am einfachsten ist es aber, wenn du eine Person deines Vertrauens hast, bei der du dich mit Wohnsitz (sogenannte Meldeadresse) anmelden kannst, wo dann auch die Post hingeht.
Wichtig auch noch: deine Bankverbindung wo dein Gehalt hin überwiesen wird - du musst bei deiner Bank nachfragen ob du das Konto dort behalten kannst, wenn du dich ganz aus Deutschland abmeldest, die meisten Banken kündigen dir das Konto wenn du deinen ausschließlichen Wohnsitz im nichteuropäischen Ausland hast
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Re: Auswandern...
Ich wüsste jetzt keinen Grund, warum man nicht pro forma an einer Adresse von Verwandten oder Freunden angemeldet sein darf. Man sollte dabei allerdings bedenken, dass man dann an der Adresse auch alle Steuern und Gebühren zu entrichten hat. Fängt bei GEZ an, geht über Müllgebühren und was weiß ich nicht noch alles. Eine deutsche Adresse macht also vieles einfacher, aber eben auch teuer.
- tiefenseer
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Re: Auswandern...
Man muss in Norwegen keine Krankenversicherung abschliessen, alle dort erbrachten Leistungen werden vom Folketryden abgedeckt.
Wer in Norwegen krank wird, bekommt garantiert Behandlung.
Gesundheitsfürsorge ist ein wesentlicher Baustein des norwegischen Sozialstaates. Dabei wird die ärztliche Betreuung grundsätzlich nach Bedarf, nicht nach der Zahlungsfähigkeit des Patienten geleistet.
Während einer Beschäftigung in Norwegen gelten die norwegischen Sozialversicherungsbestimmungen. Alle Personen, die in Norwegen leben und arbeiten, sind automatisch versichert. Die norwegische Sozialversicherung (folketrygden) gibt Anrecht auf eine Vielzahl an Sozialleistungen einschließlich: Altersrenten, Hinterbliebenenrenten für Ehegatten und Kinder, Leistungen im Fall der Invalidität, bei Behinderungen, zur Wiedereingliederung in das Berufsleben, bei Berufsunfällen, Beihilfen für Alleinerziehende, zur Entlastung bei Krankheit, bei Geburt und Adoption, Arbeitslosenunterstützung, medizinische Hilfe bei Krankheit, Verletzungen, Schwangerschaftsabbruch und Beerdigung.
Wenn man in Norwegen beschäftigt ist, hat man (und in der Regel auch die nächsten Familienangehörigen) die gleichen Rechte wie norwegische Bürger. Im Krankheitsfall, bei Mutterschaft und Geburt hat man Anrecht auf Krankengeld, bei Invalidität Anrecht auf Sozialleistungen, im Alter auf Altersrente.
Weiterführende Informatioenn kann man sich auch über die norwegische Botschaft einholen.
Dort ist man sehr offen und herzlich.
Wer in Norwegen krank wird, bekommt garantiert Behandlung.
Gesundheitsfürsorge ist ein wesentlicher Baustein des norwegischen Sozialstaates. Dabei wird die ärztliche Betreuung grundsätzlich nach Bedarf, nicht nach der Zahlungsfähigkeit des Patienten geleistet.
Während einer Beschäftigung in Norwegen gelten die norwegischen Sozialversicherungsbestimmungen. Alle Personen, die in Norwegen leben und arbeiten, sind automatisch versichert. Die norwegische Sozialversicherung (folketrygden) gibt Anrecht auf eine Vielzahl an Sozialleistungen einschließlich: Altersrenten, Hinterbliebenenrenten für Ehegatten und Kinder, Leistungen im Fall der Invalidität, bei Behinderungen, zur Wiedereingliederung in das Berufsleben, bei Berufsunfällen, Beihilfen für Alleinerziehende, zur Entlastung bei Krankheit, bei Geburt und Adoption, Arbeitslosenunterstützung, medizinische Hilfe bei Krankheit, Verletzungen, Schwangerschaftsabbruch und Beerdigung.
Wenn man in Norwegen beschäftigt ist, hat man (und in der Regel auch die nächsten Familienangehörigen) die gleichen Rechte wie norwegische Bürger. Im Krankheitsfall, bei Mutterschaft und Geburt hat man Anrecht auf Krankengeld, bei Invalidität Anrecht auf Sozialleistungen, im Alter auf Altersrente.
Weiterführende Informatioenn kann man sich auch über die norwegische Botschaft einholen.
Dort ist man sehr offen und herzlich.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: Auswandern...
Stimmt @egypt :egyptwoman hat geschrieben:@moniiere
Du kannst deine PKV nicht kündigen, die Behilfe ist an die PKV gekoppelt, hast du keine KV mehr, bist du auch nicht mehr Beihilfeberechtigt.
Als Ruhestandsbeamter bist du 70% über die Behilfe abgesichert und 30 % trägst du selbst.
Du schreibst du hast im Jahr 620 Euro die du an PKV einsparst? Das wären 51 Euro im Monat, kommt mir sehr wenig vor. Ich zahle mit Auslands-KV im Monat 181 Euro (30%). Im übrigen würde ich die PKV auch so nicht kündigen, denn was passiert wenn du zb. im Ausland ins Krankenhaus musst und das für längere Zeit oder eine Operation über dich ergehen lassen musst, oder unter Umständen zur ärztlichen Behandlung nach Deutschland geflogen werden musst? Da können schnell mal mehrere tausend Euro zusammenkommen, auch wenn man in einem ansonsten recht günstigen land wie zb. Ägypten, Türkei oder so lebt. Ich würde das nicht riskieren.
ein Tippfehler ! 620.-/ Monat ist unser PKV-Beitrag im Moment ( Debeka )
Aber wie kommt Ihr alle auf Norwegen ? Wollte ich eigentlich gar nicht hin - aber wenn Ihr mich dazu überreden wollt ............
Dank Euch allen für die Tipps
PS
Schriftlich habe ich von meiner Beihilfestelle ( Kassel ) bekommen, dass sie auf jeden Fall genauso weiter leisten werden - AUCH wenn ich ins außereuropäische Ausland ziehe und AUCH wenn ich gar keine PKV mehr haben sollte - also die Debeka kündigen sollte. Auch die Debeka zahlt weiter; allerdings nur wenn mein gemeldeter Wohnsitz weiterhin die BRD ist.