Frühpensionierung durch Dienstunfähigkeit

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WärterHH
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Frühpensionierung durch Dienstunfähigkeit

Beitrag von WärterHH »

Ich bin im HH StrVD tätig, leider war ich gesundheitlich lange DU wegen Rückenproblemen und mehreren OP´s und neuer Bandscheibe.
Mittlerweile hat mich mein Dienstherr zum Personalgepäch gebeten mit dem Ergebniss, dass ich zur Begutachtung zum PÄD muß. Dieser schrieb mich zu meiner völligen Verwunderung als "Vollzugsdienstunfähig". Dieses war aber nicht im Einklang mit den Diagnosen meiner mich behandelnden Ärzte, die ich damit konfrontierte und die diese Meinung nicht teilten. Bei einem erneuten Termin bei der Personalleitung im Amt, wo man mir die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand mitteilen wollte, habe ich ein entsprechendes Attest vorweisen können, welches das Gutachten vom PÄD wiederlegt. Ich bekam nun nochmals Gelegenheit neue Atteste/Gutachten zu besorgen, die das ganze bestätigen, um eine erneute Begutachtung durch den PÄD zu bekommen. Dieses habe ich getan. Leider hielt der PÄD an seinem Gutachten fest, obwohl ich zwei ausführliche Atteste vorzeigen konnte, wo meine Dienstfähigkeit und auch unter welchen Voraussetzungen befürwortet wurde. Bin nun seit Anfang des Jahres theoretisch Dienstfähig und wollte mit Eingliederungsplan wieder einsteigen, darf aber nicht aufgrund des Gutachten vom PÄD. Also "Gesund" zu Hause!!!
Dies hat zur Folge, dass ich nicht durch den PÄD erneut begutachtet wurde, sondern das aufgrund der Aktenlage nun entschieden wurde. Vorzeitiger Ruhestand!!!
Schon vor meinem ersten Termin im Amt, habe ich mir Hilfe bei der Sozialberatung geholt, damit ich nicht ganz allein bin, bei dem Gang durch die Beördenwillkür.
Nun wurde auch der Personalrat eingeschaltet, auch möchte ich den Rechtschutz meiner Gewerkschaft (LvHS bzw. dbb) wahrnehmen.
Selbstverständlich werde ich Widerspruch einlegen.
Frage: Was kann ich noch alles tun. Kann ich eine erneute Begutachtung durch einen Unabhängigen Gutachter beantragen? Da die Begutachtung unter aller Sau war! Hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung? Und dürfte ich einen Nebenjob annehmen?

Ich bin über jeden Tipp und Hinweis auch auf entsprechende Gerichtsurteile dankbar.
egyptwoman
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Re: Frühpensionierung durch Dienstunfähigkeit

Beitrag von egyptwoman »

Klingt nach ner Absprache zwischen deinem Dienstherrn und dem PÄD (hör PÄD das erstmal nehme aber mal an das das allgemein als Amtsarzt bekannt ist), kann es sein das man dich loswerden will und dich trotz gegenteiliger Gutachten deiner behandelnden Ärzte in den Ruhestand schickt?
WärterHH hat geschrieben:Kann ich eine erneute Begutachtung durch einen Unabhängigen Gutachter beantragen?
- Können kannst du schon ob das der Dienstherr aber anerkennt steht auf einem anderen Blatt, Rechtsschutz in Anspruch nehmen würd ich in dem Fall auf jeden Fall machen. In Ausnahmefällen (würd ich aber auch mal nen RA fragen) kann man auch ne Begutachtung bei nem anderen AA vornehmen lassen, wenn derjenige der dich Begutachtet hat voreingenommen ist und offenbar scheint er das zu sein, wenn er die gegenteiligen Gutachten deiner anderen Ärzte nicht mal richtig zur Kenntnis nimmt.
WärterHH hat geschrieben:Und dürfte ich einen Nebenjob annehmen?
Ja darfst du musst du aber auch im Ruhestand genehmigen lassen und die anderen Bedingungen auch beachten.
Schau mal hier, denke da wird das speziell auch für dein Bundesland geregelt sein:
http://www.landesrecht.hamburg.de/jport ... hmen&st=lr

Ansonsten schau im Beamtengesetz nach da ist das geregelt, die Bundesländer haben aber in der Regel auch noch eigene Regeln, deshalb der Link oben.

egyptwoman
schäferhund
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Re: Frühpensionierung durch Dienstunfähigkeit

Beitrag von schäferhund »

Hallo WärterHH,

zunächst willkommen hier im Forum :D
Keine schöne Geschichte ! Der PÄD (Amtsarzt) wird natürlich behaupten, dass sich die Privatärzte, die Deine Diensttauglichkeit festgestellt haben, vom Vollzugsdienst keine Ahnung haben und folglich deren Gutachten nur eine geringe Aussagekraft besitzen.
Sollte es tatsächlich eine Absprache zwisch. PÄD und DH gegeben haben, dann würde ich Dir raten, nicht gegen die geplante Frühpensionierung anzukämpfen. Sollte es Dir nämlich tatsächlich gelingen, gegen die Pensionierungspläne des DH erfolgreich zu sein (z. Bsp. mit der Hilfe eines Anwalts), wird man Dir voraussichtlich im täglichen Dienst das Leben dann ganz schön erschweren. Dann lieber die niedrigere Pension akzeptieren und einen Nebenjob suchen. Gibt es eigentlich weitere Anzeichen, dass man Dich unbedingt loshaben will ?

Gruß vom Schäferhund
WärterHH
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Re: Frühpensionierung durch Dienstunfähigkeit

Beitrag von WärterHH »

Danke erstmal für die schnellen Antworten.
egyptwoman: mit PÄD ist der Personal Ärztliche Dienst gemeint, woanders sicher als Amtsarzt bekannt.
Schäferhund: Deine Aussage trifft es voll auf den Kopf, es wird sicher keine direkte Absprache geben aber aufgrund von "Konsolidierungsmaßnahmen" schickt nun jede Behörde ihre Dauerkranken zum PÄD um "auszusortieren", mit dem Ziel diese Leichen in die Frühpensionierung zu schicken und das macht der PÄD nun. Und das traurige an der ganzen Geschichte ist, dass mir meine Kollegen selber sagen, wenn Du kannst, bleib zu Hause. Hier wird es ständig schlimmer.

Allerdings bin ich erst 40 und da ist mir die Frühpensionierung eindeutig zu früh, da ich ja arbeiten will und auch kann, nur glaub der PÄD von sich, SIE sind die Götter die bestimmen und mein DH hält sich leider daran.

Aber da ich ja Vollzugsdienstunfähig bin, könnte ich doch mich doch außerhalb des Vollzuges oder bei einer anderen Behörde bewerben oder? Umschulungen würde ich gerne in Kauf nehmen.

Gruß WärterHH
egyptwoman
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Re: Frühpensionierung durch Dienstunfähigkeit

Beitrag von egyptwoman »

Diese Möglichkeit besteht natürlich auch, vielleicht sprichst du mal mit deinem Personalsachbearbeiter über diese Möglichkeit. Möglich wäre zb. in der Verwaltung zu arbeiten, kommt drauf an ob und wo es da Stellen gibt. Wobei das andererseits auch wieder schwer werden wird, da in vielen Bundesländern die Verwaltung "verschlankt" wird, da auch immer mehr Angestellte sind und die Aufgaben der Verwaltung mittlerweile vom gD übernommen wird. Ich kann mir schon vorstellen das du dich mit 40 zu jung fühlst um daheim rumzusitzen, dann ist die Alternative so wie @Schäferhund geschrieben hat: Nebenjob, lass dir dann auch ausrechnen was du dazuverdienen darfst, denn alles was drüber geht wird dir dann von der Pension wieder abgezogen.

egyptwoman
WärterHH
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Re: Frühpensionierung durch Dienstunfähigkeit

Beitrag von WärterHH »

Hier nun ein vorläufiges Endergebniss , für den den es interessiert,
nach Gutachten 2 und präziesierten Gutachten 3, da es seitens der Personalverwaltung wohl Nachfragen beim PÄD gab, bin ich nun doch nicht (Gott sei Dank) (noch nicht) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Der PÄD orientiert sich nun doch an den von mir eingereichten Ärztlichen Attesten und befürwortet eine anderweitige Verwendung außerhalb des Strafvollzugdienstes. (Hiermit soll meine Arbeitsfähigkeit geprüft werden.) Sprich irgendetwas in Verwaltung oder dergleichen. Einen Verwaltungseignungstest brauche ich nicht, da Empfehlung des PÄD`s vorliegt, so wurde es mir mitgeteilt. Nun werde ich dann also kurzfristig "Arbeitsangebote" bekommen, welche ich logischerweise annehmen werde. Gleichzeitig wird dann im Personalamt nach einer geeigneten Stelle für mich (auch Behördenübergreifend) gesucht und hoffentlich auch gefunden. Dafür haben sie 6 Monate Zeit. Ansonsten ==>Pensionierung.

Nun behalte ich mir noch vor, gegen den Inhalt und einigen Aussagen der Gutachten, gegen die Ärztin vom PÄD eine DAB zu schreiben und um klarstellung zu bitten.
Allerdings wurde mir geraten es nicht zu tun, da Ausgang eh ungewiss und es könnte wieder negativ wirken, bei der neuen Stellensuche.

Danke für die Info´s bis hierher.
Falls Neuigkeiten halte ich euch auf dem laufenden.

WärterHH
WärterHH
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Re: Frühpensionierung durch Dienstunfähigkeit

Beitrag von WärterHH »

Hallo in die Runde,

wie gesagt, ich melde mich bei Neuigkeiten.
Und die gibt es. Mittlerweile habe ich bereits mehrere Vortsellungsgespräche gehabt und habe nun auch eine neue Dienstelle und was auch wichtig ist, mit einem Dienstposten. Dieser ist zwar nicht mit der gleichen Wertigkeit wie mein eigentlicher aber das ist in diesem Fall egal, wegen Besitzstandswahrung. Ich bekomme mein gleiches Gehalt wie vorher, abzüglich der "Gitterzulage", da ich ja nun im Verwaltungsbereich arbeite und die neue Stelle eine Verwaltungsstelle ist. Ich selber bleibe in der Laufbahn des Strafvollzuges bis ich eventuell in die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst wechsel kann oder halt bis zur Pensionierung.
Nun kommt aber eine neue Frage auf, welche mir noch keiner Recht beantworten konnte.
Wie sieht es nun mit Beförderung aus??? :?: :?: :?:
Kann ich, trotzdem ich dauerhaft abgordnet bin, befördert werden? Wie gesagt, ich arbeite nun nicht mehr im Strafvollzug. (Strafvollzugsdienstunfähig) oder kann ich erst wieder befördert werden, nach einen Laufbahnwechsel und Bewerbung auf einen höheren Dienstposten (in der Verwaltung).
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. :?
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