vor einem Jahr wollte ich meinen Beihilfe-Anteil von 70 auf 80 % erhöhen lassen und stellte bei meiner Beihilfestelle flg. Antrag :
"hiermit stelle ich den Antrag auf Bemessungssatz-Erhöhung gem. § 15 Abs. 1 S.4 u. 5 BhVO,
weil mein Beitragsaufwand für die beihilfekonforme private Krankenversicherung 15 % meiner Gesammteinkünfte übersteigt."
nach der Lohnerhöhung letztes Jahr mußte ich den Antrag aber zurückziehen und warten, bis die PKV-Beiträge wieder steigen.
dabei sind die Gesammteinkünfte alle jeglicher Art.
Mindestpension
Moderator: Moderatoren
Re: Mindestpension
ggf. ist auch der Wechsel von der Mitgliedergruppe B1 nach Gruppe A möglich um den Beitrag zu senken.
Die Ersparnis hängt vom Lebensalter und den Mitversicherten ab.
Zitat PBKK
"Wechsel auf Antrag:
von B1 nach A bei Ruhestandsbeamten oder ihren Hinterbliebenen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen;
Zitatende
Man bekommt dann eine Krankenversicherungskarte und die ärztlichen Leistungen werden darüber abgerechnet.
Lediglich Zahnarztrechnungen müssen eingereicht werden.
einfach mal nachfragen bei der Kasse
Die Ersparnis hängt vom Lebensalter und den Mitversicherten ab.
Zitat PBKK
"Wechsel auf Antrag:
von B1 nach A bei Ruhestandsbeamten oder ihren Hinterbliebenen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen;
Zitatende
Man bekommt dann eine Krankenversicherungskarte und die ärztlichen Leistungen werden darüber abgerechnet.
Lediglich Zahnarztrechnungen müssen eingereicht werden.
einfach mal nachfragen bei der Kasse
Gruß
drahtiger Esel
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Re: Mindestpension
Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt 65 % der Bezüge aus der Besoldungsgruppe A 4, die amtsabhängige Mindestversorgung 35 % der Bezüge aus der ruhegehaltsfähigen Besoldungsgruppe.beamter seit geburt hat geschrieben:Amtabhängige und Amtsunabhängige Mindestversorgung
Wo ist der Unterschied? also wann tritt welche ein? Oder jenachdem welche Höher ausfällt?
Du bekommst die höhere.