Fragen zur Beihilfe (Land NRW) nach Wechsel von GKV zu PKV

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Alex77
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Fragen zur Beihilfe (Land NRW) nach Wechsel von GKV zu PKV

Beitrag von Alex77 »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, habe dieses Forum gerade erst entdeckt. Mit dieser Frage wende ich mich an alle, die Erfahrungen mit der Beihilfe haben. Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann und dass ich hier vielleicht Antworten auf meine Fragen bekomme.

Ich habe zwar schon mit der Beihilfe-Infostelle des LBV telefoniert, die Dame am Telefon schien mir aber nicht wirklich viel Ahnung zu haben...

Ich fange mal der Reihe nach an:

Von Feb. 2001 bis Jan. 2007 war ich Beamte auf Widerruf (Lehramtsanwärterin) und zu der Zeit privat versichert, mit 50% Beihilfeanspruch.
Im Jahr 2002 hatte ich einen schweren Dienstunfall (ohne Probleme anerkannt) durch dessen Folgen wurde ich fortlaufend AU geschrieben und schließlich durch einen Amtsarzt als dauerhaft dienstunfähig erklärt. Aufgrund der Folgen des Unfalls wurde ich im Oktober 2006 aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen und bezog dann Alg II (Hartz IV). Da das zunächst mit der Krankenversicherung etwas schwierig war, blieb ich noch 4 Monate in der PKV, bis ich dann in eine GKV wechseln konnte.

In der GKV war ich dann also seit Februar 2007.

Seit Januar 2010 bin ich wieder beihilfeberechtigt, da mir (endlich) eine unfallbedingte Erwerbsminderung von 50 % anerkannt wurde und ich daraus nun Versorgungsbezüge bekomme. Als Versorgungsempfänger erhalte ich jetzt 70% Beihilfe (Land NRW). Allerdings konnte ich zunächst aufgrund einer akuten Erkrankung und dann wegen der einzuhaltenden Kündigungsfrist der GKV erst zum 01.08.2010 wieder in eine PKV wechseln.

Dadurch hatte ich in den ersten 7 Monaten in 2010 schon einiges an Zuzahlungen (Praxisgebühr und KH-Aufenthalte). Mit diesen Zuzahlungen bei der GKV habe ich auch bereits die 1%-Grenze (für chronisch Kranke) überschritten, bzw. hatte genau Ende Juli die Summe erreicht. Diese 1%-Grenze wurde von der GKV im letzten Jahr u.a. wegen meiner chronischen Unfallfolgen und anderem auch anerkannt, sie wäre also jetzt wohl auch wieder anerkannt worden.

Jetzt habe ich mir mal die Beihilfe-Infos und die BVO NRW durchgelesen und dort gefunden, dass es da bezüglich der Zuzahlungen auch eine Belastungsgrenze gibt. Allerdings habe ich immer nur die 2%-Grenze gefunden.

Meine Fragen:
1) Gibt es auch bei der Beihilfe eine Belastungsgrenze von 1% bei chron. Erkrankungen? Wie kann ich das beantragen? Gibt es da Vorlagen oder geht das formlos?

2) Müssen die bisher von mir geleisteten Zuzahlungen von der Beihilfe anerkannt und berücksichtigt werden oder geht es jetzt wieder bei Null los?

3) Haben die Zuzahlungen auch Einfluss auf diese Kostendämpfungspauschale?

4) Ich habe im Juli vom Arzt ein Medikament verschrieben bekommen, was die Kasse nicht erstattet hat. Kann ich dieses Rezept trotzdem bei der Beihilfe einreichen? Denn ein Beihilfeanspruch besteht ja nicht erst - wie die PKV - seit August sondern schon seit Januar.

Und noch eine weitere, ergänzende Frage zur Kostendämpfungspauschale:
5) In der BVO NRW steht
Die Beträge nach Absatz 1 bemessen sich

1.bei Ruhestandsbeamten, Richtern im Ruhestand sowie früheren Beamten und Richtern ( § 1 Absatz 1 Nummer 2) nach dem Ruhegehaltssatz
Ich bekomme aufgrund meiner 50% MdE ja 50% des Ruhegehaltes (also 50% von 66 2/3 der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge). Heißt das dann für mich, dass mir auch nur 50% der Kostendämpfungspauschale angerechnet werden? Oder wieviel muss ich dann zahlen (regulär wären es 300 €)?

Entschuldigung, dass es so viele Fragen geworden sind. Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen oder mir sagen, wo ich Infos dazu bekomme?

Viele Grüße und schonmal Danke!
Alex
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