Reisekosten kürzung bei der Erstattungsdauer

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malhiermalda
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Reisekosten kürzung bei der Erstattungsdauer

Beitrag von malhiermalda »

Bin Bundesbeamter und war von 06.2009 - 03.2010 Abgeordnet. Im Jahr 2009 gab es für die Dauer von 9 Monaten Reisekosten.

Seit Januar 2010 gibt es nur noch für 6 Monate Geld. Wer wie ich in 09 abgeordnet wurde, hat er eine Art Bestandsschutz ? auf 9 Monate

Meine Reisekostenstelle "behauptet": 06-12.2009 wurde erstattet. das sind zu meinen Gunsten 7 Monate . Ab Jan.2010 gibt es nichts mehr, da ab 01.01.2010 nur noch 6 Monate ertattungsfähig sind. :shock: Sind immerhin in meinem Fall pro Monat ca. € 400,-

Wiederspruch ist bereits eingelegt. Seit 01.02.2010
Thomas
Beiträge: 22
Registriert: 11. Okt 2006, 13:36
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Beitrag von Thomas »

Ohne genauere Info´s kann ich dazu nix sagen.
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malhiermalda
Beiträge: 10
Registriert: 18. Mär 2010, 10:50
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Beitrag von malhiermalda »

welche infos braucht es denn?
Thomas
Beiträge: 22
Registriert: 11. Okt 2006, 13:36
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Beitrag von Thomas »

Hi,

ich habe mal im Arbeitsbereich Reisekosten des SC Süd/Ost gearbeitet.

Dort ist sowas nicht bekannt. Deshalb hier meine Fragen:

Eine Abordnung heißt ja Umsetzung / Versetzung an einen neuen Dienstort aus persönlichen oder dienstlichen Gründen.
Als Reisekosten erhält man die Dienstantrittsreise ab Start alter Dienststelle bis Ankunft neue Dienstselle 24:00 Uhr.
Danach gibt es Trennungsgeld. Dies wird auf Antrag meistens 3-6 Monate bewilligt mit verscheidenen Maßgaben. Bei Geschäftsaushilfe ohne, bei Ziel der Versetzung zB mit der Auflage der Erbringung von Wohnungssuchenachweisen. geschieht dies nicht, wird das Trennungsgeld gestrichen. Andere Hinderungsgründe sind mir nicht bekannt.

Deswegen würde mich mal interessieren was für eine Abordnung, was für eine Bewilligung für die resiekostenzahlungen du bekommen hast bzw. ob die Abordnung zwischendurch unterbrochen wurde.
Dies kann auch als PN geschehen.
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