Die Beihilfe wurde für meine Tochter plötzlich abgelehnt

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lola
Beiträge: 1
Registriert: 15. Nov 2009, 13:21
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Die Beihilfe wurde für meine Tochter plötzlich abgelehnt

Beitrag von lola »

Hallo liebe Leute
Vielleicht konnten Sie mir helfen mein Problem zu lösen, was nicht ich verursacht habe.

Seit paar Jahre bin ich verwitwet. Mein Mann war der Beamter (von Bund)
Als ich ihn heiratete,war meine Tochter 14 j.a.Ich habe damals nicht gearbeitet und er hat uns in seiner privaten Versicherung aufgenommen. Die Beihilfe wurde für uns beide annerkannt und bezahlt.

Nach seinem Sterben wurde die Beihilfe (80 % Beihilfe, 20 % zahlt private Krankenkasse) für meine Tochter immer bezahl und annerkant.
Plötzlich hatte ich vor kurzem ,nachdem ich die ärztliche Rechnungen für meine Tochter in Höhe mehr als 4000 euro gesendet habe, Bescheid von der Beihilfe bekommen, dass meine Tochte nicht Beihilfeberechtigte nach § 50 abs.1 Beamtenversorgungsgesetzt, weil ich keinen Familienzuschlag bekomme. (aus Bescheid) als Stieftochter. Vor Deutsche Rentnerversicherung hat sie kleine Halbweisenrente und bekommt Kindergeld.

:( Ich fühle mich gestürzt. Ich habe mich auf die Beihilfrstelle verlassen. Sie hat diese Jahre sich vertraurlich nir gegenüber gegeben, die Beihilfe wurde immer bezahlz und annerkant ohne mich über den veränderten Status meiner Tochter zu informieren.

Ich arbeite als freiberufliche Sozialpädagigin (als Honorarkraft) und verdiene nicht viel und nicht immer habe die Arbeit. Ich hätte mich als freiberufliche in der gezetzlichen Krankenversicherung mit meiner Tochter versichern können, sodass mir kein Schaden entstanden wäre. und meine Beträge nicht höher als in der privaten Krankenkasse gewesen wären, wenn nicht niedrieger, wenn ich rechzeitig von der Beihilfestelle über veränderten Status von meiner Tochter gehört hätte......

Wer kann mir helfen?
Liebe Grüsse
Lola
doris
Beiträge: 2
Registriert: 10. Nov 2009, 13:49
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Wohnort: Bayern

Beitrag von doris »

Hallo,
grundsätzlich ist es so,dass Beihilfe nur für Kinder gewährt wird, für die ein Anspruch auf Familienzuschlag besteht.
Mit dem Tod deines Mannes ist dieser Anspruch erloschen, da deine Tochter sein Stiefkind war. Dies hätte dir mitgeteilt werden müssen. Kann es sein, dass du das irgendwie überlesen hast?.
Ich würde auf jedenfall Widerspruch einlegen (Achtung Frist) und das dann mit der Beihilfestelle oder der Bezügestelle klären.
LG
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Stiefkinder des Verstorbenen sind von der Zahlung des Familienzuschlags beim Witwengeld nicht generell ausgenommen. Zahlungsvoraussetzung ist in einem solchen Fall u. a., dass das Kind noch vom Verstorbenen in den Haushalt aufgenommen wurde (Tz. 50.1.4 der VwV zum BeamtVG.

- War das der Fall?
- Hat er selbst noch den Familienzuschlag für dieses Kind erhalten?
- Wer bezahlt das Kindergeld (die Versorgungsstelle, die Bundesfamilienkasse oder eine Familienkasse der Arbeitsverwaltung?
- Wird oder wurde das Kind bei der Zahlung des Familienzuschlags zum Witwengeld berücksichtigt?

Probleme in diesem Bereich entstehen meist dadurch, dass Informationen nicht im erforderlichen Umfang fließen. Die Mischung aus strikter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und Unkenntnis der Berechtigten kann sich schnell ganz nachteilig auswirken.

Viele Grüße
Gerda
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