Wann werden Übernachtungskosten (nicht) gezahlt?

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lehrer_claus_nrw
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Wann werden Übernachtungskosten (nicht) gezahlt?

Beitrag von lehrer_claus_nrw »

Hallo zusammen,.

ich bin Lehrer (Landesbeamter) in NRW und wurde für 2 Tage zu meiner zuständigen BezReg abgeordnet, um dort Entwürfe für Abschlussprüfungen 'vorzuprüfen'. Im Abordnungsschreiben der BezReg stand, dass "Fahrtkosten" erstattet werden. Nun war es aber so, dass es mir zu stressig war, die 2x40 km mit dem Auto in der jeweiligen Rush-Hour 2 Tage hintereinander auf mich zu nehmen. Daher habe ich mir ein Zimmer genommen. Somit hätte ich ja nun auch Übernachtungskosten (unter 50 Euro), die ersetzt werden könnten/sollten.

Meine Frage: Habe ich ANSPRUCH auf diese Übernachtungskosten bzw. wovon ist abhängig, wann bei einer mehrtägigen Abordnung Übernachtungskosten übernommen werden?

Das entspr. Gesetz findet sich hier:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... #det0#det0

siehe vor allem Paragraph 8.

Ich kann mir vorstellen, dass die BezReg es natürlich lieber hat, wenn man nicht übernachtet (-> billiger!), daher steht z. B. auch auf der Abordnung, dass (offiziell) nur ÖPNV-Tickets für die Fahrt erstattet werden (-> billiger!). Alle Kollegen reichen aber wohl immer Abrechnung für Autofahrten ein - und bekommen diese auch ersetzt.

Das Ding ist halt: Würde ich die Übernachtungskosten nicht ersetzt bekommen, sollte ich ja so 'schlau' sein und so tun, als wäre ich 2 Tage hintereinander mit dem Auto gefahren. Wenn ich erst nur einen Hin- und Rückweg plus Übernachtungskosten einreiche und die letzte Position würde ersatzlos gestrichen, wäre ich ja ganz schön gekniffen…

Danke!

Claus
Hanswurst I.
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Re: Wann werden Übernachtungskosten (nicht) gezahlt?

Beitrag von Hanswurst I. »

Ausrechnen. Was kriegst für 4 Fahrten und was für 2. Wenn die Differenz reicht fürs Hotel, dann ist gut. Tagegeld kommt ja auch noch drauf? Ansonsten kannst das wohl nur als Privatvergnügen verbuchen.

Bei 40km einfach kriegst Du keine Übernachtung gezahlt. Im Rahmen einer EDV-Einführung war es schon Drama hoch drei als Augsburger eine Übernachtung in München zu kriegen. Das sind 60km. Die hätten einen eigentlich erstmal eine Woche pendeln lassen. Pro Tag 2h die da locker kaputt wären dabei. Irgendwer hatte dann ein Einsehen, dass das Bullshit ist und die Übernachtungen wurden genehmigt.

Am besten bei der Stelle nachfragen, die die Dienstreise angeordnet hat. Bei uns steht in den Einladungen da ganz gerne dabei "Bitte beachten Sie, dass Übernachtungskosten nicht gewährt werden können.". Ich würde aktuell gerne auf eine eintägige Fortbildung gehen die aber dooferweise 230km entfernt von hier ist. Kommt so natürlich nicht in Frage, ich steh ja nicht morgens um 4 auf und komm dann abends um 20 Uhr irgendwann heim sofern die Zugverbindungen das überhaupt hergeben würden zeitlich. Und selbst mit dem Auto fahren hab ich da nicht wirklich Bock.
sdh1807
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Re: Wann werden Übernachtungskosten (nicht) gezahlt?

Beitrag von sdh1807 »

Übernachtungsgeld wird erstattet wenn es notwendig ist. Das muss der Dienstherr entscheiden.
Hier ist zu prüfen, ob die tägliche Rückkehr zumutbar ist.
Im Bereich Trennungsgeld geht man davon aus, dass die tägliche Rückkehr zumutbar ist, wenn der Hin- und Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht länger als 3 Stunden dauert.

Zu der Idee 4 Fahrten abzurechnen, obwohl ich nur 2 gemacht habe sage ich mal nichts (schüttel nur leise den Kopf).
Die Reise einfach so abrechnen wie sie abgelaufen ist. Sollte der Dienstherr die Übernachtungskosten nicht tragen wollen, wird er fiktiv die tägliche Rückkehr abrechnen. Gegen eine Reisekostenbescheid, kann man dann Widerspruch einlegen.
Hanswurst I.
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Re: Wann werden Übernachtungskosten (nicht) gezahlt?

Beitrag von Hanswurst I. »

Dann würde ich aber VORHER abklären, ob die Übernachtung gezahlt wird und nicht erst auf dem Abrechnungsantragsweg. weil dann kriegt er eben genau nur die eine Hin- und Rückfahrt gezahlt und die Pension ist Privatvergnügen. Ein stattdessen gibt es dann nicht, weil offensichtlich nicht stattgefunden. Man könnte ja auch z.B. privat bei einem Kumpel übernachtet haben kostenfrei. Dann gibt's auch keine fiktive Rückfahrt. ;)
sdh1807
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Re: Wann werden Übernachtungskosten (nicht) gezahlt?

Beitrag von sdh1807 »

Vorher ist immer besser.
In solchen Fällen vorher einen Dienstreiseantrag stellen und den genauen Reiseverlauf schildern. Wenn das genehmigt wird, hat man hinterher kein Problem bei der Abrechnung.

Ich würde mich freuen, im Nachgang zu lesen, wie der Dienstherr hier abgerechnet hat.
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