Dienstunfall in BW, wie ist nochmal das Procedere?

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Mosaik
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Dienstunfall in BW, wie ist nochmal das Procedere?

Beitrag von Mosaik »

Hallo miteinander,

leider hatte ich vor kurzem einen Dienstunfall, den ich auch im Betrieb gemeldet habe.
Da der letzte schon einige Jahre her ist, weiß ich leider nicht mehr so 100%-ig wie die
Vorgehensweise war.
Die Arztrechnungen darf ich ja nicht bei der PKV einreichen.
Geht dann alles über die Beihilfestelle?

Danke im Voraus
abfallteil
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Re: Dienstunfall in BW, wie ist nochmal das Procedere?

Beitrag von abfallteil »

hast du shcon eine bestätigung das der dienstunfall anerkannt ist?
hast du dies schriftlich gemacht?

ich bin bundesbeamtin und bei mir lief damals alles über die behörde. die beihilfestelle hat damit eigentlich nichts zu tun.
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :) Geschenk des Tages.
Mosaik
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Re: Dienstunfall in BW, wie ist nochmal das Procedere?

Beitrag von Mosaik »

Ich habe gleich nachdem es passiert ist, der Dienststelle telefonisch Bescheid gegeben und bin seither krank geschrieben.
Sobald ich wieder dienstfähig bin, fülle ich den Antrag nach § 45 BeamtVG) aus.
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfall in BW, wie ist nochmal das Procedere?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Die Unfallanzeige muss schriftlich erfolgen. Wer weiß, wann du wieder dienstfähig bist. Ich würde nicht abwarten und evtl. riskieren Fristen zu versäumen.
Mosaik
Beiträge: 10
Registriert: 29. Jan 2020, 18:07
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Re: Dienstunfall in BW, wie ist nochmal das Procedere?

Beitrag von Mosaik »

Danke für die schnelle Antwort. Laut Arzt kann ich am 8.3. wieder arbeiten gehen.
Macht es dann Sinn in der Dienststelle nochmal anzurufen und mir evtl. den Vordruck nach Hause
schicken zu lassen, damit es schneller abgewickelt werden kann?
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Dienstunfall in BW, wie ist nochmal das Procedere?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Das Formular wird es vielleicht online geben bei der Stelle, die für die Dienstunfallfürsorge zuständig ist. Sonst mal suchen, welche Frist gilt.
Mosaik
Beiträge: 10
Registriert: 29. Jan 2020, 18:07
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Re: Dienstunfall in BW, wie ist nochmal das Procedere?

Beitrag von Mosaik »

Ein herzliches Dankeschön für Eure schnelle Hilfe!
Ich habe inzwischen alles per mail geregelt und arbeite auch wieder.
lavinia21
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Re: Dienstunfall in BW, wie ist nochmal das Procedere?

Beitrag von lavinia21 »

Hallo,

ich habe das Prozedere seit 2018 durch und bin nun in Pension wegen Du aufgrund eines Dienstunfalls.

1. Bitte schriftlich den Dienstunfall melden. Das Formular gibt es idR bei der Schulleitung bzw. dem Vorgesetzen.

2. Der Dienstunfall muss vom Amtsarzt bestätigt und vom RP anerkannt werden. Ansonsten ist es kein anerkannter Dienstunfall.

3. Wenn anerkannt, erfolgt die Abrechnung über die Fürsorgeleistungen, d.h. nicht über PKV + Beihilfe.

4. Die Anerkennung ist deswegen wichtig, weil ggf. Dienstunfallfolgen vorliegen. Sollte der Dienstunfall nicht anerkannt sein und man hat später Beschwerden oder muss gar in Pension, dann wird das als normaler Vorschaden bewertet und der Anspruch auf Dienstunfallruhegehalt usw. entfällt.

Es geht wirklich hier darum das Prozedere einzuhalten, um v.a. auch für die Zukunft alles wasserdicht beisammen zu halten.
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