Dienstunfähigkeit mit 37?

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flower79
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Dienstunfähigkeit mit 37?

Beitrag von flower79 »

Hallo liebe Beamte
Ich bin 37Jahre alt, Beamtin auf Lebenszeit und zur Zeit Lehrerin an einer Privatschule in BaWü. Habe seit mehreren Jahren gesundheitliche Probleme und falle deshalb öfters in der Schule aus. Anfang des Jahres ging es gar nicht mehr und seitdem bin ich krank geschrieben. Da meine Krankheit chronisch ist, ist leider keine Besserung in Sicht.
Nun meine Frage: Wie könnte es denn weitergehen?
Ist der nächste Schritt der zum Amtsarzt? Trotz Privatschule? (Bin noch bis 2020 vom Staat beurlaubt)
Kann der Amtsarzt mich an anderer Stelle einsetzen?
Kann ich selbst etwas tun oder soll ich abwarten?
Die Unsicherheit macht mir ziemlich zu schaffen. Wäre toll wenn ich ein paar Antworten bekommen würde!

Liebe Grüße Floriane
Dienstunfall_L
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Re: Dienstunfähigkeit mit 37?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

mit Zurruhesetzung bzw Krankheitsstand während Beurlaubung / Privatschule kenne ich mich nicht aus.

Ich weiß nicht, welche Krankheit du hast und ob sie unheilbar ist, möchte aber anmerken, dass "chronisch krank" nicht bedeutet, dass die Krankheit nicht heilbar ist.
Als chronisch wird eine Krankheit bezeichnet, bei der innerhalb von 6 Monaten trotz ärztl. Behandlung keine Verbesserung erreicht werden konnte. Es wird also rückwirkend geschaut, mit der Bezeichnung wird keine Prognose abgegeben.
Nenn es Klugscheixxxei oder Richtigstellung.

Zu deinem eigentlichen Thema:
Wer trägt denn aktuell die Kosten? Wie läuft das, wenn du beurlaubt bist?

LG
Torquemada
Moderator
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Re: Dienstunfähigkeit mit 37?

Beitrag von Torquemada »

Das hängt doch von der landesbeamtenrechtlichen Konstruktion dieser Beurlaubung ab.
Wenn der Lehrer beurlaubt ist und einen richtigen Arbeitsvertrag mit Sozialabgabenpflicht abgeschlossen hat, gilt Arbeitsrecht (eine frühere Freundin von mir war als Lehrerin so an einer privaten Schule angestellt).
D.h. der Dienstherr zahlt nichts und garantiert nach Ende der Beurlaubung nur die Weiterbeschäftigung als Beamter.

@Floriane

Wenn du so eine Konstruktion hast, weisst du auch woher "dein Zahltag" kommt.
Schule, Lohnfortzahlung, Krankengeld von der Krankenkasse?
Hast du jetzt Angst, dass dir die Schule ordentlich kündigt? Hier gilt dann erstmal normales Arbeitsrecht.
Der Amtsarzt käme erst ins Spiel, wenn du für deinen Dienstherrn wieder einsetzbar wärst.

So ganz verstehe ich deine Sorgen nicht. Finanzielle Sorgen? Angst die Stelle zu verlieren und im staatlichen Schuldienst eingesetzt zu werden?
Beamter0815
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Re: Dienstunfähigkeit mit 37?

Beitrag von Beamter0815 »

Hallo!

Als ehemaliger Schwerbehindertenvertrauensmann rate ich dringend zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, falls noch nicht vorhanden. Ab der Antragstellung besteht ein Sonderkündigungsrecht, egal welcher Dienstherr oder Arbeitgeber.

Darüber hinaus gelten für jedes Dienst- und Arbeitsverhältnis die Vorschriften in $ 84 Abs. 1 und insbesondere Abs. 2 SGB 9, auch wenn man nicht schwerbehindert ist, sondern "nur" von Behinderung bedroht ist. Dies ist bei chronischen Gesundheitsstörungen regelmäßig der Fall und insofern solltest du dich diesbezüglich mit dem Personalrat oder ähnlichem zusammentun und diesen Schutz nutzen. Die Initiative eines sog. "Betrieblichen Eingliederungsmanagement" müsste eigentlich von deinem Arbeitgeber kommen, aber die meisten ignorieren es bzw. kennen diese Grundlage nicht. Carpe diem und bereite dich ausreichend vor durch Gesetzesstudium des o. g. Rechts und dessen Ausführungen im Internet.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne bereit, schlage dann aber PN vor.

Viele Grüße, EHJ - Beamter0815
Meine rechtlichen Aussagen entsprechen meinem persönlichen Erfahrungs- sowie Kenntnisstand und müssen nicht rechtlich verbindlich sein, da ich hier als Privatperson agiere. Bei weiteren Fragen kann man mich gerne kontaktieren.

Viele Grüße, Beamter0815
Frank Reich
Beiträge: 39
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Re: Dienstunfähigkeit mit 37?

Beitrag von Frank Reich »

Hallo,
Beamter0815 hat geschrieben: Ab der Antragstellung besteht ein Sonderkündigungsrecht, egal welcher Dienstherr oder Arbeitgeber.

Darüber hinaus gelten für jedes Dienst- und Arbeitsverhältnis die Vorschriften in $ 84 Abs. 1 und insbesondere Abs. 2 SGB 9, auch wenn man nicht schwerbehindert ist, sondern "nur" von Behinderung bedroht ist.
Das "Sonderkündigungsrecht" ist wohl ein Schreibfehler und es dürfte Kündigungsschutz gemeint sein.
Diesen erhält man aber erst ab einem GdB von 50 bzw. ab GdB 30 kann eine Gleichstellung beantragt werden.
Aber sowohl Gleichstellung als auch der tatsächliche Schutz sind in aller Regel schwer durchsetzbar und muss häufig gerichtlich durchgesetzt werden.
Aber als erster Schritt ist es wirklich anzuraten. Sollten arbeits-/dienstrechtliche Schritte eingeleitet werden, kann dann darauf verwiesen werden. Es ist auch nicht nötig, den Status einer Schwerbehinderung vorher bekanntzugeben (und damit schlafende Hunde zu wecken).
es grüsst Frank Reich
_________________

Schuld ist ein moralischer Aspekt; Recht ein finanzieller (HKH)
Beamter0815
Beiträge: 11
Registriert: 29. Aug 2016, 16:17
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Re: Dienstunfähigkeit mit 37?

Beitrag von Beamter0815 »

Beamter0815 hat geschrieben:Hallo!

Als ehemaliger Schwerbehindertenvertrauensmann rate ich dringend zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, falls noch nicht vorhanden. Ab der Antragstellung besteht ein Sonderkündigungsrecht, egal welcher Dienstherr oder Arbeitgeber.

Darüber hinaus gelten für jedes Dienst- und Arbeitsverhältnis die Vorschriften in $ 84 Abs. 1 und insbesondere Abs. 2 SGB 9, auch wenn man nicht schwerbehindert ist, sondern "nur" von Behinderung bedroht ist. Dies ist bei chronischen Gesundheitsstörungen regelmäßig der Fall und insofern solltest du dich diesbezüglich mit dem Personalrat oder ähnlichem zusammentun und diesen Schutz nutzen. Die Initiative eines sog. "Betrieblichen Eingliederungsmanagement" müsste eigentlich von deinem Arbeitgeber kommen, aber die meisten ignorieren es bzw. kennen diese Grundlage nicht. Carpe diem und bereite dich ausreichend vor durch Gesetzesstudium des o. g. Rechts und dessen Ausführungen im Internet.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne bereit, schlage dann aber PN vor.

Viele Grüße, EHJ - Beamter0815
Kündigungsschutz war gemeint - Sorry!
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Viele Grüße, Beamter0815
Beamter0815
Beiträge: 11
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Behörde: Home, sweet home

Re: Dienstunfähigkeit mit 37?

Beitrag von Beamter0815 »

Frank Reich hat geschrieben:
[color=#0040BF]Beamter0815's Antworten in blau:[/color] hat geschrieben: Das "Sonderkündigungsrecht" ist wohl ein Schreibfehler und es dürfte Kündigungsschutz gemeint sein.
Korrekt, danke!

Diesen erhält man aber erst ab einem GdB von 50 bzw. ab GdB 30 kann eine Gleichstellung beantragt werden.
Korrekt, danke! 'Mit einem GdB von 30 bzw.40 sollte auf jeden Fall die Gleichstellung bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden.

Aber sowohl Gleichstellung als auch der tatsächliche Schutz sind in aller Regel schwer durchsetzbar und muss häufig gerichtlich durchgesetzt werden.
Stimmt so nicht, es sei denn, Personal bzw. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertrauensperson sind nicht hilfreich.

Aber als erster Schritt ist es wirklich anzuraten.
Korrekt, unbedingt! Der Faktor Zeit ist immens wichtig!

Sollten arbeits-/dienstrechtliche Schritte eingeleitet werden, kann dann darauf verwiesen werden. Es ist auch nicht nötig, den Status einer Schwerbehinderung vorher bekanntzugeben (und damit schlafende Hunde zu wecken).
Nicht korrekt, was die schlafenden Hunde angeht. Ist es so schlimm, schwerbehindert zu sein? Leben wir in Zeiten, wo diese Personengruppe ausgemerzt wird? Wenn jeder seine Nachteilsausgleiche kennen würde, hätten deutlich mehr Betroffene einen Anspruch auf sämtliche Sozialansprüche. Keine falsche Scham!!!

Was aber den Anspruch auf Extra-Urlaub, mögliche (krankheitsbedingte?) Stundenreduzierung zur Erhaltung der Gesundheit angeht, sollte man direkt den Arbeitgeber / Diestherrn sowie SBV und PR / BR informieren.
Meine rechtlichen Aussagen entsprechen meinem persönlichen Erfahrungs- sowie Kenntnisstand und müssen nicht rechtlich verbindlich sein, da ich hier als Privatperson agiere. Bei weiteren Fragen kann man mich gerne kontaktieren.

Viele Grüße, Beamter0815
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