hallo an alle lehrer/innen, die im laufe ihrer dienstzeit das bundes land gewechselt haben,
seit 1993 bis 2ooo habe ich in hamburg als verbeamtete studienrätin mit A13 gearbeitet.
2000 wechselte ich nach bayern wg einer familienzusammenführung.
das bay. unterrichtsministerium aber verlangte von mir eine zustimmung zur rückstufung auf A12, ansonsten könnten sie mich nicht übernehmen.
Dem habe ich 2000 zugestimmt.
bei der jetzigen Pensionsberechnung stellte sich heraus, dass ich durchgehend mit A 12 veranschlagt werde, also die jahre in HH mit A 13 nicht berücksichtigt werden.
hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht?
pensionsberechnung bei länderwechsel
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- Baumschubser
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Re: pensionsberechnung bei länderwechsel
Soweit mir bekannt, gilt immer das letzte Amt als Grundlage für die Pensionsberechnung, da dies im Normalfall auch das höchste ist, was man in seiner Laufbahn erreicht.
- Bananen-Willi
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Re: pensionsberechnung bei länderwechsel
Baumschubser dürfte hier recht haben, das ganze ist in Art. 12 BayBeamtVG geregelt. Hier wird festgelegt, was als Grundlage für die Berechnung dient. Insbesondere Abs. 8 schließt ein höheres Ruhegehalt durch ein früheres Amt mit höheren Bezügen aus.
Art. 12 Abs. 5 BayBeamtVG scheint bei dir nicht zuzutreffen, da du vermutlich freiwillig zur Familienzusammenführung das Land gewechselt hast.
Art. 12 Abs. 5 BayBeamtVG scheint bei dir nicht zuzutreffen, da du vermutlich freiwillig zur Familienzusammenführung das Land gewechselt hast.
- Baumschubser
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Re: pensionsberechnung bei länderwechsel
Es wirkt sich ja andersrum auch nicht negativ aus, wenn man mal mit A7 angefangen hat und mit A9Z pensioniert wird. Dann gibts ja auch die Pension nach A9.