Dienstunfall im Vorbereitungsdienst (Lehrer) - wie weiter?

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Südsternchen
Beiträge: 18
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Dienstunfall im Vorbereitungsdienst (Lehrer) - wie weiter?

Beitrag von Südsternchen »

Hallo zusammen,

ich habe mich gerade in diesem Forum angemeldet, da ich dringend Beratung brauche, und nicht recht weiß, wohin ich mich wenden soll.

Ich bin seit August 2014 im Vorbereitungsdienst (Lehramt, Schleswig-Holstein). Ich erlitt Ende Oktober 2014 einen Dienstunfall, der mich bis heute am Ausüben meiner Arbeit hindert. Seit Mitte November bin ich krankgeschrieben.

Der Dienstunfall ist anerkannt. Es erfolgte noch kein Termin bei einem Amtsarzt.

Mein Arzt kann keine Aussage darüber treffen, ab wann ich wieder arbeitsfähig bin, da eine Verbesserung des Zustands noch nicht eingetreten ist. Vermutlich werde ich jedoch zumindest eines meiner beiden Fächer nicht weiter unterrichten können, im schlimmsten Fall kann ich gar nicht mehr unterrichten.

Wie geht es für mich nun weiter? Ich habe niemals mit so etwas gerechnet, entsprechend vor den Kopf gestoßen bin ich nun.

Ich bin für jeden Input dankbar!

Schöne Grüße, Südsternchen
Adler
Beiträge: 172
Registriert: 5. Mär 2013, 20:18
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Re: Dienstunfall im Vorbereitungsdienst (Lehrer) - wie weite

Beitrag von Adler »

Zuerst gilt § 23 Abs. 4 BeamtStG.
Euer Landesbeamtengesetz konkretisiert das nicht.
(4) Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden.
Die Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und zur Ablegung der Prüfung soll gegeben werden.
Gründe können u.a. sein:
- fehlende Eignung, auch negative Veränderung der gesundheitlichen Eignung
- fehlende Leistung bzw. schlechte Beurteilungen
- auf eigenen Wunsch

Allgemein gilt bei euch §§ 15, 21 ALVO.

Bei Lehrern gilt § 12 Lehrerinnen- und Lehrerlaufbahnverordnung SH.LLVO
Der Vorbereitungsdienst kann im Einzelfall auf Antrag der Beamtin oder des Beamten um sechs Monate verlängert werden, wenn die Leistungen der Beamtin oder des Beamten die Anforderungen noch nicht erfüllen und der Antrag spätestens drei Monate vor der Meldung zur Zweiten Staatsprüfung gestellt wird.

Auch nach dieser möglichen Fristverlängerung gilt:
Laufbahnprüfung (oder 2. Staatsprüfung) nicht bestanden/ nicht angetreten -> § 22 Abs. 4 BeamtStG -> Entlassung kraft Gesetzes.

Eigentlich müsste deine Dienst- bzw. Ausbildungsbehörde vom Amtsarzt abklären lassen, ob du überhaupt noch gesundheitlich fürs Lehramt geeignet bist.
Dann muss die Ausbildungsbehörde ggf. abchecken, ob die 2. Staatprüfung überhaupt noch in dem verbleibenden Zeitfenster möglich ist.

Du solltest dir mal § 42 SHBeamtVG ansehen, da dir nach Entlassung aufgrund Dienstunfall ein Unterhaltsbeitrag zustehen könnte; für die Dauer einer durch den Dienstunfall verursachten Erwerbsbeschränkung.
Bei "durch den Dienstunfall verursachten Erwerbsbeschränkung" kommt sicher nochmal der Amtsarzt ins Spiel.

Der Unterhaltsbeitrag würde die Beihilfeberechtigung aufrechterhalten; § 2 Abs. 3 BhVO.

Da dir die Zeit wegläuft, solltest du aktiv werden und dich an deine Ausbildungsbehörde wenden und nicht warten bis du Post vom Amtsarzt bekommst.

Nebenbei:
Wenn du länger als 42 Kalendertage innerhalb eines Jahres (also nicht nur Kalenderjahr) krankgeschrieben warst, hätte das betriebliche Eingliederungsmanagement deiner Ausbildungsbehörde aktiv werden müssen.
http://www.meyer-koering.de/de/meldunge ... 2011.1565/
Wenn du ab Mitte Nov. 2014 krankgeschrieben bist, sind die 42 Tage schon erfüllt.
Nun wird das in einigen Behörden sicher nicht täglich kontrolliert sondern nur an Stichtagen.
Aber nachfragen kann man ja mal, wenn man auf sich aufmerksam machen möchte.

http://www.schleswig-holstein.de/Bildun ... onFile.pdf
Du bist zwar keine Lehrkraft, aber Auszubildende sind auch Beschäftigte.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Südsternchen
Beiträge: 18
Registriert: 11. Jan 2015, 21:44
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Re: Dienstunfall im Vorbereitungsdienst (Lehrer) - wie weite

Beitrag von Südsternchen »

Ich danke Dir!

Ich habe mir Deine Links alle durchgelesen. So völlig klar ist mir das alles zwar nicht, aber ich werde mich (das hatte ich in jedem Fall vor) am Ende der Woche an meinen Dinestherrn wenden und das Gespräch suchen.

In jedem Fall ist eine Dienstunfähigkeit nach Dienstunfall aber doch vom Verfahren (und den Folgen für mich!) nicht gleichzusetzen mit einer Entlassung wegen (zu langer) Krankheit etc. ? Habe ich das richtig verstanden?
Adler
Beiträge: 172
Registriert: 5. Mär 2013, 20:18
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Re: Dienstunfall im Vorbereitungsdienst (Lehrer) - wie weite

Beitrag von Adler »

In jedem Fall ist eine Dienstunfähigkeit nach Dienstunfall aber doch vom Verfahren (und den Folgen für mich!) nicht gleichzusetzen mit einer Entlassung wegen (zu langer) Krankheit etc. ?
Nein, es ist im Wesentlichen gleichzusetzen.

Die Unterscheidung des Anlasses der krankheitsbedingten Fehlzeiten spielt keine Rolle.
Es endet für Beamte auf Widerruf immer mit Entlassung, wenn Beamte auf Lebenszeit im selben Fall wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt würden.

Der einzige Unterschied:
Bei Dienstunfall gibt es nach der Entlassung sachlich befristet ggf. einen Unterhaltsbeitrag.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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