Dienstunfähig und dann?

Das Forum für Fragen und Probleme von Lehrern.

Moderator: Moderatoren

Antworten
DieEmma
Beiträge: 4
Registriert: 4. Mai 2017, 14:35
Behörde:

Dienstunfähig und dann?

Beitrag von DieEmma »

Hallo,
ich bin 61 Jahre, fast 40 Jahre Lehrerin und seit 1991 Sl bzw. stellv. Sl.
2016/17 war ich einige Monate in einer Tagesklinik wg. Depressionen, dann nach Wiedereingliederung bis 10/2018 gearbeitet, wieder krank wg. Depressionen, Reizdarm der übelsten Sorte, habe eine altersbedingte Schwerhörigkeit, die ohne Hörgerät normale Einzelgespräche gerade so noch möglich macht, mit Hörgerät kann ich Gesprächen wegen der Umgebungsgeräusche in Gruppen kaum folgen. Es wird so verstärkt, dass ich denke, mir platzt der Kopf, wenn einer mit dem Lineal auf den Tisch klopft. Alles irgendwie im Schulalltag unmöglich.
Nach 14 Monaten Krankheit nun endlich wieder ein Versuch in der Tagesklinik, den Darm und die Depressionen in den Griff zu kriegen. AA hat nach Untersuchung geraten, den Befund der TK abzuwarten.
Dienstherr möchte wissen, ob wieder Dienstfähig, teildienstfähig oder „Umschulung“ zum Verwaltungswirt möglich, wo ich auch Anträge von Rechtsanwälten bearbeiten soll.
Sehe mich nicht dienstfähig, weil mein Darm sofort auf Stress reagiert und ich den nicht steuern oder beeinflussen kann, was auch im Unterricht zu Problemen führt. Musste zuletzt regelrecht aus der Klasse rennen, um zur Toilette zu kommen. Gleiches für die Ausbildung zum Verwaltungswirt. Teildienst entfällt auch, weil dem Darm egal ist, ob ich 25oder 15 Stunden gebe, gleiches gilt für das Gehör. Von den Depressionen und den Schlafstörungen garnicht zu reden.
Sollte der AA oder Dienstherr auf teildienstfähig entscheiden, hätte das ja Auswirkungen auf die. Bezüge. Inwiefern wirkt es sich auf die Pension aus? Sollte sich die Teildienstfähigkeit als nicht machbar erweisen, wird wie die Pension reduziert? Verfallen die alten Gehaltsstufen bei der Berechnung?
Bin 20% schwerbehindert. Gehör lt. HNO mit Geräten zu 90 %,festgestellt in einem schallisolierten Raum ohne Gesprächspartner, was im Unterricht aber nicht übertragbar ist. Neufestsetzung beantragen?
Danke für alle Antworten.
DieEmma
Beiträge: 4
Registriert: 4. Mai 2017, 14:35
Behörde:

Re: Dienstunfähig und dann?

Beitrag von DieEmma »

Hallo, habe ich meine Frage zu umständlich formuliert?
Ich wüsste gern, wie sich eine Teildienstfähigkeit auf die zukünftige Pension auswirkt. Sollte der Dienstherr mich für teildienstfähig einstufen, kann er dies doch sicher anweisen? Vermutlich würde ich weiter krank geschrieben werden. Wird die folgende Pension dann vom Teildienstgehalt berechnet?
Welche Möglichkeiten habe ich noch, um in Frühpension zu gehen?
Beste Grüße von Emma
connigra
Beiträge: 338
Registriert: 1. Sep 2017, 17:23
Behörde:

Re: Dienstunfähig und dann?

Beitrag von connigra »

@ emma:
bei Depressionen ist es vermutlich sehr schwer, dich als dienstfähig einzustufen. Deine Deprressionen lassen eine Berufstätigkeit vermutlich nicht zu. Du bist sicher bei einem Neurologen, Psychologen, Psychiater in ständiger Behandlung?! Diese Ärzte werden dir dementsprechend ein Attest erstellen.
Ich kann dir schon nachfühlen, da ich selbst 2 Kids habe, die Lehrer sind. Heutzutage musst du sehr stabil sein, um als Lehrer bis zum Ende durchzuhalten.
Umschulen mit 61? Das ist doch eine Farce.....!
Lass dich doch weiter krank schreiben, bis dich der Dienstherr von sich aus los werden will.
Dann bekommst du dein volles Gehalt und später die volle Pension. Ich rede mich natürlich leicht, da ich nicht in deiner psychischen Lage bin.
Meine Meinung beruht halt nur auf dem finanziellen Aspekt.

Eine 20 % Schwerbehinderung wird dir bezüglich der Pension eventuell nichts bringen.
Ich z. B. habe mir nie einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen und bin mit 30 Jahren, nach mißglückten Operationen mit Nervenschäden, in Pension geschickt worden. Also gehe ich davon aus, dass das eine mit dem anderen eher weniger zu tun hat.

Zu deiner 2. Frage wegen der Teildienstfähigkeit: die Jahre, die du voll gearbeitet hast, werden dir auch mit 1,8 % anerkannt.
Wenn du nur halbtags gearbeitet hast, dann brauchst du 2 Jahre um auf 1, 8 % zu kommen. (ein Jahr Vollerwerbsfähigkeit wird dir mit 1, 8% deines letzten Bruttogehaltes angerechnet)
Um die volle Höhe deiner Pension (71,59% zu bekommen) musst du meines Wissens fast 40 Jahre gearbeitet haben.
Zu meiner Zeit war es so, dass du keine Pensionsansprüche hattest, wenn du weniger als die Hälfte der Regelarbeitszeit gearbeitet hast.
Mir dünkt , dass sich da allerdings kürzlich irgendwas geändert hat.
Du kannst dire deine Pension also leicht selbst ausrechnen.

Vielleicht kann dir hier jemand anderer noch klügere Antworten geben.
Alles Gute
pmh
Beiträge: 1
Registriert: 25. Dez 2021, 13:08
Behörde:

Re: Dienstunfähig und dann?

Beitrag von pmh »

Wurde in Nov. 2010 wegen schwerer rezidiverender Depression in den Ruhestand zum StR a.D. versetzt. Ich bin noch immer in einschlägiger Behandlung, wobei es mir seit ein paar Jahren erträglicher geht.

Ich möchte nun auf Reisen gehen bzw. In ein wärmeres Land auswandern. Hier in Bayern hält mich eigentlich nichts mehr.

Zum Vorgang habe ich ein paar Fragen , die ich nicht offen gegenüber der Dienststelle oder dem Personalreferat formulieren möchte, da ich befürchte, dass dann wieder der Tanz mit dem Amtsarzt droht, bzw. eine Reaktivierung droht. Ich bin 58 Jahre, Berufsschullehrer und hatte vor 8 Jahren meine letzte und abschließende amtsärztliche Untersuchung. Eine Reaktiverung (auch nur versuchsweise) empfinde ich als Katastrophe.


Muss ich mich in Dutschland bei der Gemeinde abmelden, da ich auch meinen Wohnsitz aufgeben möchte?
Muss ich mich bei meinem Dienstherren abmelden? Eine neue dauerhafte (außereuropäische) Wohnadresse ist mir noch nicht bekannt.
Kann ich die Adresse eines Bekannten/ Freundes als postalische Adresse angeben, der die Post fü miich entgegen nimmt, sammelt und mir ggf.nachsendet?
Kann und darf ich in alle Länder ausreisen bzw.einwandern?
Werden Pensionsbezüge auch ins Ausland überwiesen?
Muss ich mich, sollte das alles problemlos möglich sein, regelmäßig als noch lebend melden?
Ist in diesem Zusammenhang auch eine Reise mit einem kleinen Segelboot möglich, muss ich mir eine solche Reise vom Dienstherren genehmigen lassen?
Zahlt die Beihilfe Krankheitskosten, wenn mir auf Reisen oder falls ich mal einen festen Wohnsitz im Ausland haben sollte, gesundheitlich etwas passieren sollte?

Das wären , so denke ich, zunächst die wichtigsten Fragen, die sich mir stellen.
Haben Sie weitere Anregungen und Hinweise zu möglichen Problemen, die sich in der Situation möglicherweise ergeben könnten?

Herzlichen Dank!
Antworten