Soldat , Erfahrungsstufen , Pension

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jonni88
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Soldat , Erfahrungsstufen , Pension

Beitrag von jonni88 »

Weiss einer ob es eine klare regelung gibt ob ich als noch Soldat meine Erfahrungsstufen angerechnet bekomme
wenn ich in die Kreisverwaltung wechsle?

Und weiss einer ob meine 12 Jahre die ich als Soldat beleistet habe später bei der Pension mit angerechnet werden?

Hab gelesen wenn man 45 Jahre voll hat bekommt man schon mit 65 Jahren die Volle Pension?
würde ja dann wenn ich mit 19 zum Bund gegangen bin mit 65 in Pension gehen ohne Abzüge oder?

Und Wenn mir keine Erfahrungsstufen angerechnet werden und ich ja eh erstmal die 2 Jahre ausbildung mache bin ich dannach in Stufe A1 Stufe 2

oder Starte ich nach der Ausbidlung in A6 Stufe 1
Horst aus OL
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Re: Soldat , Erfahrungsstufen , Pension

Beitrag von Horst aus OL »

Hallo Jonny.Bundeswehrzeit wird fast vollständig auf die Dienstzeit angerechnet.War bei mir auch so.(Deutsche Bundesbahn).Wenn du eine Ausbildung im mittleren Dienst anfängst,wirst du danach mit A6 (früher A5,war bei mir so)eingestuft.Erfahrungsstufenregelung ist neu,bei mir wurde damals das tatsächliche Alter zugrunde gelegt.Heute ist das,so glaube ich,anders,du fängst bei eins an.Gruß Horst
Gerda Schwäbel
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Re: Soldat , Erfahrungsstufen , Pension

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Horst aus OL hat geschrieben:... Heute ist das,so glaube ich,anders,du fängst bei eins an ...
Das muss nicht unbedingt so sein. Interessant wäre es zu wissen, in welchem Bundesland dieses Beamtenverhältnis begründet werden soll. Dann lässt sich immerhin feststellen, welches Gesetz angewendet werden soll.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
jonni88
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Re: Soldat , Erfahrungsstufen , Pension

Beitrag von jonni88 »

NRW


Ein Freund ist in eine Bezirksregierung
Gewechselt und dem wurden die erfahrungsstufen anerkannt
Hmmm


Bei mir ist es ne Kreisverwaltung

Kann das jeder Kreis. Kommune selber entscheiden

Oder gib's da klare Regelungen ??
Gerda Schwäbel
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Re: Soldat , Erfahrungsstufen , Pension

Beitrag von Gerda Schwäbel »

In NRW gibt es noch keine Erfahrungsstufen. Da gilt noch das alte Bundesbesoldungsgesetz mit seiner Stufenberechnung, die eng an den Monat der Vollendung des 21. Lebensjahres angeknüpft ist. Das Gesetzgebungsverfahren für die Reform des Dienstrechts in NRW beginnt wohl in den nächsten Monaten. und wird voraussichtlich irgendwann 2015 abgeschlossen sein. Was dann am Ende im Landesbesoldungsgesetz NRW drin steht - das für alle Kreise und Kommunen in NRW bindend sein wird - weiß jetzt noch niemand. Ich halte es aber für ausgeschlossen, dass die Zeit als Zeitsoldat nicht berücksichtigt wird.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
jonni88
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Re: Soldat , Erfahrungsstufen , Pension

Beitrag von jonni88 »

danke für deine nachricht.

das hört sich ja schonmal gut an *G*

also ich bin ja noch soldat.
meine dienstzeit endet sommer 2015 dann wenn ich auch die ausbildung fertig habe.

dann brauch ich ja garnicht nachfragen beim kreis die wissen es wohl dann auch noch nicht

danke dir
Blue Ice Ultra
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Re: Soldat , Erfahrungsstufen , Pension

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:In NRW gibt es noch keine Erfahrungsstufen. Da gilt noch das alte Bundesbesoldungsgesetz mit seiner Stufenberechnung, die eng an den Monat der Vollendung des 21. Lebensjahres angeknüpft ist. Das Gesetzgebungsverfahren für die Reform des Dienstrechts in NRW beginnt wohl in den nächsten Monaten. und wird voraussichtlich irgendwann 2015 abgeschlossen sein. Was dann am Ende im Landesbesoldungsgesetz NRW drin steht - das für alle Kreise und Kommunen in NRW bindend sein wird - weiß jetzt noch niemand. Ich halte es aber für ausgeschlossen, dass die Zeit als Zeitsoldat nicht berücksichtigt wird.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Da muss ich Sie leider enttäuschen den es soll schon zum 01.04.2013 so weit sein. Das Gesetzgebungsverfahren läuft seit dem letzten Jahr (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB ... /index.jsp). Und, ja, die Zeiten als Berufsoldat werden auch weiterhin anerkannt.
Gerda Schwäbel
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Re: Soldat, Erfahrungsstufen, Pension

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Blue Ice Ultra hat geschrieben:... Da muss ich Sie leider enttäuschen den es soll schon zum 01.04.2013 so weit sein. ...
Sie können und müssen mich nicht enttäuschen, weil ich keinerlei Erwartungen an diese Geschichte habe. Nachdem ich die erste Antwort als völlig daneben empfunden hatte, habe ich mich eingemischt und zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens die Info weitergegeben, die ich von einem NRW-Beamten in einem anderen Forum erhalten hatte. Der hatte wohl nur von der "großen Reform 2015" gehört und nicht mitbekommen, dass 2012 noch ein sogenanntes „Reparaturgesetz" auf den Weg gebracht worden war. Danke für die Korrektur! Ich begrüße es außerordentlich, dass man in NRW endlich in die Pötte gekommen ist.
c_coast
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Re: Soldat , Erfahrungsstufen , Pension

Beitrag von c_coast »

Hallo,

bin Verwaltungsbeamter bzw. Anwärter. Ein TIpp von mir: In der Praxis wird § 82 BBesG nicht beachtet, obwohl ein Erlass raus ist, dass das von Amts wegen zu machen ist. Jedoch, wo kein Kläger, da kein Richter.
Pass daher auf, dass § 82 BBesG beachtet wird. Da geht es um die Stufenfestsetzung.

"§ 82 Übergangsregelung für ehemalige Soldaten
(1) Bei der Anerkennung von Erfahrungszeiten nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 gilt bei ehemaligen Berufssoldaten und bei ehemaligen Soldaten auf Zeit, deren Dienstverhältnis als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit vor dem 1. Juli 2009 begonnen hat, diejenige Stufe als im Soldatenverhältnis erreicht, die sich bei entsprechender Anwendung von § 27 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie Absatz 3 und 4 auf die gesamte Dienstzeit ergibt. Im Übrigen bleibt § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 unberührt.
(2) Absatz 1 gilt auch für ehemalige Berufssoldaten und ehemalige Soldaten auf Zeit, die in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 21. März 2012 zu Beamten ernannt worden sind, es sei denn, die bei der Ernennung erfolgte Anerkennung der Dienstzeit ist günstiger. Eine neue Stufenfestsetzung gilt mit Wirkung vom 1. März 2012. Ist die Stufe nach Absatz 1 nicht günstiger als eine bei der Ernennung vor dem 22. März 2012 festgesetzte Überleitungsstufe, ist das Grundgehalt nach Anlage 1 des Besoldungsüberleitungsgesetzes zu zahlen; für den Aufstieg in die der Überleitungsstufe dazugehörige Stufe ist § 3 Absatz 2 des Besoldungsüberleitungsgesetzes entsprechend anzuwenden. § 76 Satz 2 und 3 findet keine Anwendung."
Gerda Schwäbel
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Re: Soldat , Erfahrungsstufen , Pension

Beitrag von Gerda Schwäbel »

c_coast hat geschrieben:In der Praxis wird § 82 BBesG nicht beachtet ...
Könnte es sein, dass Sie sich mit dieser verallgemeinernden Aussage etwas weit aus dem Fenster gelehnt haben? Ansonsten - vorausgesetzt Sie kennen die Praxis wirklich in ihrer ganzen Breite - wäre ich natürlich für Hinweise dankbar, bei welchem meiner Kollegen ich die Anwendung von § 82 BBesG vergessen haben soll.

Wie jemand, der sich mit den Worten
c_coast hat geschrieben:bin Verwaltungsbeamter bzw. Anwärter
beschreibt allerdings über solche detaillierte Kenntnisse verfügen kann, würde mich auch interessieren.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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