Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

Moderator: Moderatoren

Antworten
suemue
Beiträge: 25
Registriert: 5. Mai 2016, 08:35
Behörde: Deutsche Bahn

Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Beitrag von suemue »

Hallo liebe Mitstreiter,
vielen von euch wird es ähnlich gehen wie mir.
Ich bin untauglich und soll pensioniert werden, was ich eigentlich schon seit dem 01.12.2017 bin, aber ich bin im Klageverfahren und mir wurde mitgeteilt, daß ich noch aktiver Beamte wäre, nur mit Pensionsbezügen.
Ich habe mir einen Anwalt genommen, der Widerspruch erhob und eine Begründung von dem BEV forderte und das mehrmals, aber es kam nur so wischiwaschischreiben von BEV. Jetzt hat mein Anwalt eine Untätigkeitsklage angedroht und siehe da das BEV reagierte und bot mir eine Stelle in Saarbrücken, als Postbote an. Ich bin Lokführer in Frankfurt und wohne nicht weit von Frankfurt entfernt. Jetzt soll ich nach Saarbrücken um dort Post zu verteilen beim BEV.
Nun meine Frage wem geht es ähnlich und wer ist wohin versetzt worden oder ihm eine Stelle angeboten worden, so könnte man feststellen, das eseine willkür ist den Beamten durch Deutchland zu schicken, . Wenn wir uns da einig wären hätte dieses ganze Arbeitsplatzgeschiebe endlich mal ein Ende, denn das Gericht würde diese Doppelmoral der Dienststellen durchschauen. Es gibt bestimmt in Saarbrücken oder nährern Umgebung Beamte im mittleren Dienst, die froh wären einen Arbeitsplatz in Saarbrücken zu bekomen. Ich habe in Frankfurt 42 Berwerbungen geschrieben, hatte aber angeblich keine Chancen. Ein Beamter muß sich nicht bewerben, aber es hat Vorteile, denn so kann ich beweisen, daß es in Frankfurt/Main Arbeitsplätze für mich gab.Schaut mal auf indeed einem Stellenportal nach, gebt einfach mal Bahn ein, da erscheinen viele Stellen die auf dem Externe Stellenmarkt ausgeschrieben sind. Druckt sich euch aus und haltet sie eurem Vermittler oder dem BEV unter die Nase.(Es gibt für untaugliche Beamte ARBEITSPLÄTZE)
Wer intersse an einem Arbeitsplatz in Saarbrücken, als Hauspostbote (Stellenbewertung A8) hat kann mich gerne anschreiben.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Beitrag von Torquemada »

PostBeamter123 hat geschrieben: 25. Jun 2018, 12:57
also entweder bist Du im Ruhestand ......- dann kannst Du auch keine Jobangebote mehr bekommen und bekommst die abgesenkte Besoldung als Pension. ......
Oder Du bist im laufenden DDU-Verfahren ....
Weder noch in dieser Absoutheit. Er geht juristisch mit Anwalt gegen die erfolgte Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Beitrag von Torquemada »

Er bekommt natürlich schon die Pensionbezüge. Habe ich auch nicht bestritten.

Innerhalb des Gerichtsverfahrens (Stellungnahmen der Parteien) versucht nun der Dienstherr diesen offenkundigen Trick.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Beitrag von Torquemada »

PostBeamter123 hat geschrieben: 25. Jun 2018, 14:47
Torquemada hat geschrieben: 25. Jun 2018, 14:23 Er bekommt natürlich schon die Pensionbezüge. Habe ich auch nicht bestritten.

Innerhalb des Gerichtsverfahrens (Stellungnahmen der Parteien) versucht nun der Dienstherr diesen offenkundigen Trick.
Das hat nichts mit einem Trick zu tun - das ist die gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise.

Der Trick ist natürlich, dass der Dienstherr jetzt im Verfahren eine Stelle aus dem Hut zaubert, die der Beamte gar nicht real will bzw. sie auch nicht erreichen kann.
suemue
Beiträge: 25
Registriert: 5. Mai 2016, 08:35
Behörde: Deutsche Bahn

Re: Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Beitrag von suemue »

Eine mündliche Anhörung hatte ich nicht und erst war ich dienstuntauglich, dann auf einmal soll ich als Postbote arbeiten ??? Na bin ich jetzt untauglich oder nicht ? So wie ich es sehe bin ich eingeschränkt tauglich und zu mindest bis zu dem Stellenangebot oder der gerichtlichen Entscheidung müßte mir das BEV meine Bezüge nach zahlen.
oder sehe ich das falsch ?
suemue
Beiträge: 25
Registriert: 5. Mai 2016, 08:35
Behörde: Deutsche Bahn

Re: Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Beitrag von suemue »

Ich habe nur einen schriftlichen Widerspruch an das BEV geschickt.
Ich bin seit 2010 dienstunfähig, wegen suizid im Beruf, dann Suizid von meinem Bruder, der in meinen Armen gestorben ist, danach ist an gebrochenem Herzen meine Mutter gestorben, daß hat mich geundheitlich sehr geschafft.
Ich habe dann im Büro, die ganze Zeit gearbeitet, aber ohne einen festen Arbeitsplatz erhalten zu haben. 2013 erlitt ich einen Schlaganfall, wo ich aber keine Schäden davon trug. Danach durfte ich keinen Betriebsdienst ausüben. Ich arbeitete von März 2014 bis Dez. 2016 im Büro, auf einmal wurde ich zum Jobservice abgestellt und zum 01.09.2016 begann die OP1. ( ich bin in der Hoffnung zum Jobservice gegangen eine Arbeitsplatz zu erhalten) und so begann die PO1 am 01.09.2016 bis zum 01.06.2017 dann kam die Orientierungsphase OP2, die bis zum 01.06.2018 gehen sollte, doch man hat mich schon vorher abgeschrieben, denn ich wurde zum 01.12.2017 pensioniert.
Ich hatte von mir aus 42 Bewerbungen geschrieben, aber leider in ganz wenigen Fällen überhaupt eine Einladung erhalten und von den Einladungen die ich erhalten hatte, habe ich auch nur wenige Absagen erhalten, von den Anderen Bewerbungen habe ich nie mehr was davon gehört. (Respektlosigkeit).
Gloster
Beiträge: 47
Registriert: 16. Jun 2011, 21:46
Behörde:

Re: Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Beitrag von Gloster »

2010 dienstunfähig, 2013 einen "Schlaganfall ohne Schäden". Was erwartest Du von der Bahn? Einsatz als Lokführer? Wieviel Leben hast Du? Wie alt bist Du? Komm zu Dir und schmeiß den Dreck hin. :|
suemue
Beiträge: 25
Registriert: 5. Mai 2016, 08:35
Behörde: Deutsche Bahn

Re: Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Beitrag von suemue »

So habe jetzt einen Arzttermin beim BEV. Der soll feststellen ob ich einen Arbeitsplatz beim Amt für Güterverkehr ausüben kann. Von meinem Gesundheitszustand wäre ich in der Lage diesen Arbeitsplatz zu besetzen, aber ich bin techncher Beamte und kann eben mal einen Computer einschalten und ein wenig schreiben. PC ist überhaupt nicht meine Weltund jetzt soll ich einen nicht technischen Arbeitsplatz besetzen.
Wenn man zu einer anderen Dienststelle abgeordnet wird, wird da erst mal ein Vorstellungsgespräch geführt und wer bezahlt mir die Fahrkarte?
Behalte ich dann eigentlich auch meine Technikerzulage?
Wäre nett wenn mir jemand darüber eine Auskunfterteilen könnte.
leben Dank im voraus

Ach ja kann mir auch jemand noch sagen, wie lange es dauert bis man abgeordnet ist ?
Gloster
Beiträge: 47
Registriert: 16. Jun 2011, 21:46
Behörde:

Re: Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Beitrag von Gloster »

Du mußt Dich überhaupt nicht zu einer anderen Behörde versetzen lassen,
auch nicht zur DB-Arbeit. Sie versuchen es immer wieder und haben
immer wieder Erfolg damit. :roll:
Rhein-Bahner
Beiträge: 196
Registriert: 2. Nov 2013, 22:23
Behörde:

Re: Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Beitrag von Rhein-Bahner »

suemue hat geschrieben: 25. Nov 2019, 07:24 Ach ja kann mir auch jemand noch sagen, wie lange es dauert bis man abgeordnet ist ?
Gloster hat geschrieben: 25. Nov 2019, 12:23 Du mußt Dich überhaupt nicht zu einer anderen Behörde versetzen lassen,

Gloster hat natürlich recht. Aber geht es um Versetzung, Abordnung mit dem Ziel der Versetzung oder nur um eine zeitlich befristete Abordnung?
:roll:
bahnbiajotta
Beiträge: 175
Registriert: 10. Mai 2012, 17:35
Behörde:

Re: Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Beitrag von bahnbiajotta »

Ich kenne das Spiel auch.

Ich habe mich nur nicht zu JS versetzen lassen.
Jetzt versucht der AG alles um mich in die DDU schicken zu können.
AMtsarzt und Gutachter waren schon tätig.

Meine Erfahrung ist, dass der AG dem BEV nicht alles erzählt, das geht aus der Personakte hervor.
suemue
Beiträge: 25
Registriert: 5. Mai 2016, 08:35
Behörde: Deutsche Bahn

Re: Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Beitrag von suemue »

Also ich hatte am 17.Dez2019 meine amtsärztliche Untersuchung und die nette Amtsärztin konnte nichts feststellen, sie sagte sogar ich könnte auch wieder Schichtdienst leisten, nun soll ich aber nach Köln abgeordnet werden, was aber nicht in meinem Sinn ist.Gut Lokführer werde ich wohl nicht mehr werden, aber ich habe Disponententest gemacht und auch bestanden, aber es gäbe keine Arbeit in Frankfurt. Am 14 Januar 2020 habe ich Gerichtsverhandlung wegen der Zurruhesetzung am 01.12.2017. Bin mal gespannt wie das alles aus geht.Grade wegen der Abordnung nach Köln. Wer ist eigentlich für mich zuständig das BEV oder die DB ???Da die Zurruhesetzung zu unrecht war, müßte eigentlich noch die DB zuständig sein. Ach ja was ist eigentlich mit einem Jobticket von Frankfurt nach Köln ich wäre da zum BfG Bundesamt für Güterverkehr abgeordnet. Bleiben alle Vergünstigungen und Fahrkarten für mich weiterhin gültig ?
Gloster
Beiträge: 47
Registriert: 16. Jun 2011, 21:46
Behörde:

Re: Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Beitrag von Gloster »

Weißt Du auch nach mehr als einem Jahr nicht, wer für Dich zuständig ist? Weißt Du immer noch nicht, daß Du Dich nicht zu einer anderen Behörde versetzen lassen mußt? Oder willst Du das alles nicht wissen? :roll:
AndyO
Beiträge: 1188
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG

Re: Versetzung an einen weit entfernten Dienstort

Beitrag von AndyO »

suemue hat geschrieben: 27. Dez 2019, 15:11es gäbe keine Arbeit in Frankfurt
Mein Sohn ist im Bereich Mitte/Ffm. unterwegs. Summierend hat er als Fahrdienstleiter die letzten 5 Jahre ne 43h Woche. Bei 5/6 Tage Woche entspricht das Leibeigentum. Die Arbeitszeitverkürzung ging 1:1 in die Überstunden, die sich fleißig summieren. Die kriegen keine Leute bei. Und die EVG beschränkt sich auf das Weinen mit den Beschäftigten. Das hat dort ja eine lange Tradition. Bei den Arbeitsverhältnissen auch kein Wunder. Ich würde als Angestellter den Bettel hinwerfen. Tun ja auch einige, die den Braten riechen. Da verschenkt man sein Leben...
Antworten