Seite 2 von 3

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 13. Apr 2018, 11:52
von bahnbiajotta
Vor allem wird in Ploppys Aussage alles zusammengewürfelt, was rechtlich getrennt ist.
Arbeitsrecht hat nichts mit Beamtenrecht zu tun.

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 13. Apr 2018, 15:19
von hugoegonbalder
Der DemografieTV bezieht sich nur auf die Arbeitnehmer. Für den Beamten gilt das Beamtengesetz. Auch wenn Jobservice das gerne anders hätte. Mittlerweile hat es mein Berater glaube ich verstanden und lässt mich in Ruhe. Ich werde keine Bewerbungen schreiben Jobservice hat die Aufgabe mir bei der Bahn einen Dienstposten zu besorgen und nicht zu irgendwelchen Behörden abzuschieben.

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 13. Apr 2018, 16:40
von watschenmann
hugoegonbalder hat geschrieben: 13. Apr 2018, 15:19 Jobservice hat die Aufgabe mir bei der Bahn einen Dienstposten zu besorgen und nicht zu irgendwelchen Behörden abzuschieben.
Hallo,
genauso sehe ich das auch. Was kann ich dafür, wenn die DB mich nicht mehr beschäftigen kann.
Ich bin damals mit dem Vorsatz dort angefangen mein Berufsleben auch dort zu beenden und mich nicht abschiebenzulassen.

Schließlich verliert man ja auch die "Vorteile" die sich aus der Beschäftigung ergeben.

Gruß Watschenmann

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 13. Apr 2018, 17:03
von Rhein-Bahner
Alles richtig. Bewerbungen muss man als Beamter selbst keine schreiben, schon gar nicht zu Behörden ausserhalb der DBAG. Man hat schon genug Nachteile, dass man mit dem Verlust der Planstelle aus dem Beförderungsprocedere und der Teilnahme am gesellschaftlichen (Arbeits-)Leben gerissen wurde. Viele Beamte sitzen auch bei DBJS, weil sie dem Alter entsprechend und sozialverträglich gegenüber den Tarifkräften ausgewählt wurden. Die DBAG hat die Beamten dennoch seinerzeit übernommen, incl. der Übernahme einer Fürsorgepflicht. Auch hat die DB AG sich um eine geeignete Planstelle für den Beamten zu kümmern!
Mitwirkungspflicht, auch beim Beamten besteht allerdings schon, wenn das DBJS eine Stelle für den Beamten "bei der DB AG" in Aussicht hat. Nur der Vollständigkeitshalber. :ugeek:

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 13. Apr 2018, 17:33
von watschenmann
Rhein-Bahner hat geschrieben: 13. Apr 2018, 17:03
Mitwirkungspflicht, auch beim Beamten besteht allerdings schon, wenn das DBJS eine Stelle für den Beamten "bei der DB AG" in Aussicht hat.
Hallo
natürlich habe ich diese Mitwirkungspflicht. Ich bin auch bereit mich auf eine entsprechende Stelle (die sich in zumutbarer Nähe befindet und wo das meiste auch passt) zu bewerben.
Aber der Aufwand mit Bewerbungsunterlagen erstellen und dann beim Vorstellungsgespräch durch die Blume gesagt zu bekommen, dass der ausschreibende Betrieb kein Interesse daran hat einen Beamten auf die Stelle zu setzen und deswegen lieber eine Tarifkraft nimmt ist schon frustrierend. (schon mehrmals erlebt)
Und wenn dir dein P-Berater schon beim ersten Gespräch sagt "Bei der Bahn bekomme ich Sie eh nicht mehr unter" dann fragt man sich auch wofür der ganze Aufwand.

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 13. Apr 2018, 19:38
von Rhein-Bahner
watschenmann hat geschrieben: 13. Apr 2018, 17:33
Aber der Aufwand mit Bewerbungsunterlagen erstellen und dann beim Vorstellungsgespräch durch die Blume gesagt zu bekommen, dass der ausschreibende Betrieb kein Interesse daran hat einen Beamten auf die Stelle zu setzen und deswegen lieber eine Tarifkraft nimmt ist schon frustrierend. (schon mehrmals erlebt)
Dem kann ich aus eigenen Erfahrungen zustimmen. Muss man halt so zur Kenntnis nehmen und ist eigentlich ein Fall für den Anwalt. Muss aber jeder selber entscheiden, wann dieser Zeitpunkt und die Konsequenzen daraus eintreten.

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 14. Apr 2018, 17:44
von hugoegonbalder
Rhein-Bahner hat geschrieben: 13. Apr 2018, 17:03 Mitwirkungspflicht, auch beim Beamten besteht allerdings schon, wenn das DBJS eine Stelle für den Beamten "bei der DB AG" in Aussicht hat. Nur der Vollständigkeitshalber. :ugeek:
Ich habe mir das ganze vor ein paar Tagen von meinem Anwalt zum wiederholten mal bestätigen lassen.
Es muss sich kein Beamter irgendwo drauf bewerben, auch nicht auf Stellen bei der DB. Es gilt das Beamtengesetz. Und jetzt sucht mal im Beamtengesetz nach dem magischen Wort "Mitwirkungsplicht". Wenn du es also drauf ankommen lässt, kann sich jeder Beamte bei Jobservice bis zur Pension entspannt zurücklehnen.

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 15. Apr 2018, 12:17
von echterBAHNER
Ich kann Hugo nur zustimmen. Lasst euch doch nicht kirre machen von JS. Man muss sich nicht bewerben. Auf gar nichts. Eine Bewerbung ist immer freiwillig.

Im gesamten Beamten Gesetz werdet ihr dazu nichts finden weil da nichts steht. Das ist nun Mal so. Die DB in welcher Form auch immer kann keinen Beamten zwingen sich irgendwohin zu bewerben. Selbst das BEV kann das nicht. Wenn die was wollen vom BEV versetzen die einen, das ist was anderes, aber müssen musst du gar nichts

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 16. Apr 2018, 08:28
von Oki
Mein Berater meinte kürzlich noch, dass ich mit meiner Unterschrift und dem Wechsel zu Jobservice dem DemografieTV zugestimmt habe und das Beamtenrecht in verschiedenen Punkten nicht mehr auf mich zutrifft. Dadurch habe ich mich u.a. verpflichtet Bewerbungen zu schreiben und auch sonst bestmöglich mitzuwirken. Jobservice macht seine eigenen Gesetze und hebelt damit jedes Bundesgesetz aus. :lol: :lol: Sorry aber soll ich meinen Berater wirklich noch ernst nehmen? :mrgreen:

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 16. Apr 2018, 18:38
von bahnbiajotta
Ich würde mir vom Berater schriftlich geben lassen das ein TV ein Gesetz ausser Kraft setzt.

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 17. Apr 2018, 11:54
von echterBAHNER
Die and echt der Hammer.

Ich überlege gerade: auf dem Brief den man unterschrieb als Zustimmung zu JS zu gehen schrieb mein lieber Arbeitgeber das er mich ja nicht weiter beschäftigen kann. Dumm nur das meine alte Dienststelle derzeit 14 Stellen ausgeschrieben hat. Das Gesicht musste man eigentlich Mal sehen wenn ich drauf bestehe sofort wieder eingesetzt zu werden 😂😂

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 29. Jun 2018, 16:46
von suemue
Das war für mich wichtig Bewerbungen zu schreiben,ich habe 42 Bewerbungen geschrieben und damit kann ich beweisen, daß es Arbeit für mich gab.
Ich warte jetzt auf einem Termin beim VG in Frankfurt.

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 29. Jun 2018, 19:07
von Ruheständler
Bundespostler99 hat geschrieben: 29. Jun 2018, 17:51 als Beamter gibt es keine Bewerbungspflicht - ganz im Gegenteil, Du hast Anspruch auf einen amtsangemessenen Arbeitsplatz bzw. amtsangemessene Tätigkeit, die der Dienstherr dir zur Verfügung stellen MUSS !!!
Dieser gesetzliche Anspruch ist auch einklagbar...
...stimmt absolut, es wird lediglich von einem Beamten die Bereitschaft erwartet sich im Rahmen seiner Tätigkeit auf einem Dienstposten weiterzubilden, an Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Gruß vom Ruheständler

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 29. Jun 2018, 19:18
von Ruheständler
da hast Du Recht ich war dann wohl bei den privilegierten :mrgreen: ( Bundeswehr mittlerer technischer Dienst),ich habe es nie bereut damals 1989 vom Angestellten zum Beamten zu wechseln...

Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)

Verfasst: 5. Jul 2018, 13:19
von Telekom-BRS
suemue hat geschrieben: 29. Jun 2018, 16:46 Das war für mich wichtig Bewerbungen zu schreiben,ich habe 42 Bewerbungen geschrieben und damit kann ich beweisen, daß es Arbeit für mich gab.
Ich warte jetzt auf einem Termin beim VG in Frankfurt.

Hallo suemue,

wie sieht den RA denn deine Erfolgsaussichten ?