Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

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Andrea55
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von Andrea55 »

Hallo KlausSidka,
was bedeutet das jetzt für deine aktuelle Dienstunfähigkeit?
KlausSidka
Beiträge: 18
Registriert: 2. Mär 2017, 10:19
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von KlausSidka »

@Andrea55

Ich habe mich mit der Ärztin des MDK darauf verständigt, dass ich mich zwar besser fühle, aber eben noch nicht in der Lage bin, sofort meinen Dienst aufzunehmen. Wobei es kleine kleine Diskussion hinsichtlich der Begriffe "Dienstunfähigkeit" im Zusammenhang mit "Arbeitsplatz" gab. Dazu gleich noch ein, zwei Sätze. Wir haben uns also darauf verständigt, dass mir noch etwa vier bis sehcs Wochen Ruhe gut tun werden - je nachdem, wie das mein Hausarzt beurteilt. Mit dieser Prognose war sie vorerst zufrieden.

Thema Dienstunfähigkeit.
Bundesbeamtengesetz, § 44, 45 (Auszug)
Dienstunfähigkeit liegt bei demjenigen vor, der aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seines körperlichen Zustandes dauerhaft unfähig ist, die dienstlichen Pflichten zu erfüllen.

Ebenso kann als dienstunfähig angesehen werden, wer aufgrund einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten über drei Monate keinen Dienst mehr getan hat und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit binnen weiterer sechs Monate wieder voll hergestellt werden kann.

Eine anderweitige Verwendung ist möglich, wenn ein anderes Amt, auch einer anderen Laufbahn, übertragen werden kann.

Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit, besteht die Verpflichtung, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls dies aus amtsärztlicher Sicht für erforderlich gehalten wird, auch beobachten zu lassen.

Die Möglichkeit der begrenzten Dienstfähigkeit besteht, wenn der Beamte unter Beibehaltung des übertragenen Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann.

Hier liegt m.E. der "Hase im Busch". Unabhängig davon, was die Amtsärztin nun schriftlich per Gutachten darlegt - eine Dienstunfähigkeit liegt - in Kurzform ausgedrückt - immer dann vor, wenn der Beamte seine ihm übertragenen Dienstgeschäfte nicht mehr ausüben kann. Auf mich angewendet bedeutet dies: Ich kann gar nicht im Sinne der vorstehenden Ausführungen dienstunfähig werden, weil ich überhaupt keinen übertragenen Dienstposten inne habe. Ich sitze nicht einmal auf einem Arbeitsplatz, sondern werde im Rahmen eines Beschäftigungsprojektes - im wahrsten Sinne des Wortes - beschäftigt. Genau das habe ich der Personalerin beim BEV auch dargelegt.
BilanzFuzzi
Beiträge: 79
Registriert: 5. Okt 2017, 18:37
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Re: Amts- bzw. bahnärztliche Untersuchung

Beitrag von BilanzFuzzi »

Hallo KlausSidka,

hier nochmal dem Auszug auf dem zugehörigen BBG:
"Ebenso kann als dienstunfähig angesehen werden, wer aufgrund einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten über drei Monate keinen Dienst mehr getan hat und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit binnen weiterer sechs Monate wieder voll hergestellt werden kann."

Das Problem ist, dass auch wenn Du ohne einen Dienstposten dienstunfähig sein kannst, wenn Du eben im 6-Monatszeitraum drei Monate krank warst UND dann keine Aussicht besteht, dass innerhalb von weiteren sechs Monaten die Dienstfähigkeit wieder hergestellt wird.
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