Gegen Wechsel zu DB Jobservice vorgehen

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matteo
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Gegen Wechsel zu DB Jobservice vorgehen

Beitrag von matteo »

Hallo zusammen, auch wenn das Thema DB Jobservice schon öfters diskutiert wurde. Ein Beamter hat bei DB Jobservice nichts verloren. Ich bin jetzt bereits seit ein paar Jahren bei DB Jobservice. Ist es auch nach Jahren noch möglich gegen einen Wechsel zu DB Jobservice vorzugehen?
jaschatz
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Re: Gegen Wechsel zu DB Jobservice vorgehen

Beitrag von jaschatz »

@matteo,

ich denke nein.
Du hättest direkt Widerspruch einlegen sollen.

Wende dich mal an den Personalrat beim BEV, die wollen wiedergewählt werden, und höre was sie dazu sagen.
Torquemada
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Re: Gegen Wechsel zu DB Jobservice vorgehen

Beitrag von Torquemada »

Seit 22.06.2006 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts) ist jedem Dienstherrn ins Stammbuch geschrieben:

JEDER ( ja...JEDER) Beamte hat einen nicht abtretbaren und nicht verfallbaren Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung.
Rumsitzen mit temporären Einsätzen und dann wieder zu Hause, wenn es bei BANF, Jobcenter oder woanders nicht klappt, ist KEINE dauerhafte, amtsangemessene Tätigkeit.

Diese ganze Thematik ist seit vielen Jahren hier im Post- und Telekomforum durchgekaut worden.
Problem (auch bei den Bahnern) ist, dass viele eben Angst vor weiten Versetzungen haben.

Wer bei DB Jobcenter ist (egal, wie er dahin gekommen ist), kann ganz einfach einen simplen Antrag auf korrekte Beschäftigung stellen. Der Antrag geht an die Personalstelle.........und dann abwarten, was beschieden wird.

Der Antrag kann z.B. so lauten:

Antrag auf Übertragung eines funktionellen Amtes

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, mir ein funktionelles Amt als BahnXXX der Besoldungsgruppe A XX im XXXXXXXXXXXXXX Dienst sowie eine dauerhafte amtsgemäße Beschäftigung wohnortnah zu übertragen.

Begründung:
Seit TT.MM.JJJJ werde ich von der DB Jobservice "betreut". Ich ging davon aus, dass ich einen amtsgemäßen, wohnortnahen Dauerarbeitsplatz in naher Zukunft erhalten würde. Dem war nicht so.
Mir wurde als Beamten das funktionelle Amt grundsätzlich entzogen. Das ist rechtswidrig. Diese Rechtsauffassung ist durch das Urteil des BVerwG vom 22.06.2006 (Az: 2 C 26.05) bestätigt worden. Danach sind alle Maßnahmen für rechtswidrig erklärt worden, die einem unbefristeten Entzug des einem Beamten übertragenen Aufgabenbereiches gleich kommen und somit gegen den verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch des Beamten auf amtsgemäße Beschäftigung verstoßen.

Entsprechend verhält es sich in meinem Fall: Ich wurde XXXXXXXXXXXXX eingesetzt (wann, wie lange wo, Lücken etc.)
Ich musste nun feststellen, dass ich kein funktionelles Amt und keine amtsgemäße Beschäftigung habe.

Ich habe als Beamter einen Anspruch auf Übertragung eines funktionellen Amtes sowie auf amtsgemäße Beschäftigung.
Um Übersendung eines entsprechenden Bescheides bis zum 01.08.2016 wird gebeten.

Lukas der beamtete Lokomotivführer
jaschatz
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Re: Gegen Wechsel zu DB Jobservice vorgehen

Beitrag von jaschatz »

@Torquemada,
aber .....genau da vor haben einige große Angst.
Wenn ich reagiere kann ich auch überall, bei der DB AG, eingesetzt werden.
Und was kommt dann ?
Torquemada
Moderator
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Re: Gegen Wechsel zu DB Jobservice vorgehen

Beitrag von Torquemada »

jaschatz hat geschrieben:@Torquemada,
aber .....genau da vor haben einige große Angst.
Wenn ich reagiere kann ich auch überall, bei der DB AG, eingesetzt werden.
Und was kommt dann ?
Stimmt.
Völlig richtig.
Aber es ging ja um die Frage, was man machen kann.
Doofmann
Beiträge: 14
Registriert: 29. Mär 2016, 10:11
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Re: Gegen Wechsel zu DB Jobservice vorgehen

Beitrag von Doofmann »

jaschatz hat geschrieben:@Torquemada,
aber .....genau da vor haben einige große Angst.
Wenn ich reagiere kann ich auch überall, bei der DB AG, eingesetzt werden.
Und was kommt dann ?
Genau. Und gegen einen Dienstposten am Ende der Republik klagen kannst du dir schenken. Allerdings kannst du per Verfahren auf einen sozial eingestellten Richter hoffen ( Chancen mag ich nicht zu beurteilen) der sagt das die DB mal gucken muß ob jemand anders sozialverträglicher versetzt werden kann auf den offenen Posten. Gibt ja nun überall Beamte in " Parkposition"
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