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KVB und Schweigepflicht gegenüber Amtsarzt

Verfasst: 11. Nov 2015, 13:56
von Hemmschuh
Ich mache eine Psychotherapie.

Zu diesem Zweck möchte die KVB die Aufhebung der Schweigepflicht gegenüber dem Therapeuten.

Gibt die KVB irgendwelche Informationen an das BEV oder den Amtsarzt weiter?

Danke.
Mit freundlichen Grüßen

Re: KVB und Schweigepflicht gegenüber Amtsarzt

Verfasst: 11. Nov 2015, 16:55
von Torquemada
Hemmschuh hat geschrieben:Ich mache eine Psychotherapie.

Zu diesem Zweck möchte die KVB die Aufhebung der Schweigepflicht gegenüber dem Therapeuten.
Üblicherweise läuft das bei einer Psychotherapie anders ab. Der Psychiater erläutert den Sachverhalt schriftlich mittels Formblatt etc. und gibt die verschlossenen Umschläge an den Beihilfeträge weiter.
Einer Schweigepflichtentbindung bedarf es in der klassischen Form nicht.

Re: KVB und Schweigepflicht gegenüber Amtsarzt

Verfasst: 11. Nov 2015, 17:39
von jaschatz
Keine Sorge.
Als ich vor Jahren auch das alles hinter mich brachte, war kein Wort darüber zu finden.
Das Gutachten des BA wurde mit dicken Balken versehen in meine Personalakte geheftet.
(Musste vor einiger Zeit etwas in meiner Akte überprüfen )

Kopf hoch

Re: KVB und Schweigepflicht gegenüber Amtsarzt

Verfasst: 11. Nov 2015, 18:53
von Hemmschuh
Danke an alle.

Da kann ich in Ruhe meinen Dachschaden in Ordnung bringen lassen.

Gruß

Re: KVB und Schweigepflicht gegenüber Amtsarzt

Verfasst: 6. Sep 2016, 22:21
von Gloster
Das Thema ist zwar schon etwas älter, aber mal im Grundsatz: Die KVB fordert immer wieder von den Mitgliedern die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht durch eine "Schweigepflichtentbindungserklärung". Die KVB beruft sich dabei auf die sog. "Mitwirkungspflicht" des Mitgliedes nach der Satzung. Das ist weit hergeholt. Dabei will die KVB die Krankengeschichte nicht etwa selbst, sondern durch einen sog. "beratenden Arzt", der dann das Gutachten des Behandlers überprüft. Dieses Vorgehen entbehrt jeder Grundlage. Die KVB wäre sehr wohl in der Lage und auch berechtigt, den Patienten zur Überprüfung an den "beratenden Arzt" vorzuladen. Das wird sie jedoch nie tun, da dies sehr teuer ist, und auch u.U. vollkommen sinnlos, denn der "beratende Arzt" der KVB ist nicht der Arzt des Vertrauens des Patienten. Man ist lediglich verpflichtet, dort zu erscheinen. Mit anderen Worten: Schreiben der KVB mit dem "Formular Schweigepflichtentbindungserklärung" gehören in den Papierkorb. Die KVB schreibt mitunter über 12 Monate lang 3 oder 4 mal, z.B. weil sich jemand aufgrund einer hausärztlichen Verordnung zu einer Darmspiegelung in eine stationäre Behandlung begeben hat. Zur Durchsetzung werden und können sie nichts unternehmen. Es handelt sich um einen bürokratischen Popanz.