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Re: DB Jobservice

Verfasst: 2. Feb 2013, 14:18
von fiete05
Hallo Bundesfreiwild,
vielen Dank für deine Antwort.

Die wissen doch auch dass aus solch einer Bewerbung nichts bei herauskommt. A7 zu A9z :lol:

ich denke mal dass der Disponent damit seinen Vorgesetzten etwas vorzeigen kann,
unter dem Motto "Um den Kollegen habe ich mich bemüht, hat aber leider nicht funktioniert"

Sicherlich gibt es dann auch einen Vermerk in meiner Akte das ich mich geweigert habe diese Bewerbung zu schreiben.

Aber so lange die das nicht gegen mich verwenden können, wäre mir das egal !

In dem Schreiben wo ich die Nachricht zum Berwerben bekomme habe steht auch noch der Satz:
Sollten Sie das Arbeitsplatzangebot ablehnen, bitten wir um eine ausführliche Begründung.

Gruß
Fiete

Mitwirkungspflicht bei Beamten

Verfasst: 3. Feb 2013, 10:47
von fiete05
Hallo,

ich habe mir mal den BeSiTV genauer angeschaut.
Hier der Link:
http://www.boeckler.de/pdf/ta_tvg60_200 ... besitv.pdf

Dort steht unter §1 (2) Protokollnotizen das die Bestimmungen dieses Tarifvertrages auch auf zugewiesene Beamte sinngemäß anzuwenden sind, soweit beamtenrechtliche Bestimmungen dieser Anwendung nicht entgegenstehen.

Beamte unterliegen ja aber keinen Tarifvertrag, wie können die denn so etwas verfassen ?

Schaut Euch mal den § 23 Mitwirkungspflich des Arbeitnehmers an.
Wenn das dann auch alles auf den Beamten zutreffen soll, kann man den Beamtestatus gleich abgeben !
Wiederum kann man sagen dass diese alles gegen beamtenrechtliche Bestimmungen entgegensteht, weil so etwas für in den Beamtengesetzen nicht vorgesehen ist.

Wie denkt ihr darüber ?

Ich hatte ein Gespräch mit einen BR Mitglied über eine Aufforderung zu einer Bewerbung.
Der meinte das durch diesen BeSiTV sich auch Beamte an den Mitwirkungspflichten halten müssen,
und dazu gehöre auch Bewerbungen.

Nach meinen Beobachtungen in den letzten Jahren konnte ich feststellen das sich der BR bei JobService eindeutig mehr
für den AG einsetzt, als für den AN.
Egal welche Anliegen oder Fragen man hat, es wird entweder nicht richtig informiert, abgeblockt, oder gedroht in Form von "wenn du das nicht so machst, können die dich schnell mal wo anders hin versetzen", usw.

Gruß
Fiete

Re: DB Jobservice

Verfasst: 11. Feb 2013, 09:19
von Bundesfreiwild
Ja es gibt die Mitwirkungspflicht. Aber ich sag ja... die bezieht sich auf einen amtsangemessenen Posten. Der kann - wenn man A7 ist, kein A9er sein und auch kein A6er
Wäre das ein A7er Posten und auch noch wohnortnah, entspräche den eigenen Qualifikationen oder man traute sich zu, die dafür nötigen Qualifikationsmaßnahmen zu schaffen, dann würde ich sagen, da bestünde eine Mitwirkungspflicht. Ist hier aber nicht gegeben. Ich kann dir sagen: In mehr als 10 Jahren PSA/Vivento haben mindestens tausende von Beamten diese Drohung gehört und sie ignoriert. Es hat noch NIEMALS Konsequenzen gegeben, wenn sich ein Beamter nicht beworgen hat, auch nicht auf amtsangemessene Dienstposten. Denn dies wäre u.U. auch eine freiwillige Bekundung gewesen, zum Dienstort umziehen zu wollen/müssen.
Also einfach ignorieren. Es gab noch NIE wegen einer Nichtbewerbung Konsequenzen.

Du befindest dich entgegen allen Beamtenrechtes in einem rechtswidrigen Zustand. Den müssten die erstmal aufheben, und dich auf einen aa Posten setzen. Du hast da überhaupt keine Pflichten.

Drehe den Spiess einfach um in der Diskussion mit deinem "Berater" und sag ihm mal: Nach Beamtenrecht steht der DIENSTHERR in der PFLICHT, einen Beamten auf einem AMTSANGEMESSENEN Dienstposten zu beschäftigen UND ihn dort mit amtsangemessener Tätigkeit zu versorgen. Er kann das Kraft seiner Dienstherrenbefugnisse "befehlen". Ein Beamter muss sich auf GAR NICHTS bewerben, dass unter oder oberhalt seines ihm übertragenen Amtes ist und wenn er den Posten nicht haben will.

Einfach Ohren steif halten.

Re: DB Jobservice

Verfasst: 11. Feb 2013, 10:34
von Roland64
Hallo,

etwas Vorsicht bei der Sache:

"Drehe den Spiess einfach um in der Diskussion mit deinem "Berater" und sag ihm mal: Nach Beamtenrecht steht der DIENSTHERR in der PFLICHT, einen Beamten auf einem AMTSANGEMESSENEN Dienstposten zu beschäftigen UND ihn dort mit amtsangemessener Tätigkeit zu versorgen. Er kann das Kraft seiner Dienstherrenbefugnisse "befehlen". Ein Beamter muss sich auf GAR NICHTS bewerben, dass unter oder oberhalt seines ihm übertragenen Amtes ist und wenn er den Posten nicht haben will."

Es kommt auf den momentanen Status an. Ist man beispielsweise zur DB AG zugewiesen und von da weiter zu DBJobService abgeordnet (und hat keinen Widerspruch dagegen eingelegt) und hat evtl. sogar den BeSiTV anerkannt, indem man entsprechende Vereinbarungen unterschrieben hat -gibts alles-, dann sieht die Sache schon ganz anders aus.

Dann "greift" nämlich alles, was im BesiTV drinsteht....

Re: DB Jobservice

Verfasst: 12. Feb 2013, 12:35
von Bundesfreiwild
P.S.:
Die Klage auf Amt, falls erfolgreich (bzw. die Anspruchserhebung) zeigt einfach rechtlich, dass du mit dem Zustand der Versetzung in die Arbeitslosigkeit nicht einverstanden bist und auch nicht mit den Rechtsfolgen (Leih-und Zeitarbeit intern oder extern, per verdeckter Abordnung oder sogenannter Projektarbeit). Auch und vor allem nicht auf unterwertigen Tätigkeiten.

Re: DB Jobservice

Verfasst: 12. Feb 2013, 17:28
von fiete05
Hallo,
in welcher Form sollte ein Beamter den BeSiTV anerkennen ?

Angestellte bekommen einen Vertrag zur Unterschrift, aber die Beamten haben nichts bekommen.

Gruß
Fiete

Re: DB Jobservice

Verfasst: 13. Feb 2013, 17:32
von Roland64
Das Problem ist, dass man mit der Abordnung zu DBJobService als Beamter einen rechtswidrigen Zustand in Kauf nimmt, wenn man sich nicht von vorne herein in Form eines Widerspruchs dagegen wehrt. Und wenn man erst mal da ist, ist der Arbeitgeber DB AG natürlich auch weisungsbefugt im Sinne des sogenannten Direktionsrechts. Das heisst, dem Beamten können Tätigkeiten übertragen werden. Und dann beginnt das Hauen und Stechen über die Frage "amtsangemessen oder nicht"...

Re: DB Jobservice

Verfasst: 14. Feb 2013, 12:19
von Bundesfreiwild
Ein Tarifvertrag kann von einem Beamten gar nicht unterschrieben werden. Deshalb wurde der auch nicht zur Unterschrift vorgelegt.
Es kann sein, dass euer Betriebsratshaufen eine Betriebsvereinbarung gemacht hat, dass dieser TV auch auf die Beamten angewendet wird. Müsste man mal nachfragen.

Egal wie - solange du keine Rechtsmittel gegen den rechtswidrigen Zustand einlegst, bist du in der Mühle drin.

Re: DB Jobservice

Verfasst: 14. Feb 2013, 21:24
von bahnbiajotta
Das mit dem BeSiTV ist Quatsch für Beamte.

Auch durch die Zuweisung an die DB AG bleibt das BEV immer Dienstherr.

Und die DB AG kann auch keinen von Hamburg nach München abordnen.

Re: DB Jobservice

Verfasst: 16. Feb 2013, 10:44
von fiete05
Hallo,
auch im neuen (ab 01.04.2013) gültigen DemografieTV steht wieder das gleiche wie im 31.03.2013 endenden BeSiTV.
§ 2
Geltungsbereich
Geltungsbereich und Laufzeit dieses Anhangs bestimmen sich nach §§ 2, 3 Abs. 2
und 5 Abs. 3 Abschnitt D DemografieTV. Innerhalb des Anhangs gilt Abschnitt IV nur
für Arbeitnehmer während der Orientierungsphase 2 (§ 6 Abs. 1 Buchst. c) sowie der
Integrationsphase (§ 6 Abs. 1 Buchst. d).

Protokollnotizen:
1. Die Bestimmungen dieses Abschnitts sind im Rahmen der auf die Unternehmen
übertragenen Zuständigkeiten auf zugewiesene Beamte sinngemäß anzuwenden,
soweit beamtenrechtliche Bestimmungen dieser Anwendung nicht entgegenstehen.
2. Keine Ansprüche auf Abschluss eines Neuorientierungsvertrags oder Abfindungen
haben Arbeitnehmer, die im Rahmen eines ruhenden Beamtenverhältnisses
einen Arbeitsvertrag geschlossen haben.
Besonders die Mitwirkungspflicht wird hier wieder sehr hervorgehoben.

Gruß
FR

Re: DB Jobservice

Verfasst: 16. Feb 2013, 18:02
von Bundesfreiwild
Vergiss die Mitwirkungspflicht einfach. Du wirkst mit, wenn dir etwas PASSENDES angeboten wird und du mitwirken MÖCHTEST.
Meine Güte, man kann einen Beamten nicht zwingen, sich auf einen Posten zu bewerben, von dem er glaubt, dass er den nicht machen kann oder will.
DEr Dienstherr hat die Dienstherrenbefugnisse, dich im Rahmen des Beamtenrechts zu versetzen oder abzuordnen. Wenn er das nicht macht - ist das sein Problem und nicht deines.
Wie gesagt, einfach Ohren steif halten.

Oder... so haben es schon viele, viele aus strategischen Gründen gemacht:
Man bewirbst sich einfach mal.
Und guckt, ob man überhaupt zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird.
Dort fragt man dann mal nach, wie denn die Arbeit so aussieht, welche Qualifikationen man haben muss, ob man Weiterbildungsmaßnahmen dafür bekommt, wie die Beförderungsperspektiven sind, wenn man denn 2 Stufen höher eingesetzt wird, usw.
Antworten abwarten.
In der Regel steckt überhaupt kein WILLE von der ausschreibenden Seite dahinter, einen Beamten, der in der Mühle der Überflüssigen drin ist, wieder einzugliedern, schon garnicht auf einem A9er. Da gibts bestimmt so einige Kollegen in dem Ressort, die auf die Beförderung warten. Werde ich in den Betrieb versetzt, um auf diesen Posten zu kommen, oder wird hier eine beamtenrechtlich zweifelhafte Maßnahme gefahren (Projekteinsatz, Leih- und Zeitarbeitsverhältnis, was auch immer)?

Also Bewerbungsgespräch mitmachen. Wenn man sieht, dass der Posten völliger Blödsinn für einen selbst ist, dann kann man das auch so kommunizieren:
Bin nicht qualifiziert, traue ich mir nicht zu, wenn keine Perspektive, hat man auch keine Motivation. Übermässige Fahrtkosten anführen.
Den zukünftigen Chef fragen, ob er ein Angebot unter diesen Bedingungen attraktiv finden würde (keine Beförderung, deutlich mehr Kostenaufwand - am Ende weniger Geld als jemals vorher). Wenn der Chef ernsthaft jemanden sucht, will der dich dann schon nicht mehr haben.

Und ... egal wie... man kann eine Bewerbung auch wieder zurückziehen, wenn man merkt, dass das nix wird. Und dann hat man mitgewirkt.

Ich habe paar Bewerbungen in den letzten Jahren aus reinem Interesse am Bewerbungsprozess und die Reaktionen von zukünftigem Chef und Betriebs/Personalrat durchgezogen. Waren interessante Erfahrungen.

Ich RATE: Mit dem zukünftigen Personal/Betriebsrat telefonieren und fragen, ob man für den Job auch A7er in Betracht ziehen würde und ob nicht schon betriebseigene Leute mit den passenden Qualifikationen für den Job vorgesehen sind. Oft sind die Ausschreibungen nur Pflichtaktionen, um der Ausschreibungspflicht Genüge zu tun.
Und ob man überhaupt gewillt und budgetmässig in der Lage ist, einen Beamten voll einzugliedern (also mit Versetzung in den Betrieb), der derzeit im Jobservice-Betrieb steckt. Die Antworten für sich protokollieren.

Hin und wieder spielt man das Spielchen halt mal mit. Und zieht die Bewerbung wieder zurück, wenn sich z.B. über das Personalratgespräch klärt, dass man überhaupt keine Chance hat.
Aber zwingen? Pffffh. Nö.

Re: DB Jobservice

Verfasst: 16. Feb 2013, 22:13
von fiete05
Hallo Bundesfreiwild ,
danke für deine Antwort.

Ich kann halt nicht vestehen warum so etwas in einem TV eingebunden wird,
obwohl man offentsichtlich dem Beamten zu solchen Maßnahmen nicht zwingen kann.

Ich habe auch schon überlegt ob man nicht mal so eine Bewerbung einfach mal als "Alibi" schreiben
soll, um etwas zur "Mitwirkungspflicht" beigetragen zu haben.

Andererseits, warum soll man etwas tun was einen nicht zusagt, und auch nur Nachteile bringt.

Mich würde mal interessieren was die so auffahren würden wenn man sich strikt gegen die Mitwirkungspflicht weigert.

Gruß
FR

Re: DB Jobservice

Verfasst: 18. Feb 2013, 10:43
von Bundesfreiwild
Nimm bloss nicht die Worte Weigerung und Mitwirkungspflicht zusammen in den Mund. NIE etwas sagen, dass als Verweigerung ausgelegt werden kann.
Immer schön diplomatisch bleiben und mit dem Weisungsrecht des Dienstherrn argumentieren: Der kann mich dorthin versetzen, wohin er mich haben will, ohne Bewerbung.
Und -positiv- mitteilen, dass man sich natürlich gerne auf einen passenden, amtsangemessenen Posten bewerben wird.

Ist immer besser, die PFLICHTEN des Dienstherrn zu betonen, als sich auf etwas zu beziehen, dass man selbst NICHT tun will. Immer auf die Pflichten der anderen Seite verweisen - so machen es ja auch die Vermittler. Sich nicht in Kampfdebatten einlassen, immer schön gebetsmühlenartig die Pflichten des Dienstherrn betonen.
Ein Beamter hat einen Dienstposten und dazugehörige amtsangemessene Tätigkeit zu haben. Dann kommt die Drohung der ortsfernen oder unterwertigen Beschäftigung.
Mit den Schultern zucken. Sollen sie doch versuchen, dann klagt man eben. Eine gewisse Gelassenheit sollte man sich gegenüber den Vermittlern schon erarbeiten. Denn allzu viele Argumente haben die ja eh nicht.

Die Mitwirkungspflicht des Beamten steht im Gesetz - die bundesweite Einsetzbarkeit auch) und muss eigentlich überhaupt nicht besonders betont werden.
Allerdings gibts ja dann auch wieder Pflichten des Dienstherrn hinsichtlich Fürsorgepflicht und Ermessen. Und nicht nur die Pflicht des Beamten, überall hin zu springen, wenn der Dienstherr einfach mal so auf den Gedanken kommt.

Wir sind in einer Demokratie nicht verpflichtet, an etwas mitzuwirken (auch nicht als Beamter), das wir nun partout nicht wollen.

Re: DB Jobservice

Verfasst: 18. Feb 2013, 17:51
von fiete05
O.K.

Danke noch mal .

Gruß
FR

Re: DB Jobservice

Verfasst: 18. Feb 2013, 21:26
von Eisenbahner
@Bundesfreiwild,
nach mehreren Jahren Erfahrung bei "DB JobService", kann ich deinem letzten Beitrag zu 100% zustimmen!