Wann erhalte ich den Arbeitsvertrag?

Forum für Beamte und Angestellte der Finanzämter.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Johnny
Beiträge: 7
Registriert: 18. Jan 2018, 23:46
Behörde:

Wann erhalte ich den Arbeitsvertrag?

Beitrag von Johnny »

Hallo Gemeinde,

ich fange jetzt dann in einem FA in Bayern an und muss deswegen umziehen. Meine Ausbildung beginnt am 03.09 im MD.

Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche und nahezu alle Vermieter wollen von mir einen Arbeitsvertrag ehe sie mir einen Mietvertrag anbieten.

Nun meine Frage, wann kann ich ungefähr mit einen Arbeitsvertrag rechnen ? Oder gibt es eine Möglichkeit vorab ein ähnliches Dokument zu erhalten um eben meinen Vermieter eine Sicherheit zu gewähren und zu bestätigen das ich auch wirklich eine Ausbildung zum Finanzwirt anstrebe.


Grüße,

Johnny
Benutzeravatar
Bananen-Willi
Beiträge: 300
Registriert: 19. Jun 2014, 10:10
Behörde:
Wohnort: Bayern

Re: Wann erhalte ich den Arbeitsvertrag?

Beitrag von Bananen-Willi »

Du wirst wohl keinen "Arbeitsvertrag" erhalten, sondern eine Ernennungsurkunde. Leider hat die Nicht-Beamtenwelt wenig Ahnung von den speziellen Gegebenheiten. Im Endeffekt kannst du nur auf diese Ernennungsurkunde und die Besoldungstabellen verweisen, denn das erste Schriftstück über dein Einkommen wird deine erste "Gehaltsabrechnung" sein.
DerHagn
Beiträge: 379
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
Behörde:

Re: Wann erhalte ich den Arbeitsvertrag?

Beitrag von DerHagn »

Moin,

als ich noch Mieter war, war es völlig ausreichend die sog. "Selbstauskunft" auszufüllen (ggf. mit Bürgschaft der Eltern).

Gruß
Johnny
Beiträge: 7
Registriert: 18. Jan 2018, 23:46
Behörde:

Re: Wann erhalte ich den Arbeitsvertrag?

Beitrag von Johnny »

Danke für die schnellen Antworten!

Aber es muss doch klar in einem Vertrag geregelt sein, was meine Pflichten sind ? Immerhin ist in Deutschland doch alles bis auf das kleinste Detail geregelt ?

@bananenwilli bist du dir da sicher das es keinen Arbeitsvertrag gibt ? Sondern „nur“ diese Urkunde?

Selbstauskunft ist der Standart mittlerweile, leider wollen alle ein Dokument sehen indem man die selbstauskunft belegen kann. Vielleicht gerate ich aber auch einfach an die falschen Vermieter :D ?
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Wann erhalte ich den Arbeitsvertrag?

Beitrag von Torquemada »

Johnny hat geschrieben: 18. Jun 2018, 08:39 D

@bananenwilli bist du dir da sicher das es keinen Arbeitsvertrag gibt ? Sondern „nur“ diese Urkunde?

Natürlich hat ein Beamter keinen Arbeitsvertrag. Er hat ja auch keinen Arbeitgeber. Dem komischen Vermieter würde ich eine Bestätigung meiner Einstellungszusage vorlegen und ihn darauf hinweisen, dass Beamte sichere Kunden sind...
Benutzeravatar
Hauseltr
Beiträge: 510
Registriert: 18. Mai 2013, 12:21
Behörde: BEV

Re: Wann erhalte ich den Arbeitsvertrag?

Beitrag von Hauseltr »

Aber es muss doch klar in einem Vertrag geregelt sein, was meine Pflichten sind ? Immerhin ist in Deutschland doch alles bis auf das kleinste Detail geregelt ?

Siehe: http://www.beamtengesetz.de/
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstpflicht
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland)
und andere Quellen im Internet.
Antworten