Änderung Schwerbehindertenstatus

Forum für Beamte und Angestellte der Finanzämter.

Moderator: Moderatoren

Antworten
BeamteraW
Beiträge: 2
Registriert: 30. Aug 2016, 17:08
Behörde:

Änderung Schwerbehindertenstatus

Beitrag von BeamteraW »

Hallo, im letzten Jahr wurde ich als Steueranwärter zum Beamten auf Widerruf mit einer Schwerbehinderung von 50% eingestellt, aufgrund der amtsärztlichen Untersuchung wurde eine Herabsetzung des Schwerbehindertengrades auf 20% vorgenommen. Welche Auswirkung hat dies nun auf die Ernennung auf Probe. Hat das jetzt bei der nächsten Untersuchung und Erteilung der Prognose negative Auswirkungen? Kann es jetzt passieren, dass ich nunmehr nicht übernommen werde, aufgrund der vorherigen Erkrankungen, worauf der Grad herabgesetzt wurde? Oder, da ich ja mit den Erkrankungen eingestellt wurde, spielt das keine Rolle?

Hat jemand Erfahrungen?
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Änderung Schwerbehindertenstatus

Beitrag von Torquemada »

Die Argumentation erschließt sich mir nicht.
BeamteraW
Beiträge: 2
Registriert: 30. Aug 2016, 17:08
Behörde:

Re: Änderung Schwerbehindertenstatus

Beitrag von BeamteraW »

Was verstehst du nicht?
Ich war zur Einstellung schwerbehindert mit 50%. Bei der einstellungsuntersuchung war das bekannt und auch die die Diagnosen und erhielt trotzdem das ok , aber eben nach Schwerbehindertenrecht (Prognose 5 Jahre usw). Nunmehr wurde, da der Ausweis befristet ist und eine Nachuntersuchung geplant war, lt. Lageso festgestellt, dass eine Besserung eingetreten ist und daher der Grad auf 20% herabgesetzt wird. Meine Frage: hat dies negative Auswirkung bei der Untersuchung zum Beamten auf Probe? Nunmehr wird ja dann wie bei jedem gesunden herangegangen, bzgl. Prognose usw. Aber da ich ja trotzdem in der Vergangenheit die Krankheit hatte, wird die Prognose deshalb schlechter auSfallen als vorher, weil die Prognose bis Pensionsbeginn geht? Eigentlich sollte dies nicht sein, denn es war bei Einstellung alles bekannt.
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 851
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Änderung Schwerbehindertenstatus

Beitrag von Ruheständler »

BeamteraW hat geschrieben: dass eine Besserung eingetreten ist und daher der Grad auf 20% herabgesetzt wird. Meine Frage: hat dies negative Auswirkung bei der Untersuchung zum Beamten auf Probe?
ich gehe davon aus das Du der zukünftigen Verbeamtung auf Probe bzw.Lebenszeit dadurch ein Stück näher gekommen bist,denn vorher warst Du ja sozusagen nur zu 50 % für den Dienstherrn verfügbar,jetzt kann er ja von 80 % ausgehen :mrgreen:
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Frank Reich
Beiträge: 39
Registriert: 29. Aug 2015, 13:37
Behörde:

Re: Änderung Schwerbehindertenstatus

Beitrag von Frank Reich »

Hallo BeamteraW,

dir geht es darum, ob die Kriterien, unter denen die Einstellung erfolgte, nur zum Einstellungsdatum odr während der gesamten Zeit bestehen müssen, verstehe ich das richtig?

Man müsste die Umstände näher kennen und die Einstellungsvoraussetzungen auch. Aber zuerst fragt sich, ist die Rückstufung korrekt. Ist die Besserung tatsächlich gegeben oder nur auf dem Papier. Hast du Schritte dagegen unternommen? Eine Auswirkung - wenn sie denn gegeben ist - auf die berufliche Situation würde es ja erst ab dem feststehenden Zeitpunkt der rechtsverbindlichen Feststellung geben. Daher wäre wenn noch möglich ein Widerspruch gegen die neuerliche Festlegung das erste Mittel.
es grüsst Frank Reich
_________________

Schuld ist ein moralischer Aspekt; Recht ein finanzieller (HKH)
DerHagn
Beiträge: 379
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
Behörde:

Re: Änderung Schwerbehindertenstatus

Beitrag von DerHagn »

Der Prognosezeitraum wird nun wsl. bis zum Pensionseintritt "erweitert" werden (mit 50 % "nur" 5 Jahre).
Wie das dann bzgl. Krankheit gewertet wird, kann keiner erraten.
Ich würde ebenfalls die Rückstufung "hinterfragen".
Antworten