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Teilzeit in Elternzeit

Verfasst: 10. Mär 2016, 21:26
von Chinidin
Liebe Forumsteilnehmer,

die Person A befindet sich noch als Beamtin auf Probe und derzeit in Elternzeit (Dauer noch ~ 1,5a). Sie möchte allerdings früher anfangen zu arbeiten. Da sie aber formal noch in Elternzeit ist, ist es möglich bereits mit 5% der Arbeitszeit zu beginnen. Die Person A hat gelesen, dass lt. Art. 12 Llbg die Teilzeit nicht zur Verlängerung der Probezeit führen soll. Gibt es allerdings dabei einen zeitlichen Mindestanteil? Wenn man z.B. mit 4h/Woche beginnt? Wird für die Probezeit dabei was angerechnet oder kann es passieren, dass z.B. bei 4h die Arbeitszeit an die Probezeit (zumindest anteilmässig) komplett nicht gezählt wird? Gibt es eine minimale Stundenzahl, damit die Probezeit nicht verlängert wird? Die Person A ist in Bayern in einem Finanzamt tätig.

Danke im Voraus!