Vortellungsgespräch oder AC in Thüringen

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Roster
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Vortellungsgespräch oder AC in Thüringen

Beitrag von Roster »

Servus in die Runde,

ich wurde zum Vorstellungsgespräch bei der Thüringer Steuerverwaltung eingeladen (m.D.). Im Anschreiben stand dass man zwischen 2 und 3 Stunden Zeit mitbringen sollte. Nun frage ich mich ob es sich dabei tatsächlich nur um ein sehr ausführliches Vorstellungsgespräch handelt oder es doch ein AC ist, das würde nämlich auch die Zeit rechtfertigen. Gibt es eventuell jemanden der Erfahrungen aus "erster Hand" hat? Worauf, außer den üblichen Inhalten eines Vorstellungsgespräches, sollte man sich noch vorbereiten?

Vielen Dank schon mal für euer Mithilfe :-)
BeamterA6FA
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Re: Vortellungsgespräch oder AC in Thüringen

Beitrag von BeamterA6FA »

Wenn Vorstellungsgespräch drinne stand dann wirds wohl auch kein Test sein :wink:
Zu meiner zeit ('08) waren gruppen - und einzelgespräche gefordert. Informiere dich über die verwaltung und das allgem. politische geschehen, dann müsstest du gerüstet sein.
Zudem solltest du ehrlich und selbstbewusst auftreten 8)
(Alle angaben ohne gewähr)
... dann viel erfolg!!
Roster
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Re: Vortellungsgespräch oder AC in Thüringen

Beitrag von Roster »

So, nun ein kurzes Feedback.
Das Vorstellungsgespräch, welches mehr ein Vorstellungsgespräch als ein AC war, war überraschenderweise äußerst komfortabel. Der große Zeitansatz ist der Tatsache geschuldet, dass eine Kommission gleich mehrere Kandidaten, in meinem Fall waren es 4, durchschleust. Zu Beginn stellen sich die Mitglieder der Kommission vor und geben den Ablauf bekannt. Danach stellt sich jeder Bewerber in einem Einzelgespräch von 15 bis 30 Minuten vor, je nach dem was man zu erzählen hat. Dabei wird auch auf den schriftlichen Einstellungstest eingegangen und es wird auch das Ergebnis mitgeteilt. Danach kam es zu einem "Wissensquiz". Dabei sitzen alle Bewerber der Kommission gleichzeitig gegenüber und werden wie in der Schule, sowohl mit Allgemeinwissensfragen, als auch mit speziellen Steuerverwaltungsfragen konfrontiert. Zum Ende kommt noch eine Diskussionsrunde, bei der man sich das Thema entweder als Gruppe frei aussuchen kann, oder falls man sich nicht einig wird, ist die Kommission dann so freundlich und gibt ein Thema vor.
Bei der Verabschiedung wird noch das weitere Procedere erläutert und dann hat man's schon geschafft.

Insgesamt muss ich echt sagen, dass es ein Vorstellungsgespräch der besseren Sorte war die ich bis dahin mitmachte. Vor allem dass der Einstellungstest ausgewertet wurde, hat mich sehr positiv überrascht.
Roster
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Re: Vortellungsgespräch oder AC in Thüringen

Beitrag von Roster »

Gibt es hier eigentlich Finanzbeamte aus Thüringen? Ich hätte da ein zwei Fragen per PN. Würde mich freuen wenn sich jemand melden würde.
Amlacher
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Re: Vortellungsgespräch oder AC in Thüringen

Beitrag von Amlacher »

Huhu,

Ich bin Finanzwirtin und in einem Thüringer FA tätig. Was hast du für fragen?
Roster
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Re: Vortellungsgespräch oder AC in Thüringen

Beitrag von Roster »

Mahlzeit, der letzte Eintrag ist schon etwas her. Die Ausbildung zum Finanzwirt wurde mittlerweile erfolgreich absolviert. Fazit - wenn man nicht gerade auf den Kopf gefallen ist und eine gesunde Portion Fleiß an den Tag legt, schafft man die Ausbildung ohne größere Probleme.

Nach der Ausbildung steht die Lehrgangsverteilung an. Leider hatte ich weniger Glück und meine Wünsche konnten nicht berücksichtigt werden. Der Personaler bewies mit seiner plumpen Formulierung "...es hätte auch schlimmer kommen können..." das fehlende Feingefühl für die Basis und bestätigte somit das allgemeine Klischee eines OFD/LFD-Beamten.

Nach dem ersten Schock hat sich bei mir nun die Frage bezüglich des Trennungsgeldes in Thüringen aufgetan. So wie ich die ThürTGV richtig verstehe, steht mit TG zu oder auch nicht.
1.) Als Landesbeamter bin ich Berechtigter i.S.d. § 1 I ThürTGV.
2.) Die Versetzung nach der Ausbildung ist eine Versetzung aus dienstlichen Gründen und TG ist somit zu gewähren, § 1 III Nr. 1 ThürTGV.
Knackpunkt - je nach Route (schnellste, kürzeste) variiert die Entfernung Wohnung - neue Dienststätte zwischen 49,89 und 55 km. Das Einzugsgebiet der neuen Dienststätte beträgt aber 50 km, § 1 IV Nr. 1 ThürTGV i.V.m. § 3 I S. 1 Nr. 1 Bst. c.) ThürUKG.

Nun zu meiner Frage, vielleicht habe ich Glück und es sind im Forum auch TG-Empfänger aus Thüringen die es lesen. Wie hoch ist die Toleranz bei den TG-Anträgen? Können die fehlenden 110 Meter auf einer kürzeren aber verkehrsungünstigeren Strecke sich nachteilig auswirken? Für Eure Erfahrungen bin sehr dankbar. Am Jahresende versuche ich den Ausgang der Geschichte zu erzählen.

Bis dahin V
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