Studium neben Beruf

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LuckyArtist
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Studium neben Beruf

Beitrag von LuckyArtist »

Hallo :),

Ich arbeite im Finanzamt und spiele mit dem Gedanken nebenbei studieren zu gehen.

Jetzt meine Frage:

Hat von euch jmd. Erfahrung, ob das überhaut zulässig ist ? Wenn ja, wie habt Ihr das gemacht? Stunden reduziert, Finanzierung...
Ich hab gehört, dass es auch die Möglichkeit sich beurlauben zu lassen?! Wie läuft das?

Danke für eure Hilfe!!
Torquemada
Moderator
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Re: Studium neben Beruf

Beitrag von Torquemada »

Es gibt Bundesländer, in denen es nicht gestattet ist, sich als Arbeitnehmer oder Beamter an einer Hochschule zu immatrikulieren.
Also erstmal die Fakten durchgehen. Zudem dürfen Studierende nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, ohne ihren Status zu verlieren (siehe Werkstudentenprivileg etc.).

Kommt für dich Fernuni in Frage oder willst du parallel zum Dienst vor Ort studieren?
mimimania
Beiträge: 42
Registriert: 20. Feb 2010, 10:37
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Re: Studium neben Beruf

Beitrag von mimimania »

LuckyArtist hat geschrieben:Hallo :),

Ich arbeite im Finanzamt und spiele mit dem Gedanken nebenbei studieren zu gehen.

Jetzt meine Frage:

Hat von euch jmd. Erfahrung, ob das überhaut zulässig ist ? Wenn ja, wie habt Ihr das gemacht? Stunden reduziert, Finanzierung...
Ich hab gehört, dass es auch die Möglichkeit sich beurlauben zu lassen?! Wie läuft das?

Danke für eure Hilfe!!
Hab Abitur auf der Abendschule und ein Medizinstudium bis zum PJ neben dem Beruf abgeschlossen. Während Abi Vollzeit, später nur noch Teilzeit.

Zeige das ganze an, damit es keine Probleme gibt.
Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch sagen, bei etwas fachfremdem wirst du ordentlich Gegenwind kriegen in Form von Missgunst.

Bei Fragen kannst du auch gern ne Pm senden
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Mikesch
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Re: Studium neben Beruf

Beitrag von Mikesch »

LuckyArtist hat geschrieben:Ich arbeite im Finanzamt und spiele mit dem Gedanken nebenbei studieren zu gehen.
Was Du in Deiner Freizeit machst ist Privatsache, auch ein Studium!
Grundsätzlich kannst Du ohne Begründung Deine Stundenzahl herunter setzen lassen oder Dich auch für einen Zeitraum von 6 Jahren mit Begründung beurlauben lassen. Dies ist natürlich eine "Kann"-Bestimmung, sofern es dienstlich möglich ist.
Hier empfehle ich ein Gespräch mit den Vorgesetzten und der Personalstelle. Die Durchführungsbestimmungen unterscheiden sich je nach Land ein wenig, hier solltest Du dich über Deine Vorschriften mal schlau machen, Google ist Dein Freund...
Teilzeit wird nahezu immer gehen, Beurlaubung nur mit Gründen, garantiert aber kein Studium!
mimimania hat geschrieben:bei etwas fachfremdem wirst du ordentlich Gegenwind kriegen in Form von Missgunst.
Bestimmt nicht! Ihr Gegenwind resultiert aus ihrem persönlichen Fehlverhalten hier im Forum, nicht wegen einer Tätigkeit!
Das Wort "Missgunst" entspringt aus ihrem wie ich zu erkennen glaube, Verfolgungswahn :D

Missgunst kann trotzdem eine Rolle spielen, beim Dienstherrn :wink:
Bei der antragslosen Teilzeit solltest Du das Studium nicht anführen, da keine Begründung für die Teilzeit vorliegen muss. Ich habe mir mal Teilzeit zum Geburtstag geschenkt :D

Finanzierung:
Keine Ahnung, wie Du gestellt bist...
Solltest Du auf die Idee kommen, Dir etwas dazu zu verdienen, gelten die Vorschriften über Nebentätigkeiten und die müssen angezeigt und genehmigt werden.

Fazit:
Beurlaubung geht mangels Gründen nicht.
Wenn, dann Teilzeit, hier das entsprechende Model auswählen, dass Du das mit dem Studium und Lesungen auf die Reihe bekommtst.
Eine Möglichkeit wäre z.B. ein 50%-Blockmodel, ne Zeit, z.B. 2 Jahre 100% arbeiten, dann 2 Jahre frei. Müsstest dann das Studium erst mal zurück stellen.
Und wie gesagt Vorsicht bei Nebentätigkeiten, da kannst Du dich schnell auf dünnem Eis bewegen. Dein Teilzeitgeld sollte also reichen, Du hast Erspartes oder einen Sponsor...
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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