Erbschaftssteuergesetz

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Guruji
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Erbschaftssteuergesetz

Beitrag von Guruji »

Liebe Forumsteilnehmer, ich finde es ungerecht, dass im Erbrecht die Geschwister nur 20.000,-- € Freibetrag bekommen. Die Regierung "blöckt" immer, dass sie die Familie schützen will, will dass die jungen Leute wieder Kinder kriegen sollen usw. doch tun nichts um die Familie zu schützen. In der heutigen Zeit sind viele Menschen Singles oder kinderlos. Dann wenn man ein größeres Vermögen besitzt und es dem Geschwister vererben möchte (damit es in der FAMILIE) bleibt wird man bestraft, denn dann gilt nur 20.000,-- € Freibetrag und den Rest mit ca. 25 % versteuern :evil:
Ich habe schon eine Petition bei Change.org eingereicht - hoffentlich unterschreiben dort viele :) Ich würde diesen Freibetrag für Geschwister wie für Kinder zu 200.000,-- € höher setzen. Wie steht ihr dazu ?
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Mikesch
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Re: Erbschaftssteuergesetz

Beitrag von Mikesch »

Was hat ein Geschwisterteil mit meinem Vermögen zu tun? Warum sollte hier ein höherer Freibetrag gelten? Ich persönlich mag das nicht einsehen wollen...
Nun, kommt in der gesetzl. Erbfolge ja eh nur zum Tragen, wenn die Eltern nicht mehr leben, bzw. keine Kinder/ Kindeskinder da sind...

Eine Ausnahme lass ich gelten und fände sie ok, wenn ein Unternehmen vererbt wird. Wobei ich nicht weiß, ob hier nicht schon die besonderen Regeln für erhöhte Freigrenzen gelten. Wenn nicht, dann sollten sie natürlich auch unter Geschwistern gelten.
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Guruji
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Re: Erbschaftssteuergesetz

Beitrag von Guruji »

Hallo Mikesch,
na denk doch mal Du bist vermögend, hast keine Kinder, die Eltern leben auch nicht mehr, nur Deine Schwester oder Dein Bruder.
Nun wem würdest Du dann mit z.B. 90 Dein Vermögen vererben wollen, oder überlasst Du das ganz dem "lieben Vater Staat" wie es nach dem Erbgesetz geregelt ist ?

Na dann, dann kassiert der nach dem Erbgesetz von Deinem Bruder oder Deiner Schwester nach Gesetz von dem Erbe abzüglich den 20.000,-- Freibetrag den Dein Bruder oder Deine Schwester abziehen darf 25 % Steuer. Der Rest bekommt dann Dein Bruder oder Deine Schwester.

Also bei einem Vermögen von z.B. 200.000,-- € abzüglich Freibetrag von 20.000,-- € also 25 % von 180.000,-- € also 45.000,-- € für den Vater Staat und für Deinen Bruder oder für Deine Schwester nur noch 155.000,-- €. Wäre der Freibetrag wie bei Kindern z.B. 400.000,-- € dann wird keine Steuer fällig und die 200.000,-- wären dann voll das Erbe !

Hättest Du aber z.B. 700.000,-- € als Vermögen bei Deinem Tod, dann rechne doch selbst was Deiner Schwester oder Deinem Bruder übrig bliebe :evil:
496.000,-- € und 30 % (da ab 600.000,-- ein erhöhter Steuersatz gültig wird) von 680.000,-- € dem Vater Staat in den Rachen geschmissen. Dein schön verdientes und vom Mund abgespartes Vermögen an "Wild Fremde" :x

Das finde ich nicht familiengerecht oder familienfreundlich, tut mir leid.
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Mikesch
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Re: Erbschaftssteuergesetz

Beitrag von Mikesch »

Guruji hat geschrieben:na denk doch mal Du bist vermögend, hast keine Kinder, die Eltern leben auch nicht mehr, nur Deine Schwester oder Dein Bruder..
Soweit richtig, keine Eltern, keine Kinder, ich hätte noch einen Bruder, würde der noch leben, bin aber nur bescheiden vermögend... ;-)

Ich würde mich im Grabe umdrehen, würde mein Bruder oder dessen Brut etwas von meinem bescheidenen Vermögen ab bekommen. Die sollen selber dafür sorgen, dass sie etwas schaffen.
Nur weil jemand ein Geschwister ist, hat das nichts für mich zu bedeuten, ich habe mir die nicht ausgesucht.
Entscheidend sind die Menschen, die ich im Leben kennen gelernt habe und mit denen ich verbunden bin und die ich ggf. bedenke.
Noch ein Grund, warum Geschwister nicht unbedingt in den Genuss einer hohen Pauschale kommen sollten: Eltern haben Dich großgezogen, Du hast vllt. Kinder, denen Du einen Start ermöglichen möchtest. Was sind da Geschwister?
Für mich nichts anderes als wie jeder andere Mensch zu dem ich ein Band habe oder nicht. Dann müssten auch Leute, die mich evtl. im Alter pflegen oder sonstwie nahe sind auch einen hohen Freibetrag haben. Ist aber nicht so...
Ok, ist halt meine Meinung, bin halt nicht der Familienmensch... ;-)
Wie gesagt, bei Vermögen in Form eines Unternehmens gibt es Sonderregelungen, so, dass so gut wie keine Steuern zu zahlen sind, aber das ist ein anderer Schnack.

Mein Plan sieht eh so aus:
Ich verprasse alles, das letzte Hemd hat keine Taschen und sollte doch noch was übrig sein, bekommt das eine soziale Einrichtung, nicht der Staat, ist testamentarisch festgelegt...
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Guruji
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Re: Erbschaftssteuergesetz

Beitrag von Guruji »

Hallo Mikesch,
>>>Die sollen selber dafür sorgen, dass sie etwas schaffen.<<<
Na das werden sie schon auch tun !
Ich gehe von "stink-normalen Familien aus". Aber es gibt halt immer wieder Leute, die nur die statistische Minderheit unter der 5 % Fraktile sehen und sich daran festbeißen :-)

>>>Du hast vllt. Kinder, denen Du einen Start ermöglichen möchtest. Was sind da Geschwister?<<<<
Hast Du wirklich nicht gelesen was ich schrieb ?
Oder bist Du immer so verwirrt und kannst Dich nicht "konzentrieren" ?
Warum lenkst Du ab ?
So jedenfalls kann ich nicht mit jemanden reden, der vom Hundertsten zum Tausendsten kommt aber nicht zum KERN der Sache.

>>>Dann müssten auch Leute, die mich evtl. im Alter pflegen oder sonst wie nahe sind auch einen hohen Freibetrag haben.<<<<
Ja, das sind aber keine Geschwister. Diese gehören der Steuerklasse III an und haben noch schlechtere Bedingungen.
Aber dafür gibt's den Ausweg der "Adoption Erwachsener".
Damit sind sie Kinder von Dir und haben die 400.000,-- € Freibetrag.
Ist doch toll !

>>>>Wie gesagt, bei Vermögen in Form eines Unternehmens gibt es Sonderregelungen,<<<
Warum hilfst Du da wiederum nur zu den "Unternehmern". Ist denn nicht auch eine FAMILIE ein Unternehmen das auch ihr Vermögen mehren möchte ?
Wieso bekommen in Deutschland nur Unternehmen Sonderregelungen, werden bevorzugt, haben Befreiungen von Steuern, erhalten Subventionen und Bürger nicht ?
So kämpfen und hetzen Politiker, Lobbyisten und dumme Bürger die sich einwiegeln und desinformieren lassen zur Zeit gegen die Besitzer von Photovoltaik auf ihren Dächern, nur weil ihnen, den Energieversorgungs- "Unternehmen" die Felle davonschwimmen. Aber nur AUTARKE Bürger sind MÜNDIGE Bürger ! Doch diese sind denen da oben ein Dorn im Auge - gell.

>>>>Ich verprasse alles, das letzte Hemd hat keine Taschen und sollte doch noch was übrig sein, bekommt das eine soziale Einrichtung, nicht der Staat, ist testamentarisch festgelegt...<<<<
Ich für mich möchte jedoch auch nicht im Alter und vor meinem Lebensende auf Sozialniveau abfallen und in Staatshände (Altersheim und Pflegeheim) fallen wo man nicht leben kann sondern nur wie ein Tier "vegetieren" [Drum heißt es ja auch vege"TIEREN" :-)]. Also muss ich bis dahin alles durchdenken und für mich - und als Familienmensch - des für alle bestmögliche Entscheidung fällen.

Ich hoffe Du überdenkst Deine Meinung nochmals öfters und entscheidest Dich besser.
Aber wie gesagt: Jedem das Seine und Mir das MEINE

LG von Guruji
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Mikesch
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Re: Erbschaftssteuergesetz

Beitrag von Mikesch »

Guruji hat geschrieben:...kommt aber nicht zum KERN der Sache.
Dann bin ich halt verwirrt...

Das ist für mich der Kern auf Deine Frage:
Guruji hat geschrieben:Wie steht ihr dazu ?
...und ich hatte geantwortet, musst Du nicht mit einverstanden sein, aber wenn Du fragst, solltest Du auch mit einer Antwort umgehen können, die Dir nicht in den Kram passt. Leben und leben lassen.
Noch mal, ich finde es richtig, dass Geschwister nur einen geringen Freibetrag haben, Punkt aus...
Und wenn ich nicht will, dass der Staat den Rest bekommt, kann ich dafür sorgen...
Guruji hat geschrieben:Ist denn nicht auch eine FAMILIE ein Unternehmen das auch ihr Vermögen mehren möchte ?
Vielleicht bist Du verwirrt und erfasst nicht, was ich meine, mich interessiert keine Familie und erkenne auch nicht, warum Geschwister nur weil sie meine Geschwister sind an meinem Vermögen partizipieren sollen.
Ich sehe da weder einen Verbund noch im weitesten Sinne ein Unternehmen...


Damit bin ich raus!
Du Familienmensch, ich nicht...

P.S.
Zum Thema verwirrt und ins Schleudern kommen, die Mühe mache ich mir nicht, auf so was zu antworten :?
Guruji hat geschrieben:>>>>Wie gesagt, bei Vermögen in Form eines Unternehmens gibt es Sonderregelungen,<<<
Warum hilfst Du da wiederum nur zu den "Unternehmern". Ist denn nicht auch eine FAMILIE ein Unternehmen das auch ihr Vermögen mehren möchte ?
Wieso bekommen in Deutschland nur Unternehmen Sonderregelungen, werden bevorzugt, haben Befreiungen von Steuern, erhalten Subventionen und Bürger nicht ?
So kämpfen und hetzen Politiker, Lobbyisten und dumme Bürger die sich einwiegeln und desinformieren lassen zur Zeit gegen die Besitzer von Photovoltaik auf ihren Dächern, nur weil ihnen, den Energieversorgungs- "Unternehmen" die Felle davonschwimmen. Aber nur AUTARKE Bürger sind MÜNDIGE Bürger ! Doch diese sind denen da oben ein Dorn im Auge - gell.
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Bundesfreiwild
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Re: Erbschaftssteuergesetz

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wenn soviel Kohle da und keine senkrechte Erbschaftslinie da ist... tja.. dann hilft vielleicht eine vortodesmutige Schenkung an die Geschwister, um Steuern zu umgehen.
Ansonsten... gib die Kohle aus, geniesse das Leben und sieh zu, dass am Tag Null nichts mehr übrig ist, als der vererbbare Freibetrag.

Jetzt aber mal von Geschwisterseite gesehen: 20000 Freibetrag, der Rest wird versteuert. Der Rest kann alles sein von 20001 bis x-Millionen. Tja... ich würde freudig die Steuern bezahlen, wenn 5 bis x-stellige Beträge auf meinem Konto einschlagen würden. ICH habe dafür ja absolut nichts arbeiten müssen.

Und mir geht es auf den Sack, wenn sich Leute mit Geld, oft sehr viel Geld, über Steuern aufregen. Oft sind die Vermögen überhaupt nur dadurch entstanden, dass die Einnahmen eben NICHT regulär versteuert wurden. Kennt man von praktisch ALLEN selbstständigen Unternehmern. Beispiel eines bayerischen Ex-Fussballers und Führungsmannes von Bayern München. Finde ich dann auch nicht völlig ungerechtfertigt, wenn sich der Staat über die Erbschaftssteuer zurückholt, was ihm über Jahrzehnte vorenthalten wurde.

Ich kann auch nichts daran ändern, dass ich MEINE Einkommenssteuerbeträge für mein normales Einkommen für völlig überzogen halte. Würde ich auch gerne ändern wollen.
Manches muss man halt hinnehmen oder sich auf den Klageweg begeben.
Guruji
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Re: Erbschaftssteuergesetz

Beitrag von Guruji »

Hi Bundesfreiwild,
ja so kommst Du mir vor "Bundes - Freiwild" :-)
mit Deinem "Friss Vogel oder stirb" [Manches muss man halt hinnehmen].
Auch dass Du freudig Deine Steuern zahlen würdest lass ich bei Dir ja gelten (Freiwild).
Aber dennoch finde ich es unverschämt, dass man einerseits von "Familienschutz" spricht und andererseits der Familie, denn Bruder und Schwester o.ä. sind FAMILIE !!, solche Knüppel zwischen die Füße haut. Da hilft dann halt nur "Adoption unter Erwachsene" :-)
Zu welchen Tricks lässt uns da der Staat greifen :-)
Na wenn er es so will und so unverschämt ist den Kern einer Familie anzugreifen !
Und Du wirst es nicht glauben, es gibt auch Menschen ohne Unternehmer gewesen zu sein (z.B. Landwirte im Umkreis = Vororten von München oder ähnlichen Städten) - auch ganz "normale" Bürger und arbeitende Menschen, die selber durch Erbe von z.B. einem Grundstück in solcher Lage, dann nach dem Kriege dort gebaut hatten - weil man eben arbeitssam und fleißig war und eben nur ein Kind A hatte. Dieses Kind A heiratete und hatte Zwillinge B + C. Dieses Kind A erbte dann von seiner Familie das Haus mit Grund, kaufte selber ein Reiheneckhaus REH und seine Frau D als Einzelkind erbte dann auch ein Reihenmittelhaus RMH von ihren Eltern. Von der Tante von Kind A, die ebenfalls kinderlos blieb und mit einem Musiker verheiratet war erbte er - das Kind A - dann noch Vermögen und eine Eigentumswohnung. Das ist ein Beispiel von stink normalen Bürgern in unserem Lande, keine großkotzigen Unternehmer !!
Und nun rechne mal ganz grob zusammen:
Haus und Grund in Münchner Vorort: 1.400.000,-- € davon musste er keine Steuer zahlen, denn damals galt nicht der Verkehrswert, sondern der Einheitswert !!
REH in München West 480.000,-- € ebenso
RMH von der Frau, vor München 320.000,-- € ebenso
Haus von Tante in Grünwald bei MUC 2.500.000,-- € nach damaliger Lage konnte er noch gut die Steuer für den Einheitswert bezahlen.
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Summe: 4.700.000,--€

Die Frau von diesem Kind verstarb vor Jahren wo der Verkehrswert im Erbrecht verankert war. Daher erhielten er vom RMH seiner verstorbenen Frau 1/2 und seine 2 Kinder (Geschwister) je 1/4. Sein Freibetrag war 500.000,-- und damit keine Steuern. Für den Rest von 160.000 also 2 x 80.000 und jeweils abzüglich 20.000 Freibetrag waren also nur je 60.000 € pro Geschwister = bei 7 % also nur 4.200 €

mit diesem RMH hat aber keiner was davon, denn es gehört nun 3 Parteien und das ist unsinnig, also wird verkauft !
Der Vater (Kind A) kann seine Kinder B + C auszahlen, also Ihnen die 2 x 80.000 bezahlen und damit gehört dem Kind A wieder das RMH !

Nun stirbt der Vater (das Kind A) und seine beiden Kinder erben je 2.350.000,-- €. Davon müssen sie abzüglich 400.000 Freibetrag von je 1.950.000 € Steuern mit 19 % also je 370.500 zahlen. Nun soweit so gut. Aber nun stirbt ein Geschwisterteil z.B. B und vererbt rechtlich dem anderen Geschwister C sein Vermögen von 1.950.000.
Und nun soll dieses FAMILIEN-MITGLIED plötzlich davon 30 % abdrücken also 585.000 !!

Also Du und evtl. andere Mitbürger finden das richtig !
Es geht hier NICHT um Multimillionäre oder Unternehmer, die sowieso anders ihr Geld verstecken können (Stiftungen etc. oder Steueroasen oder Goldlager !!). Es geht nicht um ALDI oder LIDL oder um Herrn Ackermann !!

Ich für meine Person kann da nur sagen: Recht so, Kind A mit 4,7 Mio. € wenn Du Deutschland verlässt. Alles verkaufst und z.B. nach "Vanuatu" auswanderst wo es keine Steuern gibt !! Dann haben Deine Kinder die ganzen 1.95 Mio. und wenn einer von den Geschwistern stirbt hat der andere wieder dasselbe wie Kind A :-)
Und um so zu handeln braucht man kein Neo-Nazi zu sein, sondern nur mit Intelligenz begabt :-)
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Bundesfreiwild
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Re: Erbschaftssteuergesetz

Beitrag von Bundesfreiwild »

Und ich sage: Wenn das vererben zu "teuer" wird, dann muss man eben VOR dem Erbschaftsfall dafür sorgen, dass das Erbe anders unter der Familie verteilt wird.
Dafür gibt es Möglichkeiten, die sollte man dann eben ausschöpfen. Evtl. Immobilienanteile früh überschreiben. Oder den Nichten und Neffen Konten anlegen, z.B. fürs Studium. Nur... gibt es dann oft das geschwisterliche Misstrauen untereinander und die Verteilungsstreitigkeiten, die oft unvermutet auftauchen, wenn es um größere Geldbeträge geht. Wenn man weiss, dass man eben NUR horizontal vererben KANN, dann muss man sich eben drum kümmern, dass das ohne größere Verluste über die Bühne geht. Und das geht dann eben nur VOR dem Tod des Vererbenden. So ist es nunmal.

Ich hab auch keine Kinder. Wenn ich -z.B.- einen landwirtschaftlichen Betrieb hätte, würde ich evtl. mit Eintritt des Renten/Pensionsalter die ganze Klitsche eben verkaufen, meinen Geschwistern was schenken und vom Rest lustig bis zum Lebensende leben, reisen, Spass haben. Man muss ja nicht bis zum letzten Atemzug an der Scholle kleben.

Davon mal abgesehen: Die Wertsteigerung in den Großstadtrandgebieten war in den letzten 50 Jahren ganz ernorm. Und da muss man auch mal gnadenlos sagen: Dafür hat niemand wirklich arbeiten müssen (also für die Wertsteigerung). Man ist hier eher glücklicher Nutzniesser einer wirtschaftlichen Gesamtentwicklung.
Hätte ICH ein größeres Vermögen zu vererben (was nur durch einen Lottogewinn eintreten könnte), würde ICH es nicht nur mit meiner Schwester und Schwager zeitlebens teilen, sondern auch mit 3-5 besten Freunden (z.B. stillschweigend die Hypotheken tilgen). Mir die Kohle auf 25 Jahre einteilen, damit sie mit 85+x auch alle ist und und am Ende den Rest wahrscheinlich kurz vorm Abnippeln der Landesdenkmalpflege spenden, damit die endlich mal paar Kröten in den Fingern haben, um weiter und tiefer im Grund und Boden des Landes nach Erkenntnissen zu buddeln und sich ne Fachkraft für die Dokumentationen leisten können.

Über die Steuerfrage meckern, hilft nunmal nicht viel. Hilfe gibts beim Vermögens-/Erbschafts-Steuerberater. Die kennen alle Tricks, wie man Vermögen maximal an der Erbschaftssteuer vorbei schleusen kann.


Und apropos "Schutz der Familie". Die Familie wird schon nicht in der Gosse enden, nur weil sie dein Vermögen nicht voll in die Tasche stecken kann. Dir geht es hier offensichtlich vielmehr um den Schutz des Vermögens.

Und mich blöd anpöbeln, bloss weil meine Meinung nicht genehm ist...

Ich denke, diesen Thread kann man getrost schliessen.
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Re: Erbschaftssteuergesetz

Beitrag von Mikesch »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Ich denke, diesen Thread kann man getrost schliessen.
Es wurde alles gesagt, ansonsten scheint auch kein Interesse zu bestehen, dann komme ich dem Wunsch nach...

*** CLOSED ***


TO:
Rumpampen, nur weil einem eine Meinung nicht gefällt, ist auch nicht die feine Art. Dies ist keine Beifallplattform ;-)
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