Feuerwehrzulage

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RalfMantel
Beiträge: 8
Registriert: 25. Mär 2014, 19:59
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Feuerwehrzulage

Beitrag von RalfMantel »

Guten Tag,

ich habe als Angestellter bei einer Werkfeuerwehr gearbeitet und bin nun bei einer öffentlichen BF in das Beamtenverhältnis übernommen worden.
Dabei wurden mir nun die Jahre bei der WF anerkannt, weshalb ich in die Besoldungsgruppe A7 Stufe 4 eingruppiert wurde.

Im Bayerischen Beamtengesetz steht in der Anlage 4, dass Feuerwehrleute im Einsatzdienst Zulagen bekommen:
Nach einer Dienstzeit von einem Jahr: 71,07 Euro
Nach einer Dienstzeit von zwei Jahren: 142,15 Euro.

Meine Frage wäre nun, stehen mir die 142,15 Euro zu? Denn schließlich wurde ja mein Diensteintritt fiktiv vorverlegt, was ja auch zur Erfahrungsstufe 4 in A7 geführt hat.
Oder ist damit die tatsächliche Arbeitszeit bei diesem Arbeitgeber gemeint?

Hat evtl. jemand hiermit Erfahrung?

Bundesland Bayern

Vielen Dank!
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
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Re: Feuerwehrzulage

Beitrag von sdh1807 »

Meiner Meinung nach ist nicht die Dienstzeit vorverlegt, sondern der Beginn der Erfahrungszeit.
SIe unterliegen erst mit Ernennung zum Beamten dem Bayrischen Beamtengesetz.

Meine Meinung ist also: nein, die Zulage steht nicht zu.
Trotzdem würde ich bei Ihrer Bezügestelle nachfragen, mehr als ein Nein kann da nicht kommen
noexite1
Beiträge: 54
Registriert: 28. Jul 2015, 16:43
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Re: Feuerwehrzulage

Beitrag von noexite1 »

Hallo
nur aus Interesse. Wird die Zulage monatlich gezahlt? und nur wenn tatsächlich ein oder mehrere Einsätze stattgefunden haben?
Frau M.
Beiträge: 41
Registriert: 7. Dez 2015, 11:04
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Re: Feuerwehrzulage

Beitrag von Frau M. »

Das Wort Dienstzeit sagt m.E. schon aus, dass hier nur die Zeiten im Beamtenverhältnis gezählt werden.

Mit den Erfahrungsstufen oder bei uns noch Besoldungsdienstalter besteht hier kein Zusammenhang.
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