Untersuchung Amtsarzt nach Kreuzbandplastik

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Timme112
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Untersuchung Amtsarzt nach Kreuzbandplastik

Beitrag von Timme112 »

Moin Moin,
ich habe mich vor kurzem bei einer Berufsfeuerwehr in Deutschland beworben.
Nach einem erfolgreichen Einstellungstest habe ich nun ein Termin beim Amtsarzt in November.

Vor gut 7 Monaten hatte ich eine Kreuzbandplastik im rechten Knie die mittlerweile sehr gut ausgeheilt ist.
Ich bin Sportlich fit und habe keine Probleme mehr, mache mir jedoch sorgen um den Amtsarzt.
Die Einstellung wäre zum März, also 1 Jahr zwischen OP und Einstellungstermin.
Mein Arzt (einer der besten Chirurgen Deutschlands) sag das ich vollbelastbar bin und ist mit den Heilungsverlauf sehr zufrieden.

Ich habe gehört das man bei einer Gelenkoperation ein Jahr sperre hat.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?
Oder hat jemand das gleiche durchgemacht?
Hat jemand schon was zu dieser Sperre gehört?

Über Antworten würde ich mich Freuen. :)
Danke im voraus!
Grüße
Torquemada
Moderator
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Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
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Re: Untersuchung Amtsarzt nach Kreuzbandplastik

Beitrag von Torquemada »

Schon wieder eine Kreuzbandplastik?

Du hättest sich hier an den Thread deines Leidensgenossen anhängen können......

http://www.beamtentalk.de/post45341.htm ... tik#p45341

Ganz frisch......4 Tage alt.....
Timme112
Beiträge: 3
Registriert: 12. Okt 2015, 18:15
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Re: Untersuchung Amtsarzt nach Kreuzbandplastik

Beitrag von Timme112 »

Ich weiß... Beantwortet aber Leider nicht die Sperrzeit :)

Grüße
CrossFiter
Beiträge: 5
Registriert: 3. Aug 2015, 21:52
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Re: Untersuchung Amtsarzt nach Kreuzbandplastik

Beitrag von CrossFiter »

Guten Morgen,

da du ja ein Leidensgenosse bist will ich dich an dem was ich bisher weis teilhaben lassen.
In meinem Fall ist es so das sich der Amtsarzt nach der PDV300 (Polizei Dienst Vorschrift) richtet. Diese regelt die Tauglichkeit von Polizeibeamten. Da diese Vorschrift nicht öffentlich zugänglich ist habe ich mich an den Polizeiärztlichen Dienst gewandt um genaueres zu erfahren. Folgendes wurde mir dort erklärt.
Eine Kreuzbandplastik ist kein Ausschlussgrund hat aber bei Arthroskpischer Operation eine Sperrzeit von einem Jahr, bei konventioneller Operation zwei Jahre. Ob es dann doch zu einer Ablehnung kommt hängt von den Begleitverletzungen ab, sprich Meniskus Resektion, Knorpelschäden etc..
Kommt natürlich darauf an wie der Arzt in deiner Stadt beurteilt, hier bei mir nehmen sie die PDV300 nur als Anhalt und entscheiden bei jedem Bewerber individuell.
Hoffe dir etwas geholfen zu haben.
Timme112
Beiträge: 3
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Re: Untersuchung Amtsarzt nach Kreuzbandplastik

Beitrag von Timme112 »

Danke für die Info!
Ich habe mich gestern beim Pol-Arzt angerufen und die nette Dame aus dem Vorzimmer meinte es sei kein Problem ich soll nur alle unterlagen zum Termin mitbringen. :D
Ich hoffe es wird was..

Ich schreibe den weiteren verlauf hier rein ...

Grüße
CrossFiter
Beiträge: 5
Registriert: 3. Aug 2015, 21:52
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Re: Untersuchung Amtsarzt nach Kreuzbandplastik

Beitrag von CrossFiter »

Hi,

darf man erfahren wie es bei dir gelaufen ist?
Ist sicher auch interessant für andere die das selbe Problem haben.
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