Minusstunden bei Krankenschein

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naddi
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Minusstunden bei Krankenschein

Beitrag von naddi »

Hallo alle zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier richtig bin und ihr mir helfen könnt.

Bei der BF meines Partners die nach Bremer Modell arbeiten, wurde heute verkündet, dass jeder Krankenschein Minusstunden bedeutet.
D.h. 1 Schicht krank = 24h Minusstunden. Wären bei 1 Woche Krankenschein im schlimmsten Fall 72 Minusstunden.

Ich kenne mich leider nicht mit Beamtenrecht aus, aber bei uns "normalen" Angestellten gilt das "Lohnausfallprinzip" (fällt jmd. aus durch Krankheit, ist dies so zu werten, als habe er gearbeitet.)
Für mich passt das rechtlich gar nicht, was die da vor haben.

Würde mich freuen von euch zu hören, was Ihr dazu zu sagen habt.


LG naddi
Torquemada
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Re: Minusstunden bei Krankenschein

Beitrag von Torquemada »

Aha....

http://www.feuerwehr-bremen.org/aufgabe ... ienstplan/

Das ist ja interessant.

Wenn Feuerwehrmann Felix Funkenflug also Pech hat und krankheitsbedingt 10 Wochen ausfällt, hat er plötzlich 720 Minusstunden?

Rein beamtenrechtlich ist so eine Regelung absurd. Was sagt denn der Personalrat zu dieser Ankündigung? Und was sagt im Zweifelsfall die Aufsichtsbehörde dieser Feuerwehr zu dieser Idee? Wer ist überhaupt für beamtenrechtliche Dinge dieser Feuerwehr zuständig?

Durch Krankheit dürfen dem Beamten auf jeden Fall keine Nachteile entstehen.
naddi
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Re: Minusstunden bei Krankenschein

Beitrag von naddi »

Das sind alles durchaus berechtigte Fragen, die geklärt werden müssen.

So wie das bei dieser FW läuft, scheinen auch nur Hobbychirougen in der Chefetage zu sein.
Vor kurzem wurde ein neuer Chef an die Spitze gesetzt, der jetzt seine ganzen Neuerungen versucht unters Volk zu bringen.
Meiner Meinung nach ziemlich grenzwertig was die juristische Richtigkeit anbelangt.

Es handelt sich um eine kleine BF. Beamte fahren jetzt 70% Rettungsdienst und 30% Brandschutz.
Angestellte im Rettungsdienst haben nur noch 12 Stundenschichten. Die RTW werden oft in der Nacht dann von FW Beamten besetzt, die am Tag auf der blauen Seite waren.

Wäre diese FW eine Firma in der freien Wirtschaft, wäre diese in den letzten sechs Monaten mehrfach gegen die Wand gefahren,
vor allem was die Personalmotivierung anbelangt.

Würde mich generell mal interessieren, wie andere von ausserhalb diese Regelung sehen.
FW Beamte haben meiner Meinung nach sowieso zu wenig von ihrer Arbeit. Jahrelang auf eine offene Beförderungsstelle zu warten trotz längst erbrachter Qualifikation ist da ja nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Aber das sind ja kommualabhängige Probleme.


LG
sdh1807
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Re: Minusstunden bei Krankenschein

Beitrag von sdh1807 »

Die Besoldung der Beamten wird durch Gesetz geregelt.
Man möge mir zeigen, wo im Landesbesoldungsgesetz Bremen steht, das ein Beamter im Krankheitsfall keine Besoldung bekommt.
Wenn das gewollt wäre müsste dies gesetzlich geregelt sein.

Wie z.B.:
BBG
§ 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
Bleibt der Beamte, Richter oder Soldat ohne Genehmigung schuldhaft dem Dienst fern, so verliert er für die Zeit des Fernbleibens seine Bezüge. Dies gilt auch bei einem Fernbleiben vom Dienst für Teile eines Tages. Der Verlust der Bezüge ist festzustellen.
Wobei natürlich Krankheit kein schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst ist.

Der Dienstherr bindet seinen Beamten stärker als einen Angestellten an sich. Er kann ihn auch in seinen Grundrechten einschränken (zb. Residenzpflicht, Streikverbot), dafür alimentiert er seine Beamten amtsangemessen.
Das Alimentationsprinzip zählt zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG). Es bezeichnet die Verpflichtung des Dienstherren, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Dienstunfähigkeit und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen. Die Alimentation begründet sich aus dem Treueverhältnis des Beamten gegenüber dem Staat und soll ihm die angemessene Amtsführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten ermöglichen, die sein Amt erfordert. Der Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie soll dabei auf das Amt bezogen und angemessen sein.
Wenn jetzt jemand kommt und sagt, du kriegst bei Krankheit Minusstunden handelt er meiner Meinung nach gesetzeswidrig.
Hier würde ich mal zur Klarstellung um eine klare Aussage der bezügezahlenden Stelle bitten.
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Hauseltr
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Re: Minusstunden bei Krankenschein

Beitrag von Hauseltr »

Zitat: 1 Schicht krank = 24h Minusstunden.

Das mag ja sein, aber muss da nicht jeder Arbeitstag (Werktag) mit der normalen Durchschnitts-Arbeitzeit gegengerechnet werden?
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MK70
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Re: Minusstunden bei Krankenschein

Beitrag von MK70 »

hallo :wink:

ja, es gab/gibt den Faktor "Werktag = 10,8 Std.". Der wurde auch mal geändert, wenn ich mich recht entsinne, ich meine auf 11,2 Std. (ohne Gewähr).

Gerechnet wurde dann so:
Montag: +24 Std., -10,8 Std .
Dienstag: - 10,8 Std.
Mittwoch +24 Std., -10,8 Std.
usw.

Bei zb. 3 Tagen frei, werden die 10,8 jeweils abgezogen. Am WE rechnet man die 24 komplett als Plusstunden.

Bei Krankheit ruhen die 10,8 Std für den Abzug. Allerdings summieren sich keine Plusstunden an. Dadurch werden aber die eigentlich zu arbeitenden Plusstunden nicht gerechnet, weil nicht gearbeitet.

Bsp:
Geplant Mo, Mi, Fr, So Dienst -> 96 Stunden
10,8 x 5 = 54 Stunden.
Die 42 Stunden, die man als Plus gehabt hätte, sind somit weg.

Vielleicht ist es das was der TE meint? :wink:
VG MK 8-)
Torquemada
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Re: Minusstunden bei Krankenschein

Beitrag von Torquemada »

Bei dem Modell muss eben darauf geachtet werden, dass dem Kranken keine Nachteile entstehen. Wer krank ist, muss so gestellt werden, als hätte er in dieser Zeit z.B. Erholungsurlaub gehabt. Irgendwie muss bei der Beschreibung des TS ein Fehler sein.

Was ist denn, wenn der Feuerwehrmann z.B. nach zwei freien Tagen am Montag und Dienstag dann am Mittwochmorgen bis einschließlich Sonntag krankgeschrieben wird?
Er muss natürlich so gestellt werden, als hätte er in dieser Woche die WAZ erfüllt z.B. 40 Stunden. Denn auch die Feuerwehrleute in diesem Bundesland werden eine WAZ haben...
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MK70
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Re: Minusstunden bei Krankenschein

Beitrag von MK70 »

Torquemada hat geschrieben:Bei dem Modell muss eben darauf geachtet werden, dass dem Kranken keine Nachteile entstehen. Wer krank ist, muss so gestellt werden, als hätte er in dieser Zeit z.B. Erholungsurlaub gehabt. Irgendwie muss bei der Beschreibung des TS ein Fehler sein.
Ich denke Nachteile würden dann gänzlich ausgeräumt, wenn er die (aus meinem Bsp.) 42 Std. trotzdem bekäme, weil es ja Planstunden waren.
Was ist denn, wenn der Feuerwehrmann z.B. nach zwei freien Tagen am Montag und Dienstag dann am Mittwochmorgen bis einschließlich Sonntag krankgeschrieben wird?
Er muss natürlich so gestellt werden, als hätte er in dieser Woche die WAZ erfüllt z.B. 40 Stunden. Denn auch die Feuerwehrleute in diesem Bundesland werden eine WAZ haben...
Bei Krankheit werden für die Tage dann die 10,8 Std. nicht abgezogen, mehr passiert nicht.

Rechenbsp.:
Montag, Dienstag frei, jeweils 10,8 Std. Minus, Ab Mittwoch ruht das Zeitkonto wg Krankheit.
Der FM hat in der Woche leider keine Möglichkeit mehr, die 21,6 Std. auszugleichen.

Meiner Meinung nach, natürlich auch von vielen Kollegen, ging die Lösung des Problems in die Richtung "meiner Antwort" zu Zitat 1. "Was geplant ist, wird auch bei Krankheit so gerechnet." Aber das hat niemanden interessiert, eher kam zurück: Nicht gearbeitet, also keine Plusstunden. :(
VG MK 8-)
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