Versetzung nach Köln ab 02/2019

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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Telemichi
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von Telemichi »

Am besten nimm dir einen Anwalt, melde dich auf der Seite prot-in, dort wird dir ein guter Anwalt empfohlen. Ohne rechtlichen Beratung wird es schwierig, rede aus eigener Erfahrung.
7up
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von 7up »

Hallo!

Gegen den Vorruhestand bzw. ATZ spricht, dass ich ein beurlaubter Beamter bin. Für die Sorte von verkauften/abgeschobenen Dienern gelten diese Instrumente nicht.
Wenn ich zur Telekom zurückkehren würde und damit meine Beurlaubung aufgelöst hätte, dann würde mich die DTAG wieder zurück zu meinem aktuellen Arbeitgeber im Rahmen eines "Projektes" zuweisen.

Also Ziel wäre es über die DDU mit 64 Jahren bei erdienten 38 Jahren und bis dahin erworbenen Bezügen - ohne Versorgungsabzüge, da DDU - über die Telekom auszuscheiden. Dies muss jedoch von mir taktisch vorbereitetet und in zwei Jahren konsequent durchgezogen werden.
Gehen dürfte ich offiziell mit 65 Jahren und 11 Monaten ohne Abschlag und mit 71,75.
David688
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von David688 »

Hallo novo57,

Ist das tatsächlich so dass ich mit 35 Dienstjahre keine Abschläge bei DDU bekomme? Das würde heißen dass ich dann mit 70 % vom brutto in DDU gehen kann?
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zeerookah
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von zeerookah »

Wie man mit 63 Jahren (speziell im mittleren Dienst) noch aktiv bei der Telekom rumlaufen kann ist mir schleierhaft.
Aus meinen alten 13 köpfigen Team hat der erste nach 8 Jahren Vorruhestand mit 63 wegen Krebs das Zeitliche gesegnet.
Jomoll
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von Jomoll »

Hallo zerookaak,
was hat das denn mit dem Thema der Versetzung nach Köln jetzt zu tun ?
Es soll noch Beamte geben, die gerne arbeiten - halt nur nicht in 500 km Entfernung von der Heimat...
AndyO
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von AndyO »

Jomoll hat geschrieben: 25. Jun 2019, 19:51 Es soll noch Beamte geben, die gerne arbeiten - halt nur nicht in 500 km Entfernung von der Heimat...
TPS möchte keine zufrieden Beamten beschäftigen. Es geht um Vergrämung, da Eigenkündigung für Beamte keine Alternative ist. Somit lässt man die Mobilität wirken...
Lucy Langohr
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von Lucy Langohr »

Ich sehe das auch so wie AndyO.
Telekom WILL garkeine Beamten mehr beschäftigen - ob zufrieden oder unzugfrieden - ob gut oder schlecht.
Daher gibt es ja dieses ganze Konstrukt "zweifelhafter" Projekte möglichst in der Mitte der Republik damit eine Zuweisung dorthin für jeden schön weit ist. Vergrämung ist das richtige wort dafür.

Unterm Strich bleiben nur 2 Optionen. Einen anderen Dienstherrn suchen (BA, BAMF, Zoll oder Kommune) oder eben gehen (ob Vorruhestand oder DDU je nach Möglichkeiten).
RevNick
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von RevNick »

Hallo,
ab Oktober 2019 wird die TPS aller Voraussicht von Köln nach Brühl umziehen. Hierfür soll es sogar einen Sozialplan geben.
Wenn die Telekom alle Beamten loswerden möchten, warum wird dann ein Sozialplan bzw. ein Interessenausgleich für einen Umzug mit dem BR abgeschlossen, wobei der Standort gerade mal 20 km oder 25 Minuten Fahrzeit entfernt ist.

Die Telekom kümmert sich meiner Meinung um die (letzten) Beamten - jedenfalls wesentlich mehr als die Bahn oder Post. Das ist eine persönliche Meinung von mir...
Telemichi
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von Telemichi »

Was bringt mir ein Sozialplan wenn ich 500 km von meinem Wohnort eingesetzt werde?
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Cyber
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von Cyber »

[ ab Oktober 2019 wird die TPS aller Voraussicht von Köln nach Brühl umziehen. Hierfür soll es sogar einen Sozialplan geben.
Wenn die Telekom alle Beamten loswerden möchten, warum wird dann ein Sozialplan bzw. ein Interessenausgleich für einen Umzug mit dem BR abgeschlossen, wobei der Standort gerade mal 20 km oder 25 Minuten Fahrzeit entfernt ist.
:roll: Weil Es ein Betriebsverfassungsgesetz gibt- es gilt, wie in allen großen Unternehmen. Bei Post und Bahn natürlich auch.
RevNick
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von RevNick »

Für diesen Umzug von Köln nach Brühl bedarf es keinen Sozialplan - es ist auch nirgendwo geregelt, dass bei einem solchen Umzug ein Sozialplan erstellt werden MUSS. Und wenn die Telekom es nicht gewollt hätte, wäre ohne ihr "entgegen kommen" nicht so schnell ein Sozialplan erstellt worden, das sollte man beachten - dann würde nämlich erst viel später eine Einigungsstelle entscheiden.

Also bitte nicht wieder alles schlecht reden und so tun, als wäre die Telekom der schlechteste Arbeitgeber - natürlich erst nach Post und Bahn :D
hoern66
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von hoern66 »

HBR hat geschrieben: 18. Jun 2019, 15:04 Hallo Jomoll,

leider weiß ich noch nicht den genauen Termin wann ich tatsächlich nach Brühl muss. Aufgrund der ärztlichen Gutachten soll ja noch ein Uni-Gutachten erstellt werden. Ich bin auch dabei mich Wohnortnah zu bewerben und hoffe immer noch das ich hier eine Stelle bekomme.
Was das konkret für Tätigkeiten in Brühl sind kann ich nicht sagen. Bisher habe ich wahrscheinlich die gleichen Informationen wie du.
Hallo HBR, ich bin in einer ähnlichen Situation...was ist ein Uni-gutachten?
Jomoll
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von Jomoll »

Guten Abend,
weiß einer hier im Forum, ob für eine arbeitsmedizinische Untersuchung beim BAD die gleichen strengen Vorgaben gelten wie bei einer beamtenrechtlichen Untersuchung auf Dienstunfähigkeit ?
Was ist, wenn man Widerspruch dagegen einlegt und/oder nicht zu dieser Untersuchung geht - kann das einem zum Nachteil ausgelegt werden oder sogar ein Grund für ein Disziplinarverfahren sein oder in einem DDU-Verfahren wegen der möglichen Verhinderung der Aufklärung der Dienstunfähigkeit zum Nachteil sein und so eine Zurruhesetzung begünstigen ?

Viele fragen aber auch viele Unsicherheiten - die Schleife beginnt wieder und das schadet meiner Gesundheit.
HBR
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von HBR »

hoern66 hat geschrieben: 26. Jun 2019, 16:29
HBR hat geschrieben: 18. Jun 2019, 15:04 Hallo Jomoll,

leider weiß ich noch nicht den genauen Termin wann ich tatsächlich nach Brühl muss. Aufgrund der ärztlichen Gutachten soll ja noch ein Uni-Gutachten erstellt werden. Ich bin auch dabei mich Wohnortnah zu bewerben und hoffe immer noch das ich hier eine Stelle bekomme.
Was das konkret für Tätigkeiten in Brühl sind kann ich nicht sagen. Bisher habe ich wahrscheinlich die gleichen Informationen wie du.
Hallo HBR, ich bin in einer ähnlichen Situation...was ist ein Uni-gutachten?
Hallo hoerner66,
was ein Uni-Gutachten ist kann ich leider nicht sagen. Habe dazu auch noch keine schriftliche Einladung erhalten. Ich denke das ich da nochmals zu einem anderen Amtsarzt gehen muss.
RevNick
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Re: Versetzung nach Köln ab 02/2019

Beitrag von RevNick »

Das Unigutachten wurde von ganz schlauen aus einem Urteil von der Telekom bei einer Versetzung zur TPS Köln aufgegriffen.
Normalerweise gibt es den Begriff eines Unigutachten nicht. Wenn schon beauftragt der BAD oder Amtsarzt einen anderen und weiteren Facharzt für eine zusätzliche Begutachtung. Z. B. wenn der Amtsarzt "nur" Allgemeinmediziner ist aber ein Gutachten eines Psychiater benötigt, wird ein solcher Facharzt von dem Amtsarzt für eine weitere Untersuchung mit Ausstellungen eines Gutachtens beauftragt.
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