Postarzt Angaben im Auftrag

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Postlerin
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von Postlerin »

Siggi09 hat geschrieben: 16. Nov 2018, 14:52
Antworte doch, dass es unmöglich ist den Arzt aufzusuchen, er aber gerne zum Hausbesuch kommen kann.
[/quote]

Bei mir gibt es eine strikte Trennung zwischen Privat- und Dienst.
Postlerin
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von Postlerin »

bahnbiajotta hat geschrieben: 14. Nov 2018, 22:11
Torquemada hat geschrieben: 14. Nov 2018, 21:09
bahnbiajotta hat geschrieben: 14. Nov 2018, 21:04 In der Regel wird daher ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 123 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung erforderlich sein.
Den kann man übrigens auch als normaler Bürger beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen.
Ja, habe ich auch schon gemacht.
Was kostet der Spass?
Salvator
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von Salvator »

Was kostet der Spass?
Ich habe mal beispielhaft die Infoseite der Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts Köln verlinkt.
http://www.vg-koeln.nrw.de/aufgaben/rec ... /index.php
Hier heisst es: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Auskunft erteilen über die Höhe der Gerichtskosten..."
Salve!
bahnbiajotta
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von bahnbiajotta »

Als Gegenstandswert wurden bei mir 1.000€ genommen.

Wenn du gewinnst muss das die Behörde tragen.
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