Postarzt Angaben im Auftrag

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Postlerin
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Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von Postlerin »

Habe eine Einladung zum Postarzt erhalten. Zwecks Erstellung eines aktuellen Leistungsbildes.

Auf dem Schreiben steht etwas von "Eignung für vorgesehenen Dienstposten s.3". Einen Punkt 3 gibt es aber nirgends (nach 2.4 kommt gleich 4).

Unter 4 steht " Die Betriebsstelle wird in 2019 aufgelöst ".

Habe bei dem Bearbeiter angerufen, weil ich dem Termin verschieben wollte, da ich zur Zeit krank geschrieben bin.

Mir wurde mitgeteilt, ich müsse zwingend diesen Termin wahrnehmen und, dass kein Punkt 3 da sei, das sei normal. Man würde da ja erst nach der Untersuchung wissen, wo man mich einsetzen könne.

Mich würde interessieren, ob auch andere mit fehlender Dienstpostenangabe zum Arzt geschickt wurden und wie es dann weiterging.
bahnbiajotta
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von bahnbiajotta »

Ich würde widersprechen.
Das Bundesverwaltungsgericht verlangt konkrete Angaben wieso und was genau untersucht werden soll.
Torquemada
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von Torquemada »

So eine rechtswidrige Vorladung lässt sich nur stoppen, wenn man einen Fachmann beauftragt. Auf Einwendungen des "Opfers" reagieren die doch nur mit Drohungen.
Postlerin
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von Postlerin »

bahnbiajotta hat geschrieben: 14. Nov 2018, 15:15 Ich würde widersprechen.
Das Bundesverwaltungsgericht verlangt konkrete Angaben wieso und was genau untersucht werden soll.
Hast du das Urteil für mich?
bahnbiajotta
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von bahnbiajotta »

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.05.13 - 2 C 68.11 -


Und hier

https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... gerung.htm


wird es auch noch einmal thematisiert.


Bei der Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung handelt sich um eine gemischte dienstlich-persönliche Weisung, gegen die eine Klage keine aufschiebende Wirkung entfaltet. In der Regel wird daher ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 123 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung erforderlich sein.
Torquemada
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von Torquemada »

bahnbiajotta hat geschrieben: 14. Nov 2018, 21:04 In der Regel wird daher ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 123 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung erforderlich sein.
Den kann man übrigens auch als normaler Bürger beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen.
bahnbiajotta
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von bahnbiajotta »

Torquemada hat geschrieben: 14. Nov 2018, 21:09
bahnbiajotta hat geschrieben: 14. Nov 2018, 21:04 In der Regel wird daher ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 123 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung erforderlich sein.
Den kann man übrigens auch als normaler Bürger beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen.
Ja, habe ich auch schon gemacht.
Postlerin
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von Postlerin »

Also formlos an nächste Verwaltungsgericht? Das meinen Wohnort am nächsten ist oder das Verwaltungsgericht am zuständigen Betriebszweig der Post?
Postlerin
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von Postlerin »

Anderer Punkt - der Brief, dem der Auftrag beiliegt ist 4 Seiten lang. Gleich der zweite Satz lautet:" Die Untersuchung soll die Prüfung der Einsatzmöglichkeiten unterstützen."

Eine Seite weiter jedoch heißt es:" Den Untersuchungsanlass entnehmen Sie bittebeigefügtem Auftrag."
Torquemada
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von Torquemada »

Postlerin hat geschrieben: 15. Nov 2018, 14:31 Also formlos an nächste Verwaltungsgericht? Das meinen Wohnort am nächsten ist oder das Verwaltungsgericht am zuständigen Betriebszweig der Post?
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__52.html
Absatz 4
bahnbiajotta
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von bahnbiajotta »

Ich habe das Gericht meines DIenstortes genommen.
Postlerin
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von Postlerin »

bahnbiajotta hat geschrieben: 15. Nov 2018, 15:15 Ich habe das Gericht meines DIenstortes genommen.
Da am Dienstort keines ist, habe ich das nächstgelegene gewählt und schicke das morgen los. Hier ist die Post nämlich bereits aus Filialen und Briefkästen abgeholt.

Nochmals Danke für deine Hilfe.

Ist das eigentlich korrekt, dass ich trotz Krankschreibung zum Postarzt muß und man mich den Termin nicht verschieben lässt?
bahnbiajotta
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von bahnbiajotta »

Da die Anordnung von dir angegriffen wird und du sie als rechtswidrig ansiehst, und sie es wohl auch ist, brauchst du dir darum keine Gedanken machen.
Wann soll denn der Termin sein?
Postlerin
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von Postlerin »

Termin ist Ende nächster Woche.

Ich mach mir schon Gedanken... :-) zumal laut Aufforderung ich Dinge mitbringen soll, die eigentlich seit Jahren in meinen Akten drin sind. So irritiert mich, dass man die Schwerbehindertenunterlagen haben will, obwohl davon bereits seit 10 Jahren alles in den Akten sein muss.

Und Ärzte für irgendwelche Unterlagen abklappern ist eh nicht drin. Linke Hand ist bis Ellenbogen eingetütet und rechts fängt an zu zicken.

Wie ist das eigentlich mit Fahrtkosten? Meine Fahrerin kann am Termin nicht. Bus und Bahn ist schwierig. Hmm und Taxi wäre teuer.
Siggi09
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Re: Postarzt Angaben im Auftrag

Beitrag von Siggi09 »

Postlerin hat geschrieben: 16. Nov 2018, 10:44 Wie ist das eigentlich mit Fahrtkosten? Meine Fahrerin kann am Termin nicht. Bus und Bahn ist schwierig. Hmm und Taxi wäre teuer.
Antworte doch, dass es unmöglich ist den Arzt aufzusuchen, er aber gerne zum Hausbesuch kommen kann.
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