Reaktivierung Telekom

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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Telekommiker
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Reaktivierung Telekom

Beitrag von Telekommiker »

Hat jemand Erfahrungen mit einem Antrag auf Reaktivierung bei der Telekom ?

Der Antrag kann ja vermutlich frühestens zwei Jahre nach Zurruhesetzung gestellt werden - vermutlich
dann bei der BAnst PT - und wie lange dauert ein solches Verfahren von der ursprünglichen Beantragung
über die Untersuchung beim Amtsarzt bis zur möglichen Reaktivierung ?

Wie verhält sich die T bzw. in dem Fall die BAnst PT überhaupt, wenn ein Beamter aus dem Vorruhestand
freiwillig zurück möchte - wahrscheinlich kommt das ja nicht so oft vor ?
Wird der Antrag vielleicht sogar erst einmal ohne Gründe abgelehnt bzw. die mögliche Reaktivierung so
hinausgezogen, weil faktisch die T keine Beamten mehr zurückhaben möchte und welche Gründe gibt es
bei einer gesundheitlichen Eignung gegen eine Reaktivierung ?

Ab wann erfolgt dann die tatsächliche Reaktivierung (z. B. rückwirkend ab Antrag) bzw. bestimmt dann
die T ob und wann die Reaktivierung mit "normaler" Besoldung wieder durchgeführt wird ?
Erfolgt dann auch eine erneute Ernennung mit Urkunde, Dienstausweis usw. - der Beamte ist ja auch mit
der Zurruhesetzung mit Urkunde "verabschiedet" worden ?
blink182
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Re: Reaktivierung Telekom

Beitrag von blink182 »

Ich habe bisher noch von niemandem gehört, der reaktiviert wurde - das gilt für Post und Telekom. Nicht gegen ihren Willen...und die Beamten, die wieder in den Dienst wollen, müssen i.d.R. Klage einreichen. Keine Ahnung, ob das jemals Erfolg hatte...

In diesem Forum wird bzgl. Reaktivierungen schon mal gerne viel Wind gemacht, aber wenn man dann nachhakt, kommt meistens nix mehr. Du kannst also davon ausgehen, dass hier auch niemand einen reaktivierten Beamten von Post oder Telekom kennt.
Gruß
blink182
Telekommiker
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Re: Reaktivierung Telekom

Beitrag von Telekommiker »

Hallo,
ich werde von der Kollegin berichten, ob und wie der Antrag auf Reaktivierung abschließend bearbeitet wurde...
Normalerweise muss die T ja bei einer Reaktivierung einen Verwaltungsakt durchführen - bei einer Ablehnung
diesen mittels Bescheid auch durchführen und begründen...

Schade das hier keine Erfahrungen berichtet werden...ist wahrscheinlich nur was für Spezies...
Torquemada
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Re: Reaktivierung Telekom

Beitrag von Torquemada »

Telekommiker hat geschrieben: 17. Feb 2018, 09:32

Wie verhält sich die T bzw. in dem Fall die BAnst PT überhaupt, wenn ein Beamter aus dem Vorruhestand
freiwillig zurück möchte - wahrscheinlich kommt das ja nicht so oft vor ?
Verstehst du darunter Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit pensioniert wurden? Beim Begriff "Vorruhestand" denke ich zuerst an die Kollegen, die die 55er-Regelung gezogen haben.
Telekommiker
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Re: Reaktivierung Telekom

Beitrag von Telekommiker »

Hallo Torquemada,

ja - also wegen Dienstunfähigkeit (zwangs)-pensioniert...

Vom Gesetz bzw. nach den Vorgaben der Richtlinien soll/muss nach zwei Jahren eine Überprüfung der Reaktivierung vom DH aus erfolgen - das ist aber wohl nur eher theoretischer Natur. Wenn die T einen wegen Dienstunfähig pensioniert, wird es wohl immer einen Grund geben, diese Überprüfung nicht durchzuführen - auch weil dies keiner kontrolliert !
Linus
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Re: Reaktivierung Telekom

Beitrag von Linus »

Hallo Telekommiker,

also zumindest das kann ich Dir beantworten.

Denn ich wurde nach 2 Jahren angeschrieben, um mich einer erneuten Untersuchung zu stellen.

Und ich musste entsprechende Atteste/Arztberichte vorlegen, die meine weitere Dienstunfähigkeit bestätigten.

Was ich Dir zu der eingangs gestellten Frage sagen kann ist auch nur sehr vage, denn ich weiß, dass wir mal einen Kollegen hatten, der in DDU war und reaktiviert werden wollte und auch wurde, das ist allerdings schon SEHR lange her.

Und WENN man einen Antrag auf Reaktivierung stellt, die dann auch durchgeführt wird, dann auch rückwirkend.
Irgendwo hier im Forum hatte da jemand mal berichtet, dass bei Wiederherstellung der Dienstfähigkeit, auch das Datum dieser Feststellung gilt, wenn es zu Verzögerungen kommen sollte.

Da müsstest Du Dir aber leider mal die älteren Beiträge durchlesen, denn wann das hier eingestellt wurde, weiß ich nicht mehr genau.
Telekommiker
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Re: Reaktivierung Telekom

Beitrag von Telekommiker »

Hallo Linus,

ich glaube der Antrag wurde Ende Mai 2017 gestellt...dann erst einmal von der BAnst PT abgewiesen - der ursprüngliche Antrag wurde aber mit Eingangsbestätigung vermerkt...glaube ich jedenfalls.
Dann ein paar Monate später der Auftrag an den AA und die Untersuchung war erst nach 7 Monaten - kann eigentlich ja nicht sein, also eine solche Verzögerung...
Ich kann mir aber jetzt nicht vorstellen, dass eine Reaktivierung z. B. im April 2018 rückwirkend für Mai 2017 durchgeführt wird.

Untersuchung ist durch, die BAnst PT hat eine Dienstfähigkeit gesehen - aber die T entscheidet ja unabhängig von sich aus. Und wenn die T nicht will, dann wird ggf. auch ein Grund vorgeschoben - der muss dann aber auch gerichtsfest sein, denn eine Reaktivierung kann nur mit einem zwingenden dienstlichen Grund abgelehnt werden !
Linus
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Re: Reaktivierung Telekom

Beitrag von Linus »

Hallo Telekommiker,

habe gesucht, und etwas gefunden in diesem Forum

viewtopic.php?p=20562#p20562

Also ab WANN genau dann reaktiviert werden würde kann ich Dir nicht genau sagen. Die Dienstfähigkeit müsste sicher festgestellt werden und DAS Datum dürfte zumindest auch rückwirkend gelten.

Werden die Untersuchungstermine herausgezögert, würde ich entsprechende Atteste meiner Ärzte besorgen, die meine wieder hergestellte Dienstfähigkeit nachweisen.

Liegen diese dann vor, kann man sich sicher darauf berufen, am besten kann das wohl ein Anwalt beantworten.

Wichtig ist es, dass das Krankheitsbild, welches zur DDU geführt hat, nicht mehr vorhanden sein darf.

Auch diese zwingenden dienstlichen Gründe wurden von den Gerichten schon „zerpflückt“.
Torquemada
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Re: Reaktivierung Telekom

Beitrag von Torquemada »

Linus hat geschrieben: 23. Feb 2018, 14:07 ................... am besten kann das wohl ein Anwalt beantworten.
Richtig. Der berät und kann auch wegen Untätigkeit etwas unternehmen. Deshalb: Rechtsberatung durch die, die dafür da sind.
Telekommiker
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Re: Reaktivierung Telekom

Beitrag von Telekommiker »

Es soll ja keine Rechtsberatung erfolgen sondern hier sollen Erfahrungen mitgeteilt werden...so wie es Linus gemacht hat - vielen Dank dafür.

Das man/frau zum Anwalt gehen kann, ist schon klar. Diese Kommentare kann man sich auch sparen, denn dann kann man hier bei jedem Beitrag einfach sagen, geh doch zum Anwalt. Vielleicht steht aber vor einer Eskalation durch einen Anwalt aber vorher mal eine Diskussion und das Sammeln von Erfahrungswerten und Informationen im Vordergrund.


@ Torquemada
Vielen Dank für deinen Tipp. Aber auch wenn Du Admin bist, muss ich mal folgendes hier loswerden - ich hoffe es wird nicht mal wieder zensiert:
Wenn Du hier schon schreibst, dass Du jetzt bei meinem Thema "Reaktivierung Telekom" und dem Hinweis Vorruhestand an die 55-er-Regelung denkst, finde ich das schon sehr gewagt. Hier wird doch eindeutig nur von einer Reaktivierung geschrieben und das nicht nur im Text sondern auch in der Überschrift. Da frage ich mich immer wieder mal, ob hier nicht einfach nur das Kontra geschrieben wird und man sich nicht mit dem Thema auseinandersetzt. Mir war bis heute auch nicht bekannt und bewusst, dass einer aus der 55-er-Regelung reaktiviert werden kann - das wäre meiner Meinung nach auch rechtlich nicht möglich...

Und wenn Du dann noch den Hinweis gibst, dass Rechtsberatung durch die erfolgen soll, die dafür da sind, kannst Du diesen "Laden" eigentlich sofort schließen. Dann kann im Zweifelsfall alles mit diesem Hinweis abgebügelt werden. Hier sind aber viele Betroffene, die sich einfach informieren wollen und auch aus den bisherigen Erfahrungen von anderen Betroffenen was mitnehmen wollen und können. Und man kann auch nicht einfach wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennen, denn erstens macht das die RS-Versicherung nicht lange mit und zweitens wird es dann richtig teuer bei einer rechtlichen Vertretung, die nicht nach dem (ersten) Rechtsberatungsgespräch zu Ende ist...

Vielen Dank
Telekommiker
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Re: Reaktivierung Telekom

Beitrag von Telekommiker »

Torquemada hat geschrieben: 23. Feb 2018, 14:18
Linus hat geschrieben: 23. Feb 2018, 14:07 ................... am besten kann das wohl ein Anwalt beantworten.
Richtig. Der berät und kann auch wegen Untätigkeit etwas unternehmen. Deshalb: Rechtsberatung durch die, die dafür da sind.

Hier ist es sehr sehr schwierig eine Einschätzung von einem Anwalt zu erhalten. Es gibt wenige bis keine Vergleichsfälle und im § 46 BBG ist dazu wenig geregelt. Auch die Zitierungen der Gesetze sagen nicht, wann der Zeitpunkt der Reaktivierung ist. Bei einer Reaktivierung gilt das vorheriges Beamtenverhältnis kraft Gesetz als fortgesetzt und es bedarf keiner erneuten Ernennung mehr.
In den Zitierungen des § 46 Abs. 2 Satz 2 heißt es, dass:
"Die Feststellung der Dienstfähigkeit kann der Beamte durch das Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung belegen, die er nach Abs. 7 Satz 2 verlangen kann, wenn er die Stellung eines Antrages nach Abs. 5 beabsichtigt."

Daraus würde ich jetzt schließen, dass mit Erstellung des Gutachtens (spätestens mit Bekanntwerden beim DH) und deren Feststellung der Dienstfähigkeit die Reaktivierung vollzogen ist und der Antragsteller wieder im aktiven Dienst ist bzw. das Beamtenverhältnis als fortgesetzt gilt !

Falls jetzt der DH die Beantragung auf Reaktivierung ablehnen würde, hier müssen zwingende dienstliche Gründe vorhanden sein, vgl. Urteil BVerwG vom 25.06.2009 mit Az. 2 C 68/08, kann man dann zum Anwalt gehen und mit diesem den Widerspruch (der konnte auch ohne RA formuliert werden) und die Klage einreichen.
Das ist auch, was ich vorher sagt, man kann nicht immer wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt laufen und so auch viel Geld vernichten...
Telekommiker
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Re: Reaktivierung Telekom

Beitrag von Telekommiker »

Hallo,

nachdem ich die Informationen zum § 46 BBG bekommen habe, habe ich sofort mal im BBG nachgelesen bzw. auch im Netz nachgeforscht. Da solche Informationen gefunden wurden, bekam ich den Tipp, mir einen Gesetzestext mit Kommentar zum BBG zu besorgen. Das habe ich dann mal gemacht und in diesen Kommentaren zu den jeweiligen Gesetzen kann man meine gestrigen Ausführungen nachlesen. Also ich kann nur jedem empfehlen, sich nicht nur die reinen Gesetze zuzulegen sondern diese immer mit den Kommentaren - die sind da zwar ein wenig teuer, aber das bringt wesentlich mehr. Und der reine Gesetzestext braucht man sich eigentlich nicht zu kaufen, den kann man ja auch mittlerweile im Netz nachlesen...es sei denn, dieser wird z. b. für eine Schulung oder Weiterbildung gebraucht.

Allen hier ein schönes und sonniges Wochenende
Telekommiker
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Re: Reaktivierung Telekom

Beitrag von Telekommiker »

Der Beamte ist reaktiviert worden und es wird für ihn jetzt ein Arbeitsplatz gesucht...
Erst einmal zur Mutter zurück - dann wird aller Voraussicht eine Zuweisung erfolgen - man will es einem ja nicht gemütlich machen und keinen zufriedenen Mitarbeiter haben !
Linus
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Re: Reaktivierung Telekom

Beitrag von Linus »

Danke für die Info !
Telekommiker
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Re: Reaktivierung Telekom

Beitrag von Telekommiker »

Hallo Linus,
aber bitte doch...

Wenn ich was genaueres weiß, kann ich gerne mal eine detaillierte Info geben - aber dann nur per PN...
Ist mir nämlich auch zu blöd hier, für einige User Informationen bereits zu stellen - die dann gerne genommen
werden - aber am nächsten Tag wird man wird als Troll abgestempelt...

Wer was über eine Reaktivierung bei der T wissen will, kann sich ja gerne an dibedupp werden - der ist doch
der Spezi bei Angelegenheiten der Telekom !
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