Abordnung endet

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Siggi09
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Re: Abordnung endet

Beitrag von Siggi09 »

Sabinet.37 hat geschrieben: 16. Jan 2018, 15:42 war 5 Jahre zum Jobcenter abgeordnet und jetzt hier bei der BDBOS schon 4 Jahre , hat mich noch keiner zur Versetzung gedrängt
Das war früher. Zumindest wird es heute so vermittelt (incl. Wechselanreize), dass die Abordnung das Ziel der Versetzung hat und i.d.R. 6 Monate dauert. Eine Verlängerung der Abordnung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Bei Wechsel zum BAMF wurde es genau so gemacht.
Sabinet.37
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Re: Abordnung endet

Beitrag von Sabinet.37 »

Dann brauchst du ja nicht lange überlegen ob du in den engagierten Ruhestand gehst :P
AndyO
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Re: Abordnung endet

Beitrag von AndyO »

Siggi09 hat geschrieben: 16. Jan 2018, 17:06 Das war früher. Zumindest wird es heute so vermittelt (incl. Wechselanreize), dass die Abordnung das Ziel der Versetzung hat und i.d.R. 6 Monate dauert. Eine Verlängerung der Abordnung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Bei Wechsel zum BAMF wurde es genau so gemacht.
Meine derzeitige Erfahrung ist, dass es davon abhängt, wie die Rahmenbedingungen sind. Einer meiner Kollegen bei Netze hat gesagt bekommen: "Netze sperrt alle, selbst die Sekretärinnen, gegen Abordnung und 55er (Letzters vorläufig bis 2023)". Er kommt nur mit DDU oder Versetzung raus. Das ganze unter Standortverlagerung.
Ein Kollege bei T-Systemes (da läuft ja der Abbau von 5000 Köpfen) konnte in Key-Funktion innerhalb von 6 Wochen in Abordnung. D.h. der Arbeitgeber entscheidet, wo er den maximal möglichen Wert des Beschäftigten sieht und ob er gerne Personal los werden möchte. Alles andere ist drumherum Geplänkel. Zumindest Stand heute. Wenn TPS mal nicht mehr ist, hängen die Aufgaben in der Luft. Aber auch andere Behörden ordnen innerhalb ihrer Regelstrukturen ab.
Metro
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Re: Abordnung endet

Beitrag von Metro »

Sabinet.37 hat geschrieben: 16. Jan 2018, 09:36 ich weiß nicht wo ich die "Glückliche" bin wenn ich unter der Mindestpension liege (lt. Versorgungsauskunft) .
Yogini hat geschrieben: 17. Jan 2018, 00:03 Wie kann man unter der Mindestpension liegen?
Das würde mich auch interessieren. Dachte immer, drunter geht nicht, denn sobald die 5 Jahre voll sind, gibt es die Mindestpension, auch wenn das "erdiente" Ruhegehalt drunterliegt?
AndyO
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Re: Abordnung endet

Beitrag von AndyO »

Metro hat geschrieben: 17. Jan 2018, 07:42 Das würde mich auch interessieren. Dachte immer, drunter geht nicht, denn sobald die 5 Jahre voll sind, gibt es die Mindestpension, auch wenn das "erdiente" Ruhegehalt drunterliegt?
Zitat: Mindestversorgung nach dem Beamtenversorgungsrecht

Wegen des Alimentationscharakters der Beamtenversorgung gibt es dort – im Gegensatz zur Rentenversicherung, aber in Entsprechung der sog. Sozialen Grundsicherung im Alter – eine Mindestversorgung. Sie beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Amtsbezogene Mindestversorgung) oder – wenn es für die Beamtin bzw. den Beamten günstiger ist – 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zzgl. 30,68 Euro (Amtsunabhängige Mindestversorgung). Inzwischen ist die Mindestversorgung aber längst nicht mehr in allen Fällen garantiert. Bleibt eine Beamtin bzw. ein Beamter allein wegen langer Freistellungszeiten (Teilzeit oder Beurlaubung) hinter der Mindestversorgung zurück, wird nur noch das „erdiente" Ruhegehalt gezahlt, sofern sie nicht wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden. Längere Freistellungszeiten (Teilzeit und Beurlaubungen) vor dem 1. 7. 1997 bleiben unberücksichtigt.

http://www.beamtenversorgungsrecht.de/m ... gungsrecht

Scheint es also zu geben...
Metro
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Re: Abordnung endet

Beitrag von Metro »

Und ich dachte immer, das Dings heißt gerade deshalb Mindestpension, weil es (ab Erfüllen der 5 Vollzeit-Jahre) weniger als diesen Betrag unter keinen Umständen gibt...

Hab gerade in einem anderen Forum einen Beitrag aus dem Jahr 2017 gefunden, der besagt, dass es eine solche Regelung vom 01.07.1997 bis 24.03.2010 in § 14 Abs. 4 Satz 4 BeamtVG gab: "Bleibt ein Beamter allein wegen langer Freistellungszeiten (§ 5 Abs. 1 Satz 2) mit seinem erdienten Ruhegehalt hinter der Mindestversorgung nach Satz 1 oder 2 zurück, wird nur das erdiente Ruhegehalt gezahlt."

Das aktuelle BeamtVG scheint aber keine derartige Kürzungs-Regelung wegen längerer Teilzeit vorzusehen (oder ich hab sie beim Überfliegen übersehen).
Zuletzt geändert von Metro am 17. Jan 2018, 09:16, insgesamt 2-mal geändert.
Sabinet.37
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Re: Abordnung endet

Beitrag von Sabinet.37 »

Genau, habe 3 Kinder war 4 Jahre zu Hause und lange Teilzeit dann liegt man unter der Mindestpension :roll:
Metro
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Re: Abordnung endet

Beitrag von Metro »

Sabinet.37 hat geschrieben: 17. Jan 2018, 09:06 Genau, habe 3 Kinder war 4 Jahre zu Hause und lange Teilzeit dann liegt man unter der Mindestpension :roll:
Dann liegt das erdiente Ruhegehalt unter der Mindestpension - so weit verstehe ich das. Nach meinem Verständnis wird in diesem Fall aber exakt die Mindestpension ausgezahlt - weil sie eben das Mindeste ist, was der Beamte bekommen soll (Alimentationsprinzip, Grundversorgung) - und weil diese Zahlung für den Beamten in diesem Fall günstiger ist, als wenn er nur das erdiente Ruhegehalt bekäme. Genau dafür ist die Mindestpension doch da (dachte ich bisher)...
Torquemada
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Re: Abordnung endet

Beitrag von Torquemada »

Ein Beamter der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, bekommt "mindestens" die oben mehrfach korrekt genannte Versorgung. Ich empfehle ohnehin, dass Sabine sich aus Gründen der Überprüfung ihrer Altersversorgung eine Versorgungsauskunft zukommen lässt. Dann weiss sie, wie sich Kindererziehung etc. ausgewirkt haben und mit was sie real rechnen kann.
Sabinet.37
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Re: Abordnung endet

Beitrag von Sabinet.37 »

Versorgungsauskunft habe ich erst erhalten. Deshalb komme ich ja zu dieser Aussage.
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Re: Abordnung endet

Beitrag von Sabinet.37 »

die Kindererziehungszeiten habe ich damals meinem Mann übertragen, weil es noch keine Verfügung gab ob es auf die Beamten übertragen wird. Daher hat mir meine Schwester, die bei der BFA arbeitet. gesagt das ich es auf meinen Mann übertragen lassen soll, bevor es verloren geht.
Torquemada
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Re: Abordnung endet

Beitrag von Torquemada »

Sabinet.37 hat geschrieben: 17. Jan 2018, 12:19 die Kindererziehungszeiten habe ich damals meinem Mann übertragen, weil es noch keine Verfügung gab ob es auf die Beamten übertragen wird.
Wird ja immer interessanter.
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Re: Abordnung endet

Beitrag von Sabinet.37 »

tja bin ebend ein Sonderfall. Bei der Versorgungsinformation waren aber die KEZ aber dabei (sie wussten wohl nicht das die meinem Mann gutschrieben wurden).
AndyO
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Re: Abordnung endet

Beitrag von AndyO »

Metro hat geschrieben: 17. Jan 2018, 09:04 Und ich dachte immer, das Dings heißt gerade deshalb Mindestpension, weil es (ab Erfüllen der 5 Vollzeit-Jahre) weniger als diesen Betrag unter keinen Umständen gibt...
Teilzeit soll abgestraft werden. Ist doch bei den Diskussionen um die Solidaritätsrente genauso. Nach 5 Jahren Vollzeit bekommst du die Mindestpension. Nach 5 Jahren Vollzeit und 10 Jahren Teilzeit nicht mehr. Wer sich Teilzeit leisten kann, braucht wohl keine volle Rente/Pension. Für mich in einem neoliberalen Umfeld ganz logisch. Geregelt unter Regierungsbeteiligung der SPD, die sich über Wählerschwund wundert...:sad:
Torquemada
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Re: Abordnung endet

Beitrag von Torquemada »

Du darfst aber nicht vergessen, dass die Regelungen von der Telekom weidlich ausgenutzt wurden, um Teilzeitmamis des BF-Dienstes loszuwerden. Da wuchtete der Horst/Karl/Fritz für dickes Geld "beim Daimler oder Bosch" und den Kolleginnen wurde der ganze Standort wohnortnah aufgelöst. Folglich war die Psycho-DDU ein bequemes Ruhekissen....
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