Dienstliche WEisung - kann mir jemand helfen?

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Foxi
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Dienstliche WEisung - kann mir jemand helfen?

Beitrag von Foxi »

Hallo zusammen,

ich stecke in einem ziemlichen Dilemma. Zuerst mal kurz vorab: Ich habe heute ein Schreiben bekommen, eine dienstliche Weisung, wo mir auf Seite 2, wenn ich dem nicht nachkomme, mit einem Disziplinarverfahren gedroht wird. Ich zitiere: "Wir erteilen Ihnen hiermit die dienstliche Weisung, uns bis spätestens 11.01.2018 die von Ihnen ausgewählte Fachklinik mitzuteilen und eine Kopie der Zusage der von Ihnen ausgewählten Fachklinik an folgende Adresse zuzusenden"

Nun die Geschichte dahinter: Im April bi ich bei der BAMF angefangen, dieses habe ich nur einen Monat ausgehalten, dann bin ich heulend von dannen gezogen. Ja ist so. Es fing an mit einem Choleriker, der mich zusammengestaucht hat. Ich habe den Druck dort nicht ausgehalten, und seitdem bin ich krankgeschrieben. An meinen alten Arbeitsplatz darf ich nicht zurück, sondern soll jetzt die Kinderlandverschickung mitmachen, obwohl ich Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt habe. Es half nichts. Das halte ich seelisch nicht ddurch. Deshalb bin ich immer noch krank geschrieben.

Am 30.11 war ich nun beim BAD und der Arzt hält mich für voll arbeitsfähig, und empfahl mir 2 Kliniken. Das dies als Befehl anzusehen war, war mir in dem Augenblick nicht klar. Und hier kommt mein großer Fehler: Am 11. Dezember erhielt ich ein Schreiben, welches ich schlicht und einfach übersah. Dort wurde ich aufgefordert, diese Maßnahmen zu beantragen. (mit Arzt in Verbindung setzen usw., Maßnahme beantragen, blabla...). WEil ich das Schreiben zu der Zeit nicht gesehen habe, habe ich also keine von diesen Maßnahmen beantragt. Und heute kommt das andere Schreiben mit dem oben zitierten Wortlaut. Ich habe eine komissarische Vorgesetzte, die ich sofort angerufen habe, und die mich auch sonst in allen Angelegenheiten unterstützt, selbst bei meiner DDU. Sie war selbst schockiert von dem Schreiben.

Ich möchte nun nichts riskieren und frage mich gerade, was ich am besten mache (dvavon abgesehen, dass ich mit der PostbeamtenKK alles beantragen muss usw.. Klinik informieren usw). Sollte ich am besten die Stelle dort anrufen, und versuchen, das zu klären? Ich werde wohl kaum bis zum 11. eine Zusage einer Klinik bekommen. :oops: Hat jemand von Euch einen Tip für mich? Oder ist das ganze nicht so heiß, wie es sich anhört und ich kann die Kohlen noch aus dem Feuer holen? Ich habe gerade fürchterliche Angst, und bin sonst immer jemand, der sehr gewissenhaft alles getan hat, was der Arbeitgeber forderte. Meine Vorgesetzte wurde immer über alles informiert usw. Nur das eben habe ich übersehen und ich möchte jetzt alles richtig machen. Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich, auch damit ich von meiner Panik runterkomme.

Liebe Grüße
Torquemada
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Re: Dienstliche WEisung - kann mir jemand helfen?

Beitrag von Torquemada »

Nimm dir einen Fachanwalt, der den Schriftverkehr für dich regelt.
Foxi
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Re: Dienstliche WEisung - kann mir jemand helfen?

Beitrag von Foxi »

OK, nachdem mir gerade die Rechtsschutz gekündigt wurde, weil ich einen aktuellen Fall hatte, werde ich mir das vermutlich nicht leisten können. Allerdings habe ich über Verdi die Möglichkeit. Das wäre wohl besser als nix, oder?
Foxi
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Re: Dienstliche WEisung - kann mir jemand helfen?

Beitrag von Foxi »

Danke, dann werde ich es zunächst auf diesem Weg probieren. Vielleicht mach ich mir auch gerade zu viel Sorgen und es klärt sich alles auf.
Telekommi
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Re: Dienstliche WEisung - kann mir jemand helfen?

Beitrag von Telekommi »

Foxi hat geschrieben: 5. Jan 2018, 21:00 nachdem mir gerade die Rechtsschutz gekündigt wurde, weil ich einen aktuellen Fall hatte, werde ich mir das vermutlich nicht leisten können.
Das finde ich von denen immer klasse. Mir geht es genau so.
Ich habe vor zwei Jahren ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt gehabt, wollte das eigentlich selbst bezahlen. Er meinte dann, wenn ich Rechtschutz habe, geht dies auch über die.
Dann hatte ich vor einem Jahr einen Termin wegen der verspäteten Beförderung. Der Anwalt hat daraufhin zwei Briefe geschrieben und sonst nix.
Jetzt hat mir meine Versicherung fristgerecht gekündigt wegen der Anzahl der Schadenfälle.
Klasse....
Friedemann Hermann
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Re: Dienstliche WEisung - kann mir jemand helfen?

Beitrag von Friedemann Hermann »

Mein Vorschlag : Im Internet reschaschieren, welche Kliniken in Frage kommen ?
Die Krankenkasse anrufen, die Klinik anrufen und nach einen frühesten Termin fragen.
Kollegialer Gruß
Friedemann Hermann
Torquemada
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Re: Dienstliche WEisung - kann mir jemand helfen?

Beitrag von Torquemada »

Telekommi hat geschrieben: 6. Jan 2018, 00:22
Foxi hat geschrieben: 5. Jan 2018, 21:00 nachdem mir gerade die Rechtsschutz gekündigt wurde, weil ich einen aktuellen Fall hatte, werde ich mir das vermutlich nicht leisten können.
Das finde ich von denen immer klasse. Mir geht es genau so.
Ich habe vor zwei Jahren ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt gehabt, wollte das eigentlich selbst bezahlen. Er meinte dann, wenn ich Rechtschutz habe, geht dies auch über die.
Dann hatte ich vor einem Jahr einen Termin wegen der verspäteten Beförderung. Der Anwalt hat daraufhin zwei Briefe geschrieben und sonst nix.
Jetzt hat mir meine Versicherung fristgerecht gekündigt wegen der Anzahl der Schadenfälle.
Klasse....
Wenn du verheiratest bist oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebst, schließt dein Partner/Partnerin einfach eine Versicherung ab.
Siggi09
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Re: Dienstliche WEisung - kann mir jemand helfen?

Beitrag von Siggi09 »

Foxi hat geschrieben: 5. Jan 2018, 20:42 Am 30.11 war ich nun beim BAD und der Arzt hält mich für voll arbeitsfähig, und empfahl mir 2 Kliniken.
Was sagt denn DEIN Arzt dazu?

Ich würde die Schreiben mit zum Arzt nehmen und mit dem beraten was zu tun ist. Ist ja die Frage, ob man überhaupt in eine Klinik gehen MUSS!? Ggf. die PBeaKK anrufen/anschreiben (ich weiß nicht, was da formal einzuhalten ist) und ggf. mit den Kliniken Kontakt aufnehmen und anfragen ab wann dort Plätze frei sind (und sich dies schriftlich bestätigen lassen).

Was das Schreiben angeht: Man kann nichts von Dir verlangen was es (noch) nicht gibt. Wenn bei dem Schreiben vom 11.12 keine Frist gesetzt war, bis wann was zu tun ist, brauchst Du Dich nicht unter Druck setzen lassen. Man kann auch antworten, dass man dabei ist, es aber einfach noch kein Ergebnis gibt. Wenn Du bereits eine der beiden Kliniken ins Auge gefasst hast, kannst Du ja auch antworten welche das ist, dass Du aber noch keine Zusage bekommen hast und diese nach Erhalt natürlich sofort nachreichen wirst.

Ob ich "zugeben" würde, das eine Schreiben übersehen zu haben, weiß ich nicht. Man muss sich ja nicht selbst belasten und die zeitlichen Erwartungen sind auch unter Beachtung der Feiertage recht heftig. Ich würde jedoch schriftlich reagieren und nicht nur anrufen, damit man der Weisung nachweislich nachgekommen ist. Wer weiß, was man da sonst noch draus macht.

Alles meine unmaßgebliche Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Torquemada
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Re: Dienstliche WEisung - kann mir jemand helfen?

Beitrag von Torquemada »

Siggi09 hat geschrieben: 6. Jan 2018, 16:09
Foxi hat geschrieben: 5. Jan 2018, 20:42 Am 30.11 war ich nun beim BAD und der Arzt hält mich für voll arbeitsfähig, und empfahl mir 2 Kliniken.
Was sagt denn DEIN Arzt dazu?

Ich würde die Schreiben mit zum Arzt nehmen und mit dem beraten was zu tun ist. Ist ja die Frage, ob man überhaupt in eine Klinik gehen MUSS!? Ggf. die PBeaKK anrufen/anschreiben (ich weiß nicht, was da formal einzuhalten ist) und ggf. mit den Kliniken Kontakt aufnehmen und anfragen ab wann dort Plätze frei sind (und sich dies schriftlich bestätigen lassen).

Was das Schreiben angeht: Man kann nichts von Dir verlangen was es (noch) nicht gibt. Wenn bei dem Schreiben vom 11.12 keine Frist gesetzt war, bis wann was zu tun ist, brauchst Du Dich nicht unter Druck setzen lassen. Man kann auch antworten, dass man dabei ist, es aber einfach noch kein Ergebnis gibt. Wenn Du bereits eine der beiden Kliniken ins Auge gefasst hast, kannst Du ja auch antworten welche das ist, dass Du aber noch keine Zusage bekommen hast und diese nach Erhalt natürlich sofort nachreichen wirst.
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Ob ich "zugeben" würde, das eine Schreiben übersehen zu haben, weiß ich nicht. Man muss sich ja nicht selbst belasten und die zeitlichen Erwartungen sind auch unter Beachtung der Feiertage recht heftig. Ich würde jedoch schriftlich reagieren und nicht nur anrufen, damit man der Weisung nachweislich nachgekommen ist. Wer weiß, was man da sonst noch draus macht.

Alles meine unmaßgebliche Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Erster Grundsatz im Leben: nicht gleich soviel (z.B. mit temporären Behelfschefs) quatschen.

1. Ist denn das Schreiben vom Dezember denn überhaupt nachweislich zugegangen?

2. Dein Arzt bespricht das sicher mit dir. Psychodruck durch den drohenden Dienstherrn. Stellt er ein Attest aus?

3.Attest z.B., dass bei deinem psychischen Zustand eine ambulante Therapie zielführender wäre. Das schickst du der Telekom.
Torquemada
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Re: Dienstliche WEisung - kann mir jemand helfen?

Beitrag von Torquemada »

Da das "Opfer" krankgeschrieben ist und zudem offenbar eine erhebliche psychische Belastung vorliegt (soll zielgerichtet in die Fremde abgeschoben werden) gehört das alles in die Betreuung des Arztes. Es ist ja nicht einmal klar, ob das "Opfer" überhaupt aufgrund seines Gesundheitszustandes Briefe des Dienstherrn verstehen und Aktionen einleiten kann.
Telekommiker
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Re: Dienstliche WEisung - kann mir jemand helfen?

Beitrag von Telekommiker »

Leider ist es so, dass den Dienstherrn es nicht interessiert, ob jemand durch eine psychische Belastung bzw. Erkrankung ein Schreiben versteht - wäre ja
auch zu einfach, wenn ich mich mit dem Grund des Nichtverstehens dann schadlos halten könnte.

Mein Vorschlag wäre:
Such Dir eine für dich passende Klinik aus. Es kann auch z. b. eine Tagesklinik in deiner Nähe sein, die Du täglich von morgens bis nachmittags "besuchst".
Dann beantrage die Kostenübernahme bei der Krankenkasse - denn hier muss zuerst immer die KK die Genehmigung geben. Wenn Du in der Beantragung
die Klinik sofort angibst, dann wird diese in der Regel auch genehmigt - im Idealfall gibt es mit der Klinik eine Kostenübernahme-Vereinbarung mit der KK:
Teile dann deinem Dienstherrn mit, dass Du eine Klinik ausgesucht hast und noch auf die Kostenübernahme der KK gewartet wird.

Verlass Dich bitte nicht auf solche gewagten Hinweise, dass in einem Anschreiben des Dienstherrn per Einschreiben nichts drin gewesen wäre. Das ist nämlich
totaler Humbug. Wenn der Dienstherr was per Einschreiben versendet, ist auch das notwendige Schreiben drin. Denn wenn Du das Schreiben (ohne Zeugen)
geöffnet hast, wird es schwer sein, solche Behauptungen nachzuweisen. Anders wäre es, wenn das Schreiben "nur" per normaler Post versendet wurde und
nicht angekommen ist. Bitte dann nicht aus diesen (nicht angekommenen Schreiben) zitieren... ;-))
Denn in diesem Fall ist der Dienstherr bzw. der Versender in der Beweispflicht, dass das Schreiben zugestellt wurde.

Auch die gut gemeinten Ratschläge, dass man sich nicht verunsichern lassen soll, genieße ich immer mit Vorsicht. Es ist ja gerade die Methode der Telekom,
dass durch solche Schreiben und Androhungen ja gerade einer verunsichert werden soll - und wenn dann noch psychische Probleme vorliegen, sind diese
Betroffenen gerade "anfällig" für solche offenen Drohungen.
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