Wie viele Berater hattet ihr in welcher Zeit?

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Vanilleeis2207
Beiträge: 7
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Wie viele Berater hattet ihr in welcher Zeit?

Beitrag von Vanilleeis2207 »

Frage steht ja oben...

Gibt es da ein System oder so?
Vanilleeis2207
Beiträge: 7
Registriert: 29. Okt 2017, 17:57
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Re: Wie viele Berater hattet ihr in welcher Zeit?

Beitrag von Vanilleeis2207 »

Bruddler hat geschrieben: 12. Nov 2017, 13:17 Da hast du dir mit deinem Beitrag aber viel Mühe gemacht. Es wird sicher viele Antworten geben.
Hättest ja mal damit anfangen können, wie deine Erfahrungen sind und warum du das wissen willst.
Aber zu der Frage:
Ich hatte noch nie einen Vermögensberater und das hat System oder so.
Oh tut mir leid das ich vorausgesetzt habe, dass man im Forum für Telekom-Beamte weiß wovon ich schreibe 🙄
Dazu trägt auch nicht bei, das ich von meinen Erfahrungen schreibe.
Trotzdem kann es für diese Frage Gründe geben.
Man man man....
Manche übertreiben es echt.
Schönen Abend
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
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Re: Wie viele Berater hattet ihr in welcher Zeit?

Beitrag von Torquemada »

Telekom und Deutsche Post ist das Thema hier....also nicht nur für "Telekom-Beamte".
Heike1405
Beiträge: 54
Registriert: 19. Jan 2016, 12:17
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Re: Wie viele Berater hattet ihr in welcher Zeit?

Beitrag von Heike1405 »

Hallo,

meine Ansprechpartner bei Vivento haben gefühlt alle 6 Monate gewechselt. Inzwischen gibt es gar keinen festen Ansprechpartner mehr. Stattdessen nur eine Mailadresse ohne Rufnummer. Wenn man ein Anliegen hat, dann muss man dieses in der Betreffzeile schon sichtbar machen und geduldig auf Antwort warten. Unglaublich wertschätzend!
hwalther
Beiträge: 97
Registriert: 29. Sep 2013, 20:47
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Re: Wie viele Berater hattet ihr in welcher Zeit?

Beitrag von hwalther »

9 Stück, davon 8 Schrott (vom Schrott einer Extra-schrottig mit Sternchen); insgesamt 10 Jahre (2004-'14). Alles während der Wie-Wenn-tot-Zeit. 2014 ist "Vivento" gestorben. Dann kam eine richtige telekominterne Einheit, auch wenn Beamte eigentlich nicht dorthin (mangels Dienstherreneigenschaft) versetzt werden dürfen. Man bedient sich aus dem Angestellten-, resp. Beamtenrecht wie man es benötigt.
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