Anhörung Zuweisung VCS

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T-Worker
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Re: Anhörung Zuweisung VCS

Beitrag von T-Worker »

Hallo KuK, habe eine Frage zum Widerspruch bei Anhörung Zuweisung VCS. Meine Mutter, im gleichen Ort wohnend, ist jetzt pflegebedürftig geworden und ich werde voraussichtlich in Kürze als Pflegeperson eingetragen. Der nächste VCS Standort ist 120 km entfernt. Ist ein Widerspruch bedingt der hohen Wegezeiten (2 x 2 Stunden), die ich widerrum meine Mutter nicht zur Verfügung stehe, erfolgsversprechend? Falls ja, welche Konsequenzen könnten folgen ...? Bis zur Möglichkeit des ER Vorruhestand ist es bei mir (geb. 05/1965) noch länger hin.
Torquemada
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Re: Anhörung Zuweisung VCS

Beitrag von Torquemada »

T-Worker hat geschrieben: 27. Jan 2018, 16:33 ......... Ist ein Widerspruch bedingt der hohen Wegezeiten (2 x 2 Stunden), die ich widerrum meine Mutter nicht zur Verfügung stehe, erfolgsversprechend? Falls ja, welche Konsequenzen könnten folgen ...?

Solche Rechtsfragen beantwortet dir gerne ein auf die Praktiken der Telekom spezialisierter Fachanwalt. Den solltest du ohnehin mit im Boot haben, weil ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat (Telekom ordnet immer den Sofortvollzug an, weil sie sonst angeblich wirtschaftlich kaputt geht). Hier muss dann sofort einstweiliger Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht beantragt werden.
Torquemada
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Re: Anhörung Zuweisung VCS

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben: 27. Jan 2018, 18:37 Zu einer Anhörung kann man sich ablehnenden äußern, aber rechtlich keinen Widerspruch einlegen. Widerspruch geht erst gegen den eigentlichen Zuweisungsbescheid.
Daher bedarf eine Anhörung auch keinen einstweiligen Rechtsschutz, da sie nur eine Absichtserklärung ist, aber keine Zuweisung mit Sofortvollzug.
Richtig. Danke für die Ausführungen. Ich hatte meine Antwort auch unter der Vorrausstzung schnell hingetippt, dass der Kollege wissen will, was er machen kann, wenn der Bescheid kommt. Wurde da irgendwie von meinen Kindern gedanklich unterbrochen.
Telekommiker
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Re: Anhörung Zuweisung VCS

Beitrag von Telekommiker »

Habe mal einige Fragen zu einer (beabsichtigten) Zuweisung - leider bin ich ohne Zugang zum Intranet und bekomme keine Informationen
außer von ehemaligen KollegInnen:
1. Muss vor einer Zuweisung immer eine schriftliche Anhörung des Betroffenen erfolgen ?
2. Was ist, wenn man die Anhörung nicht bekommen hat und auf einmal die Zuweisung ins Haus flattert ?
3. Ist die Zuweisung dann rechtlich einwandfrei oder bereits von Beginn an rechtsfehlerhaft, wenn man die Anhörung nicht erhalten hat ?
4. Falls es zur Zuweisung doch kommen sollte und ein Umzug ist erforderlich, welche Kosten werden dann erstattet ?
5. Wo ist der Unterschied von einem Umzug und Aufnahme einer Zweitwohnung in Bezug auf die Erstattung der Kosten bzw. gibt es bei der
Aufnahme einer Zweitwohnung mehr oder andere Kostenerstattungen als bei einem Umzug ?

Welche Standort gibt es denn jetzt noch von den VCS´n - komme aus Baden-Württemberg und wäre schon mal gespannt, wie der Dienstherr
jetzt weiter vorgeht und welche Standort in einer normal erreichbaren Entfernung liegen ?

Vorab schon einmal vielen Dank
Siggi09
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Re: Anhörung Zuweisung VCS

Beitrag von Siggi09 »

Telekommiker hat geschrieben: 29. Jan 2018, 14:45 4. Falls es zur Zuweisung doch kommen sollte und ein Umzug ist erforderlich, welche Kosten werden dann erstattet ?
5. Wo ist der Unterschied von einem Umzug und Aufnahme einer Zweitwohnung in Bezug auf die Erstattung der Kosten bzw. gibt es bei der
Aufnahme einer Zweitwohnung mehr oder andere Kostenerstattungen als bei einem Umzug ?
Es gibt Regeln (Konzernrichtlinien) für Umzug und doppelte Haushaltsführung. Aus der Erinnerung: Ein beruflich veranlasster Umzug wird bezahlt, wenn das Umzugsunternehmen von der Telekom bezahlt/beauftragt wird (es gibt Rahmenvereinbarungen). Was alles zu den Umzugskosten gehört, oder auch nicht, ist da auch geregelt. Es gibt auch eine Übernahme der Kosten für eine kurze Zeit für die Suche nach einer Wohnung. Bin nicht ganz sicher, aber ich meine es sind um die 750 EUR/Monat für max. 3 oder 6 Monate. Dazu gibt es auch Vordrucke und die müssen vom Teamleiter genehmigt werden ...

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung werden zwei Heimreisen pro Monat als Reisekosten erstattet.

Dann gibt es noch den TV Ratio. Danach werden für bis zu drei Jahre Mehraufwendungen für Zeit und Wegekosten als km-Abhängige Pauschalen gezahlt. Ab einer bestimmten Entfernung (oder einem bestimmten zeitlichen Mehraufwand) geht das Unternehmen von einem Umzug oder doppelter Haushaltsführung aus.

Du kommst also nicht umhin Dir diese Richtlinien zu besorgen und genau zu studieren.
MissT
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Re: Anhörung Zuweisung VCS

Beitrag von MissT »

Telekommiker hat geschrieben: 29. Jan 2018, 14:45
Welche Standort gibt es denn jetzt noch von den VCS´n - komme aus Baden-Württemberg und wäre schon mal gespannt, wie der Dienstherr
jetzt weiter vorgeht und welche Standort in einer normal erreichbaren Entfernung liegen ?

Vorab schon einmal vielen Dank
Bremerhaven, Dortmund, Braunschweig, Mannheim, Regensburg - mehr gibts nicht mehr
Heike1405
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Re: Anhörung Zuweisung VCS

Beitrag von Heike1405 »

Habe gehört, dass Regensburg niemanden mehr aufnimmt. Statt dessen wird man dann nach Köln geschickt.
Telekommiker
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Re: Anhörung Zuweisung VCS

Beitrag von Telekommiker »

Hallo,

also die Beamten werden ja bevorzugt zu den VCS-Standorten zugewiesen - oder sehe ich das falsch ?
Was und wo soll das denn sein in Köln - etwas das Gebäude am Fernsehturm ?
Heike1405
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Re: Anhörung Zuweisung VCS

Beitrag von Heike1405 »

Habe keine Ahnung was und wo in Köln. Die Information habe ich gestern von Vivento erhalten.
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