Muss eine Erhöhung des GdB dem DH angezeigt werden?

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Metro
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Muss eine Erhöhung des GdB dem DH angezeigt werden?

Beitrag von Metro »

Wenn einem ein höherer Grad der Behinderung zuerkannt wurde als bisher: Ist man dann verpflichtet, dem Dienstherrn das mitzuteilen?
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Ruheständler
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Re: Muss eine Erhöhung des GdB dem DH angezeigt werden?

Beitrag von Ruheständler »

bei einer Erhöhung des GDB ergeben sich meistens mehr Annehmlichkeiten für den Betroffenen :mrgreen: und beide Seiten haben einen Vorteil davon,der Dienstherr ist informiert und darf bestimmte arbeitsrechtliche Sachen wie z. B. Rufbereitschaft,Überstunden u.s.w. nicht so einfach anordnen,und der Schwerbehinderte hat doch einige Erleichterungen bzw. Vorteile den nicht schwerbehinderten Kollegen gegenüber.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Metro
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Re: Muss eine Erhöhung des GdB dem DH angezeigt werden?

Beitrag von Metro »

Danke euch sehr für eure Antworten!
hwalther
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Re: Muss eine Erhöhung des GdB dem DH angezeigt werden?

Beitrag von hwalther »

Hallo,

ab G.d.B. 50 macht es absolut Sinn, den Dienstherrn zu informieren. Es gibt dann eine Woche mehr Urlaub. Je nach G.d.B. gibt es einen Steuerfreibetrag, der normalerweise im Rahmen der Steuererklärung zum Tragen kommt. Wer jedoch diesen Freibetrag bei der Steuerberechnung sofort geltend machen will, hat dann gleich etwas mehr netto. Dann wird die Steuererklärung im Folgejahr zur Pflicht.

Beri mir wurde (Sehbehinderung) ein 39"-Monitor notwendig. Privat bin ich bereits auf 4k und 49" umgestiegen.

Gruss,
HWW
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