Amtsärzte Telekomfreundlich

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Fragero
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von Fragero »

Yogini hat geschrieben: 23. Aug 2017, 01:10 Ich wurde vor kurzem zum BAD eingeladen.
Hallo,
ich dachte das Bundesamt hätte einen Vertrag mit den Postbetriebsärzten abgeschlossen ; wieso jetzt doch wieder BAD ?; oder bist Du nicht bei Post oder DTAG ?
Herzliche Grüße
Fragero
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von Fragero »

Fragero hat geschrieben: 23. Aug 2017, 01:53
Torquemada hat geschrieben: 23. Aug 2017, 01:11 Die jahrelange DDU wird nicht angerechnet. Bei Beamten, die in Vorruhestand gehen, trägt die Telekom quasi die berühmten 10,8 Prozent.
Dafür gibt es bei der 55er keine Zurechenzeiten bis 60.....
Ganz herzlichen Dank für die Rückantwort.
Also wird das in meinem Fall, mit 57 Jahren, und schon seit 2009 in DDU, dann wohl eher sogar zu einer Verschlechterung meiner Bezüge führen ?
Hallo nochmals,
habe gerade noch einmal zur nächtlichen Stunde, weil mich das alles so beschäftigt, und ich nicht mehr richtig schlafen kann, meine Akten gewälzt:
Bei meiner letzten Untersuchung meinte der BAD Arzt zu mir, das eine Reaktivierung für mich ganz erhebliche Vorteile mit sich bringen würde, da ich in diesem Fall so gestellt würde, als wäre ich nie dienstunfähig gewesen; da wäre er sich ganz sicher !
Fragero
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von Fragero »

Ich kann diesbezüglich auch nirgendwo etwas nachlesen, wie es sich nun tatsächlich bei einer Reaktivierung verhält ?
Siggi09
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von Siggi09 »

Fragero hat geschrieben: 23. Aug 2017, 02:13 Ich kann diesbezüglich auch nirgendwo etwas nachlesen, wie es sich nun tatsächlich bei einer Reaktivierung verhält ?
Wenn man sich die beiden Varianten DDU und Vorruhestand (also einmal Hinzurechenzeit - 10,8% und keine Hinzurechenzeit aber auch kein Abzug) durchrechnet, ist der Unterschied gering. Gerade bei einem Alter von rund 57/58 ist der "Break even point" erreicht. Davor ist der Vorruhestand finanziell etwas besser, danach DDU). Beim Vorruhestand darf man jedoch - soweit ich das bisher verstanden habe - mehr hinzu verdienen und braucht auch keine Reaktivierung mehr fürchten. Bedenken solltest Du noch, dass es erst ca. ab 1.4.18 wieder einen Vorruhestand geben wird, und dass es evt. eine Altershöchstgrenze geben soll (vielleicht weiß das hier jemand genauer?). Bis dahin könnte also eine Reaktivierung bedeuten auch wieder los zu müssen. Da gibt es also einige Aspekte abzuwägen und zu timen.
Rechtlerin
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von Rechtlerin »

Fragero hat geschrieben: 23. Aug 2017, 02:13 Ich kann diesbezüglich auch nirgendwo etwas nachlesen, wie es sich nun tatsächlich bei einer Reaktivierung verhält ?
Hallo Fragero,

ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer Reaktivierung die Zeiten der DDU mit hinzugerechnet werden...aber spätestens wenn Du reaktiviert bist, kannst Du dir eine Berechnung der Versorgungsbezüge wieder anfordern, wie genau deine Stand bei einem Ruhestand mit 55-er-Regelung ist...ggf. gibt es ja auch Tel.-Nr. beim DH, die einem das sagen können...

Hier mal ein Link des aktuellen Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bedbpstruktg/

@ Siggi09:
Das Gesetz ist maßgeblich und nichts anderes...hier steht nichts von einer Begrenzung des Alters bzw. eine Altershöchstgrenze - siehe hierzu den Link, dann die Anlage anklicken...dort werden die Zeiträume aufgelistet und zum Schluss heißt es "ab 64 Jahre"...
Im Gesetzestext steht auch nichts von einer Höchstaltersgrenze...Punkt !

Aber es hängt ja auch vom Goodwill der T bzw. des Dienstherrn ab, ob der Antrag der 55-er-Regelung angenommen wird. Ich bin ja der Meinung, dass sich die 55-er-Regelung immer so lange rentiert, wie der Abzug der 10,8 % erfolgt - außer ggf. bei Bezug der Mindestpension - die höher wäre als die vorherigen Bezüge...
Da muss aber jeder seinen individuellen Fall selber sehen, prüfen und ausrechnen lassen und dann eine Entscheidung treffen...es gibt auch kein Alter wie z. B. ab 57/58, denn es kommt auf die zurückliegende Beamtenzeit an, ob man Ausfälle hatte wie Kinder...oder sonstige individuelle Komponenten...

Das kann nur mit der individuellen Berechnung der Versorgungsbezüge ermittelt werden - und dann sieht man ja, ob sich die 55-er-Regelung lohnt oder nicht...
Torquemada
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von Torquemada »

Fragero hat geschrieben: 23. Aug 2017, 02:11
Bei meiner letzten Untersuchung meinte der BAD Arzt zu mir, das eine Reaktivierung für mich ganz erhebliche Vorteile mit sich bringen würde, da ich in diesem Fall so gestellt würde, als wäre ich nie dienstunfähig gewesen; da wäre er sich ganz sicher !
Diese Aussage eines für Beamtenbesoldung und Versorgungsfragen nicht zuständigen (und offenbar inkompetenten) Menschen ist einfach falsch.

Einfache Antwort für dich:

Solltest du reaktiviert werden und irgendwann später wieder in Ruhestand gehen, erfolgt die neue Versorgungsberechnung unter Berücksichtigung der real geleisteten Dienstzeiten.

Aber: du hast immer einen Bestandsschutz für deine schon erhaltene Pension.
Weniger kann es also nicht werden. In deiner laufenden Pension ist die Zeit bis zum 60.Lebensjahr ohnehin schon zu 2/3 anerkannt.
Siggi09
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von Siggi09 »

Rechtlerin hat geschrieben: 23. Aug 2017, 10:28 ...Punkt !

Aber es hängt ja auch vom Goodwill der T bzw. des Dienstherrn ab, ob der Antrag der 55-er-Regelung angenommen wird.

Also doch nicht: "Punkt!"
...
es gibt auch kein Alter wie z. B. ab 57/58, denn es kommt auf die zurückliegende Beamtenzeit an, ob man Ausfälle hatte wie Kinder...oder sonstige individuelle Komponenten...
Das kann nur mit der individuellen Berechnung der Versorgungsbezüge ermittelt werden - und dann sieht man ja, ob sich die 55-er-Regelung lohnt oder nicht...
Es ist doch selbstredend, dass das jeder selber individuell ausrechnen muss. Es ging mir nur um eine qualitative Abschätzung.
Kater-Mikesch
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von Kater-Mikesch »

Guten Tag zusammen,

ich hoffe es ist hier was ruhiger ?

Jeder Beamte/in muss seinem Fall ganz spezifisch die Entscheidung treffen, gehe
ich oder gehe ich nicht...Der eine ist mit 50 % zufrieden, weil er dann endlich
aus diesem Laden raus ist und seine Ruhe hat und nichts mehr machen will,
und der andere will bei 70 % bei der neuen 55-Regelung noch nebenbei etwas
machen und zusätzlich sich sozial engagieren.

Was meinst Du denn jetzt mit der "qualitative Abschätzung." ?

Fragero wollte ja auch nur wissen, ob die Zeit der DDU also normale Dienstzeit
nicht angerechnet - ich gehe auch davon aus, dass diese Zeit nicht angerechnet
wird - so wie Rechtlerin und Torquemada.
Das kann aber nur ein Experte beim Dienstherr oder beim BAnst-PT klären oder
spätestens dann, wenn man sich die Versorgung ausrechnen lässt. Hier gibt
es ja auch Gesetzesgrundlagen für die Anrechnung von Zeiten bei einer
Zurruhesetzung !

Die qualitative Abschätzung für diese Fall ist, dass es anhand von gesetzlichen
Grundlagen nachvollziehbar ist, welche Zeiten anrechnungsfähig oder teilweise
anrechnungsfähig sind.
Siggi09
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von Siggi09 »

Mit qualitativer Abschätzung meine ich, dass, wenn man sich das Ruhegehalt mit DDU (also mit Hinzurechnung aber auch 10,8% Abzug) und mit Vorruhestand (also ohne Hinzurechnung aber auch ohne 10,8% Abzug) ausrechnet, auf ähnliche Beträge kommt. Eine Abschätzung hatten "wir" (Bruddler und ich) in diesem Forum vor Kurzem schon mal durchgespielt und kamen zu dem Ergebnis, dass man im Alter von etwa 57/58 in beiden Fällen fast exakt den gleichen Betrag ermittelt. Dazu wurde auch diskutiert wie und wo man sich das selbst ausrechnen kann, wenn man seine ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten kennt.

Seite 22:
https://beamtentalk.de/viewtopic.php?f= ... &start=315

Wie eine bereits absolvierte DDU Zeit in die Berechnung nach einer Reaktivierung einfließt weiß ich nicht (ich nehme mal an die inzwischen gegebene Antwort ist korrekt) und deshalb habe ich zu dem Punkt auch überhaupt nichts geschrieben.

Ich gehe davon aus, dass wir hier nun in keinen Wettbewerb treten, wer hat recht, wer weiß mehr und nicht alles auf die Goldwaage legen. Wir sind wahrscheinlich überwiegend Laien, die hier Ihre Erfahrungen austauschen und Hinweise geben - die natürlich jeder für sich auf Relevanz und Richtigkeit prüfen muss. Deshalb ist alles was ich schreibe grundsätzlich NICHT rechtsverbindlich. Ich bemühe mich aber zeitgleich, niemanden ins Bockshorn zu jagen und nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen.
Rechtlerin
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Siggi,

ok...Kriegsbeil begraben... ;-))

Was noch ein Vorteil bei der 55-er-Regel ist, ist die Möglichkeit im Jahr 6300 € (12*450 €) hinzuzuverdienen ohne Anrechnung - das ist bei der "normalen" DDU ohne Anrechnung nicht möglich. Es kann zwar sein, dass Du mit dem Abzug von 10,8 % bei einem Verdienst von 450 € sowieso nicht an die Grenze kommst und es gib keine Abzüge - aber es erfolgt auf jeden Fall keine Anrechnung.
Dafür musst Du aber bei der 55-er-Regelung die soziale Tätigkeit machen...

Bei normaler DDU besteht auch immer die Gefahr, dass Du von DH aus reaktiviert werden kannst - zwar oftmals von theoretischer Natur aber für manchen kann es ein echter Schock sein und die Wunden brechen wieder auf, wenn eine Untersuchungsaufforderung für eine mögliche Reaktivierung vom DH kommt...

Wir können festhalten, dass es jeder für sich in der individuellen Situation entscheiden kann und muss - oder ???
Siggi09
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von Siggi09 »

Du wiederholst, was ich um 6:00Uhr heute Morgen geschrieben habe. Daher: Keine Einwände.
AndyO
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von AndyO »

Tja, dass ist die Frage, was mit den 2/3 bis 60 Jahre passiert. Schriftlich anfragen.
Fragero
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von Fragero »

Guten Abend zusammen,

wie verhält es sich denn nun mit dem Par. 85 a Beamtenversorgungsgesetz ?; hier heißt es wörtlich: Bei Anwendung des Par. 85 Absatz 1 und 3 gilt die Zeit des Ruhestandes n i c h t als Unterbrechung des Beamtenverhältnisses.

Kann hier jemand etwas zu den Ausführungsbestimmungen des Par. 85 sagen ?
Ganz, ganz herzlichen Dank !!
Fragero
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von Fragero »

Hallo zusammen,

ich verstehe den Par. 85a immer noch nicht so ganz...... :| ?
Herzlichen Dank, wenn hier jemand eine Meinung hierzu hat.
Fragero
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich

Beitrag von Fragero »

Guten Abend,

suche immer noch nach einer Antwort zu meinen obigen Postings betreffend Par. 85 Absatz 1 und 3 Bundesversorgungsgesetz; für den Fall, und dieser ist nicht unwahrscheinlich, das ich nach fast 10 Jahren DDU wieder reaktiviert werde. ( weren diese 10 Jahre nun bei einer Reaktivierung nun angerechnet, oder nicht )
Ganz liebe Grüße
Antworten