PBeakk trotz Nebenbeschäftigung im Vorruhestand?

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Odile
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PBeakk trotz Nebenbeschäftigung im Vorruhestand?

Beitrag von Odile »

gibt es hier niemand der im Vorruhestand ist und einen Nebenjob über 450 € ausübt?????
Ich bekomme keine Antwort darüber ob ich da die KKasse wechsel muß oder ob ich weiterhin bei PBeakk versichert bleiben kann.
Wie ist es bei euch?
Torquemada
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Re: PBeakk trotz Nebenbeschäftigung im Vorruhestand?

Beitrag von Torquemada »

Entschuldigung....die Postbeamtenkrankenkasse wird dir diese Frage kompetent beantworten anhand der Satzung.

Als Beamter im Ruhestand bist du immer versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse.
Was meinst du mit "Wechsel" ? Einen Wechsel in eine andere private Krankenkasse?
Odile
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Re: PBeakk trotz Nebenbeschäftigung im Vorruhestand?

Beitrag von Odile »

Vielen Dank für eure Antworten!
Also bis jetzt habe ich leider von der Pbeakk für mich nur verwirrende Antworten bekommen:
Aussage 1 :" Solange keine Sozialversicherungspflicht eintritt, können Sie bei uns unverändert versichert bleiben. In der Regel tritt keine Versicherungspflicht ein, wenn gleichzeitig ein Beihilfeanspruch nach beamtlichen Vorschriften besteht."
Aussage 2: "Die Mitgliedschaft in der Pbeakk kann bestehen bleiben sofern KEINE Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht." Sollten Sie durch Ihre Tätigkeit versicherungspflichtig werden, ruht die Mitgliedschaft (§ 22 Abs. 1 Satzung der PBeakk)
Aussage 3: "sofern keine Sozialversicherungspflicht besteht, ändert sich bei einer Teilzeit- bzw. Nebenbeschäftigung nichts an ihrem Versicherungsverhältnis."
Ich blicke da nicht ganz durch, vor allem verstehe ich es nicht da lt. § 6 SGB V Beamten von der gesetzliche Krankenversicherungspflichtig ausgenommen sind.
Deswegen hat es mich interessiert, ob es hier jemand gibt der eine Tätigkeit im Vorrhestand aufgenommen hat und trotzdem bei der PBeakk bleiben durfte.
Ein Bekannter mußte seine Mitgliedschaft ruhen lassen und sich gesetzlich versichern lassen...was ich nicht nachvollziehen kann.
Übrigens im § 22 Satzung PBeakk steht nur dass wenn man gesetzlich Versicherungspflichtig ist, seine Mitgliedschaft ruhen muss....aber Beamten sind doch laut SGB NICHT gesetzlich Versicherungspflichtig.
Oder denke bzw. verstehe ich da etwas falsch????
a.no-nym
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Re: PBeakk trotz Nebenbeschäftigung im Vorruhestand?

Beitrag von a.no-nym »

BBG (Bundesbeamtengesetz):

"§ 30 Beendigungsgründe

Das Beamtenverhältnis endet durch
1. Entlassung,
2. Verlust der Beamtenrechte,
3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
4. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand."


Vielleicht hat es was mit dieser Regelung zu tun? Beamter auf Lebenszeit scheint eine irreführende Formulierung zu sein - Beamter auf Arbeitslebens-Zeit wäre vielleicht treffender?
Siggi09
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Re: PBeakk trotz Nebenbeschäftigung im Vorruhestand?

Beitrag von Siggi09 »

Interessante Fragen!
Ich sehe keinen Widerspruch in den o.g. Aussagen der PBeaKK, aber die Frage ist was man muss, was man kann und was davon für einen persönlich vorteilhaft ist. Wenn a.no-nym Recht hat:
- Kann ich im (Vor-)Ruhestand in die Familienversicherung des Ehepartners aufgenommen werden und den PBeaKK Beitrag sparen / Wird es günstiger?
- Was ist mit der Beihilfe? Übernimmt die Familienversicherung nur den PBeaKK Anteil? Die Beihilfeberechtigung bleibt ja bestehen ... ?!
- Wenn man durch Aufnahme einer Tätigkeit versicherungspflichtig wird, ist diese Pflicht nicht mit der freiwilligen Mitgliedschaft bei der PBeaKK erfüllt?
- Was ist mit der Beihilfe? Muß man die bei der PBeaKK mitversichern (Mitgliedergruppe B2 oder B3 statt B1)?
- Ab welchem Verdienst, bzw. bei welcher Art Beschäftigung (450EUR Job, ...) wird man versicherungspflichtig, bzw. verliert den Beihilfeanspruch?
- Ab welchem Verdienst muss man eine eigene KV haben, bzw. bis zu welcher Grenze kann man in der Familienversicherung mitversichert sein?
a.no-nym
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Re: PBeakk trotz Nebenbeschäftigung im Vorruhestand?

Beitrag von a.no-nym »

Habe hier viewtopic.php?t=4720 einen älteren Thread zu dem Thema gefunden - vielleicht kann da jemand was Erhellendes rauslesen. Hab ehrlich gesagt zu dem Thema auch mehr Fragen als Antworten...
Torquemada
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Re: PBeakk trotz Nebenbeschäftigung im Vorruhestand?

Beitrag von Torquemada »

a.no-nym hat geschrieben: 9. Aug 2017, 14:56 Habe hier viewtopic.php?t=4720 einen älteren Thread zu dem Thema gefunden - vielleicht kann da jemand was Erhellendes rauslesen. Hab ehrlich gesagt zu dem Thema auch mehr Fragen als Antworten...
Es hat sich gegenüber damals nichts geändert. Ein Ruhestandsbeamter ist versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse.

Der Arbeitgeber muss bei jeder Neueinstellung die Daten des Arbeitnehmers an die GKV melden, die den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge auch für die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit vornimmt.
Bei dieser Medung muss der Arbeitgeber mittels Personengruppenschlüssel angeben, dass der neu eingestellte Mitarbeiter Beamter in Ruhestand ist. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Altersgrenze erreicht wurde oder nicht.

http://www.lohn-info.de/personengruppenschluessel.html

https://www.tk.de/tk/versicherungsfreih ... ere/235614


Die ganzen Fragen und Überlegungen zur Familienversicherung führen in die Irre und kosten nur Zeit.
Bei der Postbeamtenkrankenkasse gilt: Anfrage korrekt schriftlich stellen (z.B. per Mail) und sich nicht mit Call-Center-Kräften aufhalten.
Odile
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Re: PBeakk trotz Nebenbeschäftigung im Vorruhestand?

Beitrag von Odile »

Hallo "Torquemada",
was ich jetzt nicht verstehe, ist: an was für eine GVK meldet mich dann mein Arbeitgeber an und warum, reicht es nicht wenn ich angebe, dass ich bei der PBeakk versichert bin?
-wer entscheidet eigentlich was für Abgaben ich dann letzendlich leisten muss? ( z.B Rente- und Pflegeversicherung)
- woher kennt mein Arbeitgeber den Personengruppenschlüssel?
Ich habe das Gefühl, dass mein Arbeitgeber genauso ahnungslos und überfordert damit ist, wie ich.
Also lt. PBeakk ist es nicht ihre Entscheidung sondern die GVK entscheidet ob ich dannn gesetzlich versicherungspflichtig werde....und dem entsprechend meine Mitgliedschaft ruhen lassen müsste.
.....was für ein Durcheinander.!
Torquemada
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Re: PBeakk trotz Nebenbeschäftigung im Vorruhestand?

Beitrag von Torquemada »

Ich sehe da gar kein Durcheinander. Der Arbeitgeber hat eine Personalstelle bzw. beauftragt für Sozialversicherungsmeldungen ein Lohnbüro/Steuerberater.

Ansprechpartner für den Arbeitgeber ist die GKV, die seine Meldung bekommt.
Rechtlerin
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Re: PBeakk trotz Nebenbeschäftigung im Vorruhestand?

Beitrag von Rechtlerin »

bei einem Nebenjob bis 450,- € bleibt ein Beamter in der Krankenkasse in jedem Fall versicherungsfrei - das sollte auch für höhere Grenzen gelten...
Bei der RV kann man sich beim 450,- Job entscheiden, ob man die RV-Pflicht durchführt oder nicht - wie jeder andere auch...

Daher ist es auch ein Vorteil für einen AG, wenn ein Beamter genommen wird - denn der AG muss dann keine AG-Krankenkassenanteil zahlen...
blink182
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Re: PBeakk trotz Nebenbeschäftigung im Vorruhestand?

Beitrag von blink182 »

Odile, ich habe dir vor ein paar Tagen eine PN geschrieben...weiß nicht, ob du die schon gelesen hast!?
Gruß
blink182
Odile
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Re: PBeakk trotz Nebenbeschäftigung im Vorruhestand?

Beitrag von Odile »

An "blink182"......ich habe dir eine PN geschickt
blink182
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Re: PBeakk trotz Nebenbeschäftigung im Vorruhestand?

Beitrag von blink182 »

Hast Antwort.
Gruß
blink182
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