post von BAD und Telekom

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AndyO
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Re: post von BAD und Telekom

Beitrag von AndyO »

Metro hat geschrieben: 30. Nov 2017, 16:50 Dann könntest du jetzt meinen Fall in deiner Sammlung ergänzen :) - als ganz aktuellen Fall (2. Hj. 2017). Lief durch, ohne dass das Wort Reha (oder Kur) auch nur an irgend einer Stelle mal erwähnt worden wäre. Und auch sonst war bei mir alles genau so, wie dibedupp es beschrieben hat.
Mich freut das. Sollte mich die DDU vor der 55er einholen, mach ich keine Reha mehr. Klingt richtig gut.
AndyO
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Re: post von BAD und Telekom

Beitrag von AndyO »

Dann würde ich mit euch gerne noch einmal die Dauer eines BEM's diskutieren. Mir wurde nach 4 Wochen, wo ich mich noch nicht voll dienstfähig fühlte, amtsärztlich die Pistole auf die Brust gesetzt: "noch 2 Wochen Verlängerung, ansonsten DDU". Das war 2007. Ich bin noch vollschichtig aktiv, nur DTAG geht wegen struktureller Missachtung meiner Verwendungseinschränkungen unter Mitwirkung der beauftragten Ärzte halt nicht. Gleichzeitig kenne ich einen Fall bei der Polizei in Rheinland-Pfalz wo das BEM > 2 Jahre dauerte und zu diesem Zeitpunkt ein Ende oder Teildienstfähigkeit noch nicht mal diskutiert wurde (der Betroffene wollte unbedingt aktiv bleiben). Was sagt denn hier das Lehrbuch? Hätte ich klagen müssen?
AndyO
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Re: post von BAD und Telekom

Beitrag von AndyO »

dibedupp hat geschrieben: 1. Dez 2017, 09:56 Was hat der Amtsarzt mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu tun? Genau nichts. Ich glaube, du weißt gar nicht, wovon du redest.
War ein Amtsarzt. Einer von den letzten, der direkt bei der DTAG gesessen hat. Genau diese Person hat 2007 die von mir zitierten Ausführungen von sich gegeben und mich unter Druck gesetzt. Wenn ich zu einem Amtsartzt eingeladen werde, prüfe ich nicht, ob der auch ein zuständiger Amtsartzt ist. Bin ich da zu naiv? Mittlerweile gibt es die Amtsärzte der DTAG ja nicht mehr. Nun kommen die Einladungen zum Amtsarzt meines Wohnsitz-Landkreises oder zum BAD, je nachdem, was ansteht. Auch falsch?
dibedupp hat geschrieben: 1. Dez 2017, 09:56Beim BEM wird zwischen Beamten und Dienstherrn mit weiteren Beteiligten besprochen, was zur Gesundung getan werden kann. Das keine eine Reha, eine Wiedereingliederung aber auch eine höhenverstellbarer Tisch oder ein ergonomischer Stuhl sein. Das BEM ist für den Beamten freiwillig.
Ich vermutel mal, dass du nie ein BEM-Verfahren durchlaufen hast, sondern damals ein DU-Verfahren.
Man kann eine Maßnahme wie Reha oder WE verlängern. Der amtsarzt hatt sicher nicht gesagt, dass du BEM verlängern musst.
Beim BEM, auch Hamburger Modell genannt, wird über einen befristeten Zeitraum die Wochenarbeitszeit reduziert. Während dieser Zeit ist man krank geschrieben. Diese Massnahme beruht auf Freiwilligkeit. Ich frage mich gerade, an was wir hier vorbeireden?

Und Nein, dass Wort DU wurde nur von dem Amtsarzt bzgl. dem Ende meiner Wiedereingliederung als Drohung benutzt.
Torquemada
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Re: post von BAD und Telekom

Beitrag von Torquemada »

Es wäre schön, wenn man hier sachlich wäre. Dass jemand "keine Ahnung" hat, können Außenstehende nicht beurteilen.

Fakt ist, dass man bei der Telekom sehr stark zwei Arten von Fallgruppen unterscheiden muss.

- die Leute, die sich quasi gerne über eine DDU verabschieben wollen

- die gemobbten und legal schikanierten Opfer, die in die DDU gedrückt werden sollen
AndyO
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Re: post von BAD und Telekom

Beitrag von AndyO »

dibedupp hat geschrieben: 1. Dez 2017, 10:33 Du hast echt keine Ahnung. Die bei der DTAG beschäftigten Ärzte waren keine Amtsärzte, sondern Betriebsärzte, die dann zur BAD GmbH wechselten.
Wir waren vor der Privatisierung ein Amt. Und natürlich hatten wir eigene Amtsärzte. An dem Büro bin ich auf dem Flur täglich vorbei gelaufen. Ob die mit der Privatisierung zu Betriebsärzten umbenannt wurden, will ich heute nicht mehr beschwören. 2008 gab's nur noch BAD. Das stimmt. Also wäre unser erstes Missverständnis die Befugnis des ehemaligen Amtsarztes der DTAG und die Befugnis des späteren Betriebsarztes der DTAG, welcher dann mit (Teil?)Aufgaben zum BAD überging. Ich habe im Jahr 2015 sowohl Einladungen zum BAD als auch zum Amtsarzt meines Landkreises bekommen.

dibedupp hat geschrieben: 1. Dez 2017, 10:33Mit dem Hamburger Modell wird eine Wiedereingliederungsmaßnahme bezeichnet. Dies kann Teil eines BEM-Verfahrens sein, aber auch Teil eines DU-Verfahrens. Ich gehe davon aus, dass du damals eine Aufforderung zu einer sozialmedizinischen Untersuchung beim Betriebsarzt erhalten hast. Der hat dann entschieden, dass die eine Wiedereingliederung machen sollst. Das war im Rahmen eines DU-Verfahrens. Ich rate dir, dich doch erstmal zu informieren, was ein BEM überhaupt ist.
Denn auch davon hast du null Ahnung.
Was willst mir erzählen? Ich dachte immer, ein DU-Verfahren wird förmlich eingeleitet. Davon weiß ich bzgl. meiner Person nix. Ich habe dann ein Hamburger Modell ohne BEM durchlaufen? Wenn ich im Jahr Brutto 42 Krankheitstage überschreite, bekomme ich von meinem Arbeitgeber das schriftliche Angebot zu einem BEM. Das beinhaltet immer und unmittelbar einerseits die Frage nach Änderungen am Arbeitsplatz (Steh-Schreibtische etc.) aber auch nach der Notwendigkeit einer temporären Arbeitszeitverkürzung. Nach deinen Ausführungen gehört Letzteres nicht dazu?
Wenn das alles so kompliziert ist, warum schreibst du nicht einfach mal den Prozess sauber zusammen, statt dir hier jeden Millimeter mit abfälligen Bemerkungen aus der Nase ziehen zu lassen? :?
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Re: post von BAD und Telekom

Beitrag von AndyO »

dibedupp hat geschrieben: 1. Dez 2017, 11:49 Ich gebe es auf.
Jetzt, wo's ins Detail geht, Festlegungen getroffen werden müssten, damit derjenige, der hier als Ping-Pong-Ball im ärtztliche Labyrinth hin und her geschlagen wird, weiß, was mit ihm passiert, willst du nichts ordnen?

Wir haben hier doch klare Fragen zum DDU Verfahren herausgearbeitet:

- Befugnisse/Aufgaben von Betriebsärtzten im DDU Verfahren
- Befugnisse/Aufgaben von Amtsärtzten im DDU Verfahren
- Befugnisse/Aufgaben des BAD im DDU Verfahren
- Darstellung der Teilkomponenten des BEM
- Maximaldauer des Hamburger Modells. Wer entscheidet hier über die Dauer?
- Bedarf die Einleitung eines DU-Verfahren eines förmlichen Bescheids gegenüber dem Betroffenen? Wenn Ja, wer erstellt diesen?
- Was prüfst du, wenn du ein DU ohne REHA/KUR zur Prüfung auf dem Tisch hast? Welches sind die Kriterien, dass du die Begründung als "formal richtig" anerkennst?
- Welche Gesundheits-Zeiträume sind hier für dich bei der Prüfung relevant?
- Wie viele DU Verfahren werden von dir in Frage gestellt? Was passiert, wenn du sagst, "so nicht"?
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Re: post von BAD und Telekom

Beitrag von Metro »

AndyO hat geschrieben: 1. Dez 2017, 06:29 Mich freut das. Sollte mich die DDU vor der 55er einholen, mach ich keine Reha mehr. Klingt richtig gut.
Das klingt, als hättest du meinen Beitrag so verstanden, dass du dir das aussuchen kannst. Das wäre dann m.E. ein Missverständnis. Wenn der begutachtende Arzt das vorschlägt und der Dienstherr dem folgt und es verlangt, hast du (soweit mir bekannt) schlechte Karten, das zu verweigern.
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Re: post von BAD und Telekom

Beitrag von AndyO »

Metro hat geschrieben: 1. Dez 2017, 14:13 Das klingt, als hättest du meinen Beitrag so verstanden, dass du dir das aussuchen kannst. Das wäre dann m.E. ein Missverständnis. Wenn der begutachtende Arzt das vorschlägt und der Dienstherr dem folgt und es verlangt, hast du (soweit mir bekannt) schlechte Karten, das zu verweigern.
Dann ist es zumindest dir gelungen, drum herum zu kommen. Ich werde dann für mich auch einen gesundheitlichen Nutzen verneinen. Aber ist ja nur Plan B.
Metro
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Re: post von BAD und Telekom

Beitrag von Metro »

AndyO hat geschrieben: 1. Dez 2017, 17:45 Dann ist es zumindest dir gelungen, drum herum zu kommen. Ich werde dann für mich auch einen gesundheitlichen Nutzen verneinen.
Gesundheitlichen Nutzen für sich verneinen - das funktioniert so meiner Meinung nach nicht - jedenfalls ist der Erfolg vermutlich ungewiss?

Und das mit dem "drum herum kommen" bei mir trifft es auch nicht. Ich hab ja nichts unternommen, um das so zu "steuern". Ich wäre für alles offen gewesen, wurde aber überhaupt nicht nach Reha/Kur gefragt (noch nicht mal in Andeutungen) und hab das selbst auch nicht zum Thema gemacht. Das ist alles.

Der begutachtende Arzt muss (entgegen deiner weiter oben formulierten Annahme) in dem Formular, das er ausfüllt, nicht begründen, wenn er jemanden nicht in Kur/Reha schickt. Das hab ich extra nochmal nachgesehen - ich hab das Gutachten ja in Kopie hier liegen, und es ist auf dem dafür vorgesehenen, vierseitigen Formular erstellt. Offenbar hat der begutachtende Arzt in meinem Fall keinen Sinn darin gesehen, mich zu so einer Maßnahme zu schicken. Das mag aber bei Anderen (je nach Art der Erkrankung und sicher auch je nach Arbeitsweise des einzelnen Arztes) ganz anders aussehen. Ist sicher ganz und gar einzelfallabhängig. Vermutlich besteht der einzige Einfluss, den du darauf hast, darin, dass du das Thema nicht von dir aus zur Sprache bringst. Und wenn es dann doch zur Sprache kommt, kannst du natürlich signalisieren, dass du das nicht als erfolgversprechend ansiehst und warum. Dann hängt es sicher von dem Doc ab, ob er es trotzdem vorschlägt und in sein Gutachten reinschreibt oder nicht.
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