DDU - Vorläufiger Ruhestand?

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Rechtlerin
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Re: DDU - Vorläufiger Ruhestand?

Beitrag von Rechtlerin »

ein Reaktivierungsantrag ist immer möglich - die Zurruhesetzung ist nicht in "Stein gemeißelt" - da ist es egal ob nach Satz 1 oder 2 !

Der Unterschied nach Satz 1 oder 2 ist nur derjenige, dass nach Satz 2 der Dienstherr vermutlich von sich auch keine Reaktivierung stellen wird - dann hat man (vorausgesetzt mal will nicht mehr zurück in diesen Laden) auch nicht zu befürchten, dass mal wieder mal Post vom DH oder BAnst PT bekommt und schon wieder sich Magengeschwüre bilden...
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