Was bedeutet: "T-HOME zugew. Beamte"? Und: Welches Spiel wird nach Rückkehr aus UoB gespielt?
Verfasst: 12. Mai 2017, 10:20
Liebes Forum,
heute habe ich gleich mehrere Fragen zum Thema Rückkehr aus UoB:
1. Gibt es hier jemanden, dessen Bezüge mit dem Vermerk "T-HOME zugew. Beamte" auf dem Konto ankommen (wohl gemerkt Text auf dem Kontoauszug - es geht nicht um einen Text auf der Bezügemitteilung)? Weiß jemand, was das bedeutet (falls es denn eine tiefere Bedeutung hat)?
2. Ich habe das jetzt so verstanden, dass Beamte, die aus UoB zurückkehren, erst einmal einem Unternehmensbereich zugeordnet werden, (der sich dagegen nicht wehren kann und versuchen muss, den Rückkehrer unterzubringen). Ein Abgeben an andere Bereiche scheint hierbei nicht möglich, weil alle Bereiche hohe Personal-Abbau-Ziele haben und (verständlicherweise) keiner den schwarzen Peter haben will. Nun frage ich mich, ob dann im zuständigen Bereich überhaupt die Chance besteht, dass ernsthaft versucht wird, jemanden unterzubringen; oder ob da nur auf Zeit gespielt und ein paar Alibi-Versuche unternommen werden, aus denen dann "leider nichts wird", damit der Bereich dann sagen kann "Wir haben doch alles versucht"?
Falls dieses Prozedere reine Augenwischerei ist: Weiß jemand, wie lange das betrieben wird und vor allem, was passiert, wenn dieser "Vermittlungszeitraum" dann ergebnislos abgelaufen ist?
Und andersherum: Falls das keine Augenwischerei sein sollte und eine Zuweisung in den Bereich erfolgt: Bedeutet das dann, dass der Zugewiesene tatsächlich Beschäftigter in diesem Bereich wird (also sowas wie ein reguläres Team-Mitglied), mit Chancen auf Beförderung usw.? Oder bleibt da im Hintergrund der Status "Zugewiesen" erhalten, so dass man quasi dort bloß geduldet wird, bis denen was anderes einfällt?
Danke an alle, die sich die Mühe machen, das hier zu lesen und danke für Euren Rat, Eure Erfahrungen usw.
Freundliche Grüße
a.
heute habe ich gleich mehrere Fragen zum Thema Rückkehr aus UoB:
1. Gibt es hier jemanden, dessen Bezüge mit dem Vermerk "T-HOME zugew. Beamte" auf dem Konto ankommen (wohl gemerkt Text auf dem Kontoauszug - es geht nicht um einen Text auf der Bezügemitteilung)? Weiß jemand, was das bedeutet (falls es denn eine tiefere Bedeutung hat)?
2. Ich habe das jetzt so verstanden, dass Beamte, die aus UoB zurückkehren, erst einmal einem Unternehmensbereich zugeordnet werden, (der sich dagegen nicht wehren kann und versuchen muss, den Rückkehrer unterzubringen). Ein Abgeben an andere Bereiche scheint hierbei nicht möglich, weil alle Bereiche hohe Personal-Abbau-Ziele haben und (verständlicherweise) keiner den schwarzen Peter haben will. Nun frage ich mich, ob dann im zuständigen Bereich überhaupt die Chance besteht, dass ernsthaft versucht wird, jemanden unterzubringen; oder ob da nur auf Zeit gespielt und ein paar Alibi-Versuche unternommen werden, aus denen dann "leider nichts wird", damit der Bereich dann sagen kann "Wir haben doch alles versucht"?
Falls dieses Prozedere reine Augenwischerei ist: Weiß jemand, wie lange das betrieben wird und vor allem, was passiert, wenn dieser "Vermittlungszeitraum" dann ergebnislos abgelaufen ist?
Und andersherum: Falls das keine Augenwischerei sein sollte und eine Zuweisung in den Bereich erfolgt: Bedeutet das dann, dass der Zugewiesene tatsächlich Beschäftigter in diesem Bereich wird (also sowas wie ein reguläres Team-Mitglied), mit Chancen auf Beförderung usw.? Oder bleibt da im Hintergrund der Status "Zugewiesen" erhalten, so dass man quasi dort bloß geduldet wird, bis denen was anderes einfällt?
Danke an alle, die sich die Mühe machen, das hier zu lesen und danke für Euren Rat, Eure Erfahrungen usw.
Freundliche Grüße
a.