unterwertige Zuweisung, zustimmen?

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Antworten
matti
Beiträge: 5
Registriert: 22. Feb 2017, 12:25
Behörde: Telekom

unterwertige Zuweisung, zustimmen?

Beitrag von matti »

Hallo zusammen,

ich habe im Rahmen eines Standortkonzeptes eine Anhörung zu einer unterwertigen Zuweisung erhalten. Die Zuweisung ist zu dem wohnortnächsten Standort der noch übrigbleibt, aber trotzdem 3 Stunden von meinem Wohnort entfernt.
Was kann passieren wenn ich nicht zustimme, habe ich ein Recht darauf, dass amtsangemessene Beschäftigung in allen Konzerngesellschaften gesucht wird oder reicht es, wenn eine innerhalb der Gesellschaft gesucht wird, in der ich jetzt bin (also dann noch weiter weg)?
Wie sind hier eure Erfahrungen?

danke und viele Grüße
Matti
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: unterwertige Zuweisung, zustimmen?

Beitrag von Torquemada »

Ich würde dir grundsätzlich empfehlen, einer unterwertigen Zuweisung niemals freiwillig zuzustimmen.
Wenn du die Themen der letzten Jahre in diesem Teil des Beamtenforums mal überfliegst, wirst du feststellen, dass der Telekom wenig daran liegt, rechtskonform zu handeln, sondern lieber auf die Freiwilligkeit der ahnungslosen Beschäftigten zu setzen.
Wenn du auf eine amtsangemessene Beschäftigung bestehst, muss dir die Telekom eine solche zur Verfügung stellen. Ob drei Stunden oder fünf Stunden entfernt....kommt dann auch nicht mehr darauf an.

Unbedingt Rechtsrat von einem kompetenten Anwalt einholen, der Erfahrung mit der Telekom hat.
matti
Beiträge: 5
Registriert: 22. Feb 2017, 12:25
Behörde: Telekom

Re: unterwertige Zuweisung, zustimmen?

Beitrag von matti »

Danke für deine Antwort. Allerdings macht es für mich schon einen wesentlichen Unterschied, ob ich noch zusätzlich eine zweite Wohnung bezahlen muss und nur noch am Wochenende zuhause bin.
Zum Anwalt werde ich gehen, ich befürchte aber, dass ich gegen eine bundesweite Zuweisung (gehobener Dienst) dann nichts machen kann.
Antworten