DDU - Fragen zur Festsetzung der Versorgungsbezüge

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Ovambolette
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DDU - Fragen zur Festsetzung der Versorgungsbezüge

Beitrag von Ovambolette »

Hallo und guten Tag,

wegen vorliegender Dienstunfähigkeit wurde ich zum 01.11.2016 zur Ruhe gesetzt.

Nun habe ich die Festsetzung meiner Versorgungsbezüge bekommen und Fragen, die ich auch schon an die BAnst gerichtet habe...

Als Beamtin war ich über einige Jahre beurlaubt und habe entsprechend mehr Gehalt bekommen, als ich als aktive Beamtin bekommen hätte.
Meine Frage: Inwieweit wird das mehr an Gehalt für die Berechnung des Ruhegehaltes berücksichtigt.
Antwort der BAnst: Die Zeit meiner Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis ist ruhegehaltsfähig.

Dann habe ich einen GdB von 50%. Meine Frage war, ob das bei der Berechnung berücksichtigt wird. Antwort: Meine Schwerbehinderung hat keinen Einfluß auf die Höhe meines Ruhegehaltes. Die wäre erst ab einer Versetzung in den Ruhestand ab dem 60./63. Lebensjahr der Fall gewesen.

Ich habe mir schon einen Anwalt mit der Fachrichtung Beamtenrecht herausgesucht, einfach nur, um den Bescheid prüfen zu lassen. Aber evtl. könnt ihr mir ja auf Grund eurer Erfahrungen schon sagen, ob das so seine Richtigkeit hat.

Ich habe schon im Netz gesucht, aber nichts gefunden, was die Fragen zu dieser Konstellation beantworten würde.

Ich danke euch!
Torquemada
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Re: DDU - Fragen zur Festsetzung der Versorgungsbezüge

Beitrag von Torquemada »

Ovambolette hat geschrieben: Meine Frage: Inwieweit wird das mehr an Gehalt für die Berechnung des Ruhegehaltes berücksichtigt.
Gar nicht. Schwerbehinderung wirkt sich auch nicht aus.

Es zählt dein letztes Amt (also z.B. A8) bei der Berechnung des Ruhegehalts.
Wenn du 10 Jahre z.B. beurlaubt warst und 2000 Euro im Monat mehr Brutto bekommen hast, als mit A8, wirkt sich das nicht aus.
Herm
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Re: DDU - Fragen zur Festsetzung der Versorgungsbezüge

Beitrag von Herm »

<Schwerbehinderung wirkt sich auch nicht aus
Bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge nicht...das sind ja die Bruttobezüge.
Netto hast Du etwas mehr durch den Steuerfreibetrag (570 ? ) auf der
Lohnsteuerkarte(GdB von 50%).

Sonst ist ja alles gesagt...das Versorgungscenter macht eigentlich keine
Fehler bei der "Erstfestsetzung der Versorgungsbezüge". Immer noch in
Münster?

<entsprechend mehr Gehalt bekommen, als ich als aktive Beamtin war
Und hoffentlich etwas angespart...
Ovambolette
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Re: DDU - Fragen zur Festsetzung der Versorgungsbezüge

Beitrag von Ovambolette »

Danke euch.
Ich war mir nicht mehr sicher, ob sich das 'ruhegehaltfähig' ausschließlich auf die Zeit oder auch auf die Bezüge beziehen.
Der nette Kollege von der BAnst hat das auch so erklärt.

Den Steuerfreibetrag habe ich mir bisher einmal im Jahr über die Steuererklärung geholt.

Klaro, angespart, Haus abbezahlt, insofern ist alles gut. Jetzt... ;-)
ludoandy
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Re: DDU - Fragen zur Festsetzung der Versorgungsbezüge

Beitrag von ludoandy »

Hallo!

Du bist ja zum 01.11.2016 in den Ruhestand versetzt worden. Hattest Du das Gefühl das es sehr einfach geht? Ich meine ob der Arzt Dich direkt gefragt hat, ob Du in den Ruhestand versetzt werden möchtest?
Ich frage nur deswegen, weil ja jetzt das Bundesamt für Post- und Telekommunikation zuständig ist und nicht mehr der Dienstherr. Beim Dienstherr hat man das Gefühl das er die Beamten los werden will.
Danke im voraus für Deine Auskunft!

Viele Grüße
ludoandy
Ovambolette
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Re: DDU - Fragen zur Festsetzung der Versorgungsbezüge

Beitrag von Ovambolette »

Der Arzt beim BAD hat nicht direkt gefragt, ob ich die Zurruhesetzung wünsche. Zumindest nicht gleich. Das war dann die "Vereinbarung" beim letzten Besuch dort, weil sich abzeichnete, dass keine Genesung einzutreten scheint.
Dann hat die Telekom die Zurruhesetzung in Auftrag gegeben und die Bundesanstalt hat übernommen.
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