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Re: Bezügemitteilung für 12/2016 falsch..?

Verfasst: 25. Nov 2016, 11:19
von Herm
<Ich werd keine machen...
Sehr dumm von Dir...ich war auch 30 Jahre dumm und hab keine gemacht.
Jetzt liebe ich Steuererklärungen :mrgreen:
Für dieses Jahr bekomme ich 350 Euro zurück habe ich gerade ausgerechnet.

Im September 2017 wirst Du eh eine Aufforderung erhalten wo Deine
Steuererklärung bleibt.

Re: Bezügemitteilung für 12/2016 falsch..?

Verfasst: 25. Nov 2016, 11:22
von Herm
Wenn Du für 2015 nur deine Krankenkassenbeitrage , Autoversicherung Haftplicht , Privat-
haftpflicht angibst bekommst Du schon 100 Euro zurück.
100 Euro sind immer drin...

Re: Bezügemitteilung für 12/2016 falsch..?

Verfasst: 25. Nov 2016, 13:24
von ramos96
Herm hat geschrieben: Im September 2017 wirst Du eh eine Aufforderung erhalten wo Deine
Steuererklärung bleibt.

Aber wieso denn..?


Laut Sachbearbeiter brauch ich "von Amts wegen" bei meinem Sachverhalt keine Steuererklärung abgeben.

Re: Bezügemitteilung für 12/2016 falsch..?

Verfasst: 25. Nov 2016, 15:11
von Torquemada
Wurden Urlaubstage ausbezahlt oder nicht?
Wahrscheinlich verschenkst du jedes Jahr Geld. Freut deinen Sachbearbeiter...

Re: Bezügemitteilung für 12/2016 falsch..?

Verfasst: 25. Nov 2016, 15:51
von ramos96
Ja, es wurden Urlaubstage ausbezahlt.


Ich sag das jetzt mal ganz "frech". Wenn dabei ein geringerer Lohnsteuersatz zugrunde gelegt und abgezogen worden ist, und ich "nur" deswegen die Steuererklärung machen müßte, wegen dieser Ausbezahlung, dann ists mir auch egal. Die werden mich schon anschreiben.

Wieso wird denn dann nicht gleich der "richtige" Satz genommen..? Dann hätte doch sowohl das FA als auch der Arbeitnehmer weniger "Arbeit"..!?

Re: Bezügemitteilung für 12/2016 falsch..?

Verfasst: 25. Nov 2016, 16:14
von zeerookah
ramos96 hat geschrieben:
Herm hat geschrieben: Im September 2017 wirst Du eh eine Aufforderung erhalten wo Deine
Steuererklärung bleibt.

Aber wieso denn..?


Laut Sachbearbeiter brauch ich "von Amts wegen" bei meinem Sachverhalt keine Steuererklärung abgeben.
Du bekommst auch keine Aufforderung. Warum sollte dich das Finanzamt auffordern um dir dann Geld zu überweisen?
Das ist genauso wenn du als Beamter mit deinen Kindern alleine lebst. Dann bekommst du nämlich auch wieder den 'verheirateten' Zuschlag. Obwohl du nicht mehr verheiratet bist. Oder du hast eine alte Jungfer als Schwester die dir den Haushalt führt. Bekommst du ihn auch.
Das sagt dir aber niemand von der Besoldungsstelle. Da mußt du erst einen Antrag drauf stellen.

Re: Bezügemitteilung für 12/2016 falsch..?

Verfasst: 25. Nov 2016, 16:34
von Herm
Nächstes Jahr sind wir schlauer...
Ich sag nur Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung " Bemessungsgrundlage für den
Versorgungsfreibetrag zu 8".
Ich hab damals eine Aufforderung bekommen.

Die Anlage KAP (Zinseinnahmen , Aktiengewinn etc) brauchst Du nicht abgeben
wenn Du davor Angst hast.

Wenn Du Rechnungen bezahlt hast (Schornsteinfeger , Heizungsreperatur/ wartung , etc)
bekommst Du 20 Prozent der Lohnkosten zurück (Handwerkerleistungen).

Re: Bezügemitteilung für 12/2016 falsch..?

Verfasst: 25. Nov 2016, 20:54
von Torquemada
Wir müssen hier nicht so tun, als wäre der Kollege gerade auf den Planeten gefallen.
Ich gehe davon aus, dass er alleine wegen der über Lohnsteuerklasse 6 abgerechneten ausbezahlten Urlaubstage eine Steuererklärung abgeben muss UND auch Geld zurück bekommt. Wenn er mit seinem hier gezeigten Null-Ahnungs-Stil bei einem Finazat aufschlägt, bekommt er natürlich die o.a. Antwort.