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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 22. Mär 2019, 16:13
von MadHeart
Jepp. Der Erste ist raus.😉

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 23. Mär 2019, 22:45
von Postlerin
Oder beim im Forum schreiben nebenbei im DienstPC die Antwort entdeckt.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 24. Mär 2019, 00:15
von MadHeart
Einfach nur gefreut

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 24. Mär 2019, 12:56
von Telemichi
Meldung vom 20.03, Telekom gibt wieder Geld für den Engagierten Vorruhestand frei, gelesen auf Prot-in.
Also wer mit dem Gedanken in den Vorruhestand zu gehen spielt, sollte jetzt tätig werden.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Apr 2019, 17:38
von looser
Gilt leider nur für Anträge mit Ablauf 31.05.2019, die fristgerecht bis zum 11. Dezember 2018 bei der Deutschen Telekom eingegangen sind.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 13. Apr 2019, 16:06
von Flash65
Hallo, wo kann man eigentlich beantragen?
MyPortal? HR, Mail senden ? Oder im YAM?
Oder beim Vorgesetzten? Oder...?
Wann kann ich für 2020 beantragen?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 14. Apr 2019, 10:13
von Flash65
Dann muss man jeden 3x reinzuschauen, um den Zeipunkt nicht zu verpassen? Wo genau finde ich diese Info? Direkt auf der Startseite, oder habt ihr einen LINK für mich? Dankeschön.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 14. Apr 2019, 10:49
von AndyO
dibedupp hat geschrieben: 14. Apr 2019, 10:15 Such einfach nach Engagierter Ruhestand, da findest du die Gruppe.
Und diejenigen, die keinen Intranet-Zugang haben, machen was? Gibt's die Infos zeitgleich in VISAP?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 14. Apr 2019, 11:08
von AndyO
dibedupp hat geschrieben: 14. Apr 2019, 10:57 Keine Ahnung, ich kenne VISAP nicht.
VISAP ist das Kommunikationsportal zwischen TPS-Beschäftigten und der DTAG. Gibt's sei etwa 15 Jahren.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 15. Apr 2019, 11:19
von Thomas123
Im VISAP-Portal ist die letzte Info zum ER von November 2018.
ich werde im Dezember 55 und würde auch gerne gehen. Für uns im externen Einsatz ist es schwierig zeitnah an Infos zu kommen

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 17. Apr 2019, 16:20
von Flash65
Wann geht es denn auf der YAM-Seite für die Registrierung für ER 2020 los? Der ungefähre Zeitpunkt....Mai, November? Dankeschön.
Wann erhalten die PVs die Vorschlagslisten?
...z.B. Juni 2019 für jemanden der im Juni 2020, 55 wird? Danke.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 17. Apr 2019, 16:22
von Flash65
Welche "Arbeitgeber" kennt ihr für die 1000 Stunden? Kann ja auch was auf 450 Euro-Basis sein, oder? Diese Summe darf man doch für seine ER- Stunden bekommen?!
Danke.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 17. Apr 2019, 16:30
von Telemichi
In der Pflege werden Leute dringend gesucht.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 17. Apr 2019, 16:53
von Flash65
Pflege geht für mich gar nicht, habe viele Jahre bereits in der Familie gepflegt. Das reicht, wird aber nicht rückwirkend anerkannt, Hauptsache heute hält der Pflegebedürftige einen Tag den ER durch und man hat seine Pflicht erfüllt. Da hat der Erfinder nicht nachgedacht. Da sollten dann noch 976 Stunden nachgeleistet werden müssen !

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 17. Apr 2019, 17:58
von karakara
Flash65 hat geschrieben: 17. Apr 2019, 16:22 Welche "Arbeitgeber" kennt ihr für die 1000 Stunden? Kann ja auch was auf 450 Euro-Basis sein, oder? Diese Summe darf man doch für seine ER- Stunden bekommen?!
Danke.
Ich kann nur für die 1000er Variante sprechen.
Null Euro; kein Ersatz für einen festen Arbeitsplatz. (Aufwandsentschädigungen (Benzin für Rasenmäher / Reinigung Arbeitskliedung etc. sollten ok sein )
14x450 ist imho die Hinzuverdienstgrenze im Ruhestand.
Oder 1000h verteilt auf 2 (von3) Jahren / 45 Wochen -> Ca 12h / Woche und parallel ein 450 EUR Minijob sollten auch möglich sein.
Oder Vormittags Mo.-Fr. Ehrenamt 1 mit 6 Stunden und nachmittags Ehrenamt 2 mit 3h an 3 Tagen und Erhrenamt 3 am Sa mit 3-5 h
-> ca 42-45h/Woche und weniger als 1 Jahr bis zum Absenden der Nachweise.

VG