Ruhestand für Beamte ab 2017

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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Postler63
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Postler63 »

Betrifft den §60a AO;
Zu den Aussagen mancher Finanzbeamten zur soviel;
Den bisherigen sog. "Freistellungsbescheid nach §51 usw. gab es bis 2013.
Sei dem Jahr 2013 gibt es u.a. den für den ER geforderten "Feststellungsbescheid" nach §60a.
Dieser wird entweder "von Amts wegen" bzw. auf Antrag der Körperschaft (also gemeinnütziger Verein) aufgestellt und bestätigt damit die erforderliche Gemeinnützigkeit.


Zweiter Teil: Steuerschuldrecht
Dritter Abschnitt: Steuerbegünstigte Zwecke
§ 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen [1]

(2) Die Feststellung der Satzungsmäßigkeit erfolgt
auf Antrag der Körperschaft oder
von Amts wegen bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist.
Postler63
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Postler63 »

Sieht dann so aus, dieser Bescheid ergeht an die Körperschaft.
Den sollte dann jeder kopieren und sich aushändigen lassen, dann alles gut.
Anscheinend ist hier HR der Telekom aktuell auch etwas überfordert bei der hohen Anzahl der Anfragen.
Lt. YAM wird ja aktuell sowohl mit dem Bundesfinanzministerium als auch mit dem BAPT über eine "Vereinfachung" verhandelt.
Ergebnisse soll es geben, noch bevor (28.02) die ersten Kolleg/innen den ER antreten.

So ergeht der Bescheid vom FA!

Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen.
Postler63
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Postler63 »

War etwas zu langsam,
Didedupp hat's auf den Punkt gebracht.
Telekommiker
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommiker »

wenn jemand erste Erfahrungsberichte bei der Telekom hat, bitte hier einmal einstellen - vielen Dank.
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

Telekommiker hat geschrieben: 29. Jan 2018, 14:31 wenn jemand erste Erfahrungsberichte bei der Telekom hat, bitte hier einmal einstellen - vielen Dank.
Danke für diese Aufforderung. Fang ich doch gleich mal mit meinem Erfahrungsbericht an:

1. Dieses Forum war in letzter Zeit wunderbar ruhig und friedlich. Geprägt von respektvollem Erfahrungsaustausch und wohlwollendem Miteinander. Das finde ich klasse und möchte mich an dieser Stelle von Herzen bedanken - bei allen, die dazu beitragen! Mich hat´s im letzten Jahr ganz schön "durchgeschüttelt" und ich war mehr als einmal froh, hier meine Fragen stellen und auf Antworten von erfahrenen Kollegen hoffen zu dürfen. Das hat mir garantiert mehr als eine schlaflose Nacht erspart.

2. Ich bin (auch wenn nicht selbst vom Thema betroffen) froh, dass dieser Thread nicht geschlossen wurde, wie sich das ein einzelnes Mitglied seinerzeit gewünscht hatte. Anscheinend gab und gibt es hier doch noch jede Menge Bedarf, sich auszutauschen... :)

3. Habt Ihr auch das Gefühl, dass hier heute so ein Hauch von Auferstehung in der Luft liegt?
Telekomklausi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekomklausi »

Auch ich bin froh, dass es dieses Forum gibt und ich möchte mich bedanken.

Beiträge von Bundesfreiwild, Dibedupp oder auch Torquemada haben mir mehr als ein Mal dabei geholfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Falls ich jemanden vergessen habe, bitte ich um Nachsicht.
Jedenfalls ist dieses Forum sehr hilfreich, und zwar noch mehr für zugewiesene als für aktive Beamte, da die erstgenannten ohne Einblick ins YAM sind und ziemlich ahnungslos gehalten werden (nicht wahr, Blümchen?)

Jetzt weiß ich nicht so recht, welche "Erfahrungsberichte bei Telekom" gefragt sind. Vermutlich die mit dem sozialen Engagement. Da kann ich leider nichts zu beitragen, da ich Glückspilz eine minderjährige Stieftochter habe.
Aber ich kann berichten, dass mein Antrag von Ende Oktober am 8. Januar 2018 eine Eingangsbestätigung per E-Mail zur Folge hatte. Am 18. Januar erhielt ich dann die Mitteilung, dass ich zum 28.02.2018 zurruhegesetzt (eingeschläfert?) werde.
Wenige Tage später kam die Urkunde per Postzustellungsauftrag und wurde von meiner Vermieterin (!) entgegengenommen.

Ich bin nach 39,5 Dienstjahren restlos glücklich und wünsche jedem, der will, einen barrierefreien Ausstieg.

Liebe Grüße, Klausi
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Alles Gute Klausi !!!!
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Herzlichen Glückwunsch an alle, die den positiven Bescheid erhalten haben. Alles Gute für euch und den neuen Lebensabschnitt
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Vielleicht kann ja jemand meine Frage beantworten. Meine Eltern sind 85 Jahre alt und benötigen Hilfe bei regelmäßigen Arztbesuchen, Einkäufen und "Fahrdiensten " Eine amtliche Feststellung Pflegegrad liegt nicht vor, da beide glücklicherweise eigenständig in ihrer Wohnung leben können. Eigentlich liegt aber eine Betreuung vor, weil sie ja bei einigen alltäglichen Dingen Hilfe benötigen. Reicht da eine Bestätigung des Hausarztes o.ä aus oder nicht. Habt ihr dazu Erfahrungen. Im YAM habe ich gelesen, dass die Betreuung nicht an einen zeitlichen Aufwand gebunden ist. Wäre schön, wenn sich jemand melden könnte
Vielen Dank
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

Ich bin neu hier hat geschrieben: 29. Jan 2018, 21:02 Meine Eltern sind 85 Jahre alt und benötigen Hilfe bei regelmäßigen Arztbesuchen, Einkäufen und "Fahrdiensten " Eine amtliche Feststellung Pflegegrad liegt nicht vor.......Eigentlich liegt aber eine Betreuung vor, weil sie ja bei einigen alltäglichen Dingen Hilfe benötigen.

Vermutlich braucht jeder Senior über 80 irgendwie etwas "Betreuung"....zumindest bei Kleinigkeiten. Das nur zur Konkretisierung deines Falles.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Ich bin neu hier hat geschrieben: 29. Jan 2018, 21:02 Reicht da eine Bestätigung des Hausarztes o.ä aus ...
Nö: "... eine sonstige Angehörige oder einen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen, die oder der pflegebedürftig ist nach einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, nach einer entsprechenden Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung oder nach einem ärztlichen Gutachten oder an einer Erkrankung nach § 3 Absatz 6 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes leidet"

http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__92.html
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Im YAM hat ein Kollege gefragt, ob er die Anerkennung erhält, weil Mutter im Pflegeheim mit anerkannter Pflegestufe ist und der Kollege Besorgungen und Fahrdienste übernimmt. Das wurde dann mit ja beantwortet. Deshalb meine Frage, da Betreuung ähnlich ist. Meine Eltern wären auf fremde Hilfe angewiesen, wenn ich es nicht übernehmen würde. Aber wenn es so ist dann ist es so
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

"Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt, wenn
1.
sie
a)
mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tatsächlich betreuen oder pflegen oder
b)
eine sonstige Angehörige oder einen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen, die oder der pflegebedürftig ist

nach einer Bescheinigung der Pflegekasse oder (nach einer Bescheinigung) des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung,

(oder)

nach einer entsprechenden Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung

oder

nach einem ärztlichen Gutachten

oder

an einer Erkrankung nach § 3 Absatz 6 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes leidet, und

2.
keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen."

___________________

Das "oder" in den Klammern ( ) hab ich zur besseren Verständlichkeit des Textes eingefügt.

Also: Ich verstehe den Gesetzestext so, dass ein ärztliches Gutachten ausreicht, das die Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit des Elternteils (oder natürlich beider Eltern) bestätigt. Ein einfacher "Schein"/ein Attest vom Arzt tut es also nicht, aber sobald die Mindestanforderungen an ein ärztliches Gutachten erfüllt sind, sollte das doch gehen?

Ich lese den Gesetzestext jedenfalls so, dass ausdrücklich nicht nur Gutachten vom MdK oder bereits anerkannte Pflegestufen zählen, sondern eben auch eine ärztliche Bestätigung (wie gesagt in Form eines Gutachtens. Soweit ich weiß, ist so ein Gutachten aber durchaus etwas, das jeder Arzt schreiben kann (mein Hausarzt hat mir jedenfalls eins für den BAD verfasst, das war ungefähr ´ne halbe DIN A4 Seite lang - es ist ja in dem Gesetz nicht von amtlicher Begutachtung die Rede)? Auch stellt der Gesetzestext ausdrücklich nicht auf das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit ab, sondern es reicht die Betreuungsbedürftigkeit.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Metro hat geschrieben: 29. Jan 2018, 23:59 nach einem ärztlichen Gutachten
...
Ich lese den Gesetzestext jedenfalls so, dass ausdrücklich nicht nur Gutachten vom MdK oder bereits anerkannte Pflegestufen zählen, sondern eben auch eine ärztliche Bestätigung (wie gesagt in Form eines Gutachtens. Soweit ich weiß, ist so ein Gutachten aber durchaus etwas, das jeder Arzt schreiben kann (mein Hausarzt hat mir jedenfalls eins für den BAD verfasst, das war ungefähr ´ne halbe DIN A4 Seite lang - es ist ja in dem Gesetz nicht von amtlicher Begutachtung die Rede)? Auch stellt der Gesetzestext ausdrücklich nicht auf das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit ab, sondern es reicht die Betreuungsbedürftigkeit.
Vielleicht hilft dieser Text:
https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinis ... 3%A4ndiger

Könnte sein, dass der Hausarzt zum Thema "Privatgutachten" gezählt wird. Letztlich kommt es auf den Versuch an. Wenn das BAPT akzeptiert ist der Drops gelutscht.
Teledino
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Teledino »

Moin in die Runde,

ich bin kräftig auf der Suche nach einem BFD und habe nun eine Einladung für eine Hospitation bekommen. Hat jemand eine Ahnung ob es hierzu eine Freistellung oder Sonderurlaub gibt?
Mein regulärer Urlaubsanspruch reicht leider nicht mehr aus.
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